Ortsvorsteher Dettweiler grüßt Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrs­angelegenheiten) zu diesem Tagesordnungspunkt und verweist auf eine diesbezügliche Anfrage von Herrn Meiser unter Tagesordnungspunkt 1 „Einwohnerfragestunde“.
Der Vorsitzende bemerkt, im Bereich der oben genannten Straßen werde oftmals ver­kehrswidrig geparkt, wobei die größte Problematik darin bestehe, dass hierdurch unter Umständen Rettungs- und Einsatzfahrzeuge (Notarzt, Feuerwehr) behindert werden könnten.
Sodann erteilt er Frau Eitel das Wort.

 

Frau Eitel bezieht sich auf eine entsprechende Mitteilung von Ortsvorsteher Dettweiler, welche beim Ordnungsamt Mitte Mai 2011 eingegangen wäre.

Daraufhin wären mehrmals in oben genannten Bereichen Kontrollen durchgeführt worden, welche unter anderem auch nach 22.00 Uhr erfolgt seien.

Dabei habe sich bislang noch keine Veranlassung zu Beanstandungen ergeben.

Grundsätzlich wäre in 30 km/h-Zonen beidseitiges Parken erlaubt, wodurch allerdings keine Verkehrsbehinderung / Verkehrsgefährdung verursacht werden dürfe, was sich durch versetztes Parken verhindern ließe.

 

Ortsvorsteher Dettweiler bemerkt, die Frage sei, wie man das Parken von Kraftfahrzeugen verhindern könne, wenn diese beidseits direkt gegenüber abgestellt wären.

Diese Problematik bestehe im Bereich der Straße „Am Bornrech“ hauptsächlich im hinteren Straßenteil – d. h. ca. ab Hausnummer 15.

 

Frau Eitel informiert, bei der Straße „Am Bornrech“ handele es sich um eine 30 km/h-Zone. Grundsätzlich sollte eine Beschilderung nur dann erfolgen, wenn diese unbedingt erforderlich sei und nicht – wie in oben genanntem Fall – wenn die Regelung durch die Straßenverkehrsordnung bereits vorgegeben wäre.

Danach wäre in schmalen Straßen das Parken gegenüber von Einfahrten nicht erlaubt. Direkt an Einfahrten wäre sowieso kein Parken statthaft, was auch für das Parken (in schmalen Straßen) direkt gegenüber gelte.

Es wären diesbezüglich auch Gespräche mit der Feuerwehr geführt worden, wobei be­stätigt worden sei, dass sich bislang beim Befahren der beiden oben genannten Bereiche mittels Einsatzfahrzeugen noch keine Probleme ergeben hätten. Auch seien ihr bislang keine Beschwerden seitens der Müllabfuhr bekannt.

Somit wäre nicht von einer akuten Gefahr oder von einer sonstigen gravierenden Prob­lematik auszugehen.

 

Der Vorsitzende bittet Frau Eitel beim UBZ konkret nachzufragen, ob es bislang Behinde­rungen anlässlich der Müllabfuhr gegeben habe.

 

Frau Eitel sagt dies zu. Gelegentliche Kontrollen der Parksituation seien kein Problem und würden auch weiterhin erfolgen. Darüber hinaus könnten sich die Bürger bei konkreten Verkehrsgefährdungen jederzeit an die Polizei wenden.

 

Im Anschluss daran spricht der Vorsitzende die Verkehrs-/Parksituation im Bereich Kirchentalstraße / Alte Friedhofstraße an.

Der vordere Teil der Kirchentalstraße wäre mit größeren landwirtschaftlichen Maschinen / Geräten praktisch nicht mehr befahrbar, da auch hier beidseits geparkt werde.

Diese Problematik bestehe insbesondere zwischen den Anwesen der Hausnummern 1 bis 14.

Zwecks Entschärfung dieser Verkehrssituation empfehle er die Prüfung der Möglichkeit hinsichtlich der Beschränkung des Parkens je Straßenseite auf gerade bzw. ungerade Tage (z. B. rechte Seite: Parken an ungeraden Tagen, linke Seite: Parken an geraden Tagen).

Infolge dieses wechselseitigen Parkens wären in dieser engen Straße jeweils nur auf einer Straßenseite Kraftfahrzeuge abgestellt.

 

Der Vorsitzende bemerkt, zur Behebung der Verkehrsproblematik in der Alten Fried­hofstraße käme evtl. die Ausweisung einer Einbahnstraße in Betracht.

 

Ortsbeiratsmitglied M. Wolf erkundigt sich, weshalb die Parkbuchten im Bereich der Altheimer Straße noch nicht vollständig wieder eingezeichnet seien.

 

Frau Eitel informiert, dies würde in den Aufgabenbereich des UBZ fallen.

In Gesprächen mit dem zuständigen Mitarbeiter, Herrn Mannschatz, habe sie gebeten, die noch ausstehenden Markierungen vorzunehmen, was allerdings unter anderem auch von der Witterung abhängig sei. Es müsse lediglich eine Gehwegbreite von mind. 1,20 m verbleiben.

 

Der Vorsitzende bittet Frau Eitel, sich nochmals mit Herrn Mannschatz in Verbindung zu setzen, damit auch ab dem Bereich Ortsmitte bis Ortsausgang (in Richtung Ixheim) die ursprünglich vorhandenen Markierungen wieder aufgebracht werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Beckmann weist erneut auf die Verkehrsbehinderungen im Einfahrt­bereich Altheimer Straße zur Lindenhofstraße hin, welche durch mehrere, insbesondere im unteren Bereich der Lindenhofstraße parkende Autos verursacht würden.

Hierdurch wäre es schon wiederholt zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen, welche infolge winterlicher Witterung noch verschärft würden.

 

Ortsvorsteher Dettweiler bestätigt die von Ortsbeiratsmitglied Beckmann geschilderte Problematik, welche schon seit Jahren bestehe.

Frau Eitel erklärt, sie werde die Politessen anweisen, hier vermehrt Kontrollen vorzu­nehmen.

 

Sodann bemerkt Ortsbeiratsmitglied H. Wolf, der Bereich am Hengstbacher Dorfbrunnen werde oftmals als Parkplatz zweckentfremdet, indem dort zeitweise ca. 5-6 Autos abge­stellt wären. Dieser Bereich wäre als Spielstraße ausgeschildert, was – seines Wissens – bedeute, dass hier kein Parken erlaubt sei. Weil davon auszugehen wäre, dass dies den Fahrzeughalten nicht bekannt sei, rege er die zusätzliche Aufstellung eines Parkverbots­schildes an.

 

Frau Eitel antwortet, dies wäre hier nicht möglich, weshalb zur Lösung oben genannter Problematik lediglich Kontrollen seitens der Politessen in Frage kämen.

 

Ortsvorsteher Dettweiler erachtet es zunächst grundsätzlich für angemessen, die Halter auf ihr Fehlverhalten – z. B. mittels Handzetteln – hinzuweisen.

Dies gelte auch für den zuvor angesprochenen Bereich Lindenhofstraße.

 

Ortsvorsteher Dettweiler dankt Frau Eitel für ihre Informationen.

 

 

 


 

 

 

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Amt 32 – 1 x

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