Sitzung: 09.11.2011 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Stadtrat
fasst e i n s t i m m i g folgenden
Beschluss:
- Die
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
BauGB (Öffentliche Auslegung)
werden wie unter Ziffer I dieser Drucksache ausgeführt behandelt.
- Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden wie in der Anlage 1 zu dieser Drucksache ausgeführt behandelt.
- Der
vorliegende Entwurf der Endfassung
des Lärmaktionsplanes der 1. Stufe (Anlage 11) sowie die vorliegende
zugehörige Kurzfassung des
Lärmaktionsplanes zur Weiterleitung an die Europäische Kommission (Anlage
12) werden beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
35 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Verteiler:
Amt 60