Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und erklärt, die genehmigten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO (bis 5.000,00 €) als bekannt gegeben.

 


 

 

 

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Amt 20