Beschluss: abgelehnt

Gemäß § 53a Abs 5 GemO kann der Stadtrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließen, dass von einer Ausschreibung abgesehen wird.

 

Demnach sind zur Annahme des Antrags 27 Ja-Stimmen erforderlich.

 

 

Über den Antrag wird mit

26        Ja-Stimmen,

  0        Enthaltungen und

10        Nein-Stimmen

abgestimmt.

 

Der Antrag der Fraktionen SPD und CDU ist damit abgelehnt.

 

Die Sitzung wird von 17.40 Uhr bis 18.00 Uhr unterbrochen.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass auf die Ausschreibung der Stelle des hauptamtlichen Beigeordneten nicht verzichtet werden kann.  

 


Ratsmitglied Dr. Hitschler erklärt, dass nicht auf eine Ausschreibung verzichtet werden soll, um den besten Bewerber wählen zu können.

 

Ratsmitglied Dr. Pohlmann erklärt, dass eine Ausschreibung die sinnvolle Möglichkeit biete, einen Anforderungskatalog für die Bewerber zu erstellen.


 

Verteiler:

Amt 10