Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 


Herr Franzen erläutert, dass im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes die Gebietskörperschaften im Rahmen eines gewissen Anteils Gelder vom Bund abrufen können, um diese in Schulsozialarbeit einzubringen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Gelder der befristeten Maßnahme nur bis Ende 2013 zur Verfügung stehen.

Die zu Verfügung stehenden Gelder sollen in Zweibrücken abgerufen und in Schulsozialarbeit umgesetzt werden.

 

Herr Wilhelm erläutert, dass es bereits seit mehreren Jahren Schulsozialarbeit an Haupt- und weiterführenden Schulen gibt. Diese soll im Rahmen des Ausbaus Ambulanter Hilfen auch auf Grundschulen ausgeweitet werden.

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket, welches letztes Jahr im Dezember beschlossen wurde, stehen Gelder für Schulsozialarbeit und Mittagessen an Schulen zur Verfügung.

Die Stadt Zweibrücken kann befristet bis 2013 jährlich über ca. 130.000 € verfügen, 85.000 € wurden für die Schulsozialarbeit an Grundschulen veranschlagt. Dies entspricht etwa 1,5 Sozialarbeiterstellen. Seitens der Kommunalverwaltungen werden bereits Gespräche geführt, in wie weit die Projekte nach 2013 weitergeführt werden können.

5 Träger wurden im August 2011 angeschrieben, im September fand ein gemeinsames Treffen zwischen Anbietern und Grundschulrektoren statt. Bis Ende Oktober haben 4 Träger ihre Konzepte eingereicht. Diese werden bis Mitte November vom Fachamt gesichtet und dann wird entschieden, welcher Träger den Zuschlag erhalten soll.

Zielplanung wäre eine Installation der Grundschulsozialarbeit für Januar-Februar 2012.

 

Herr Franzen fügte hinzu, dass die zur Verfügung stehenden Gelder einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden sollen. Eine Zusage über die Weiterführung des Projektes kann an dieser Stelle noch nicht gegeben werden.

 

Herr Bundrück fragt nach, ob die 4 Konzepte, die eingereicht wurden, unterscheiden und ob es aus anderen Kommunen Erfahrungswerte für eine Favorisierung gebe?

Herr Wilhelm erläutert dazu, dass die Stadt Zweibrücken einen anderen Weg geht als die Stadt Pirmasens, welche ein internes Sachgebiet für die Trägerschaft von Jugendscouts / Schulsozialarbeit geschaffen hat. Das Jugendamt Zweibrücken möchte die mobile Grundschulsozialarbeit an einen externen Träger vergeben.

Die vorliegenden Konzepte unterscheiden sich teilweise in der Ausgestaltung, wie z.B. dem Einsatz von drei Halbtagsstellen oder einer Ganztagsstelle und einer Halbtagsstelle.

 

Frau Heb stellt die Frage, warum die Grundschulsozialarbeit nach Außen vergeben und dies nicht intern durchführt würde? Es würde die Möglichkeit bestehen, die Stellen je nach Förderungsdauer befristet zu besetzen.

 

Herr Wilhelm erläutert dazu, dass einer der Gründe dies nach Außen zu vergeben in der Personalmehrung des Jugendamtes liegt. Das Projekt soll des Weiteren evaluiert und Synergieeffekte mit freien Trägern, die bereits im Bereich Hilfen zur Erziehung für das Jugendamt tätig sind, sollen genutzt werden.

Herr Franzen fügt hinzu, dass es bei einer internen Durchführung des Projektes zu einer befristeten Personalmehrung kommt, welche von einzelnen Gremien kritisch beleuchtet wird.

Frau Heb erwidert, dass ja keine zusätzlichen Kosten für die Stadt entstehen, da das Projekt durch das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert wird.

Herr Wilhelm fügt hinzu, dass bei jedem Kindergarten, der vom Jugendamt übernommen wird der Personalanteil vom Land übernommen wird, es aber trotzdem zu einer Personalmehrung kommt. Da das Jugendamt über sehr gute Partner vor Ort verfügt, möchte er den Weg der Vergabe nach Außen gehen.