Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat fasst   e i n s t i m m i g   folgenden

 

Beschluss:

 

 

  1. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung) werden wie unter Ziffer I dieser Drucksache ausgeführt behandelt.
  2. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden wie in der Anlage 1 zu dieser Drucksache ausgeführt behandelt.
  3. Der vorliegende Entwurf der Endfassung des Lärmaktionsplanes der 1. Stufe (Anlage 11) sowie die vorliegende zugehörige Kurzfassung des Lärmaktionsplanes zur Weiterleitung an die Europäische Kommission (Anlage 12) werden beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60