Ortsvorsteher Kroh begrüßt Herrn Hell (UBZ) zu diesem Tagesordnungspunkt.

Der Vorsitzende berichtet, in der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 20.10.2011 habe der Vorstandsvorsitzende des UBZ, Herr Boßlet, über den Verfahrensstand sowohl bezüglich der Neugestaltung des Ortsmittelpunktes als auch hinsichtlich der Anlegung des Bolz­platzes informiert.

Sodann bittet der Vorsitzende Herrn Hell um eine kurze Erläuterung des aktuellen Sach­standes im Zusammenhang mit der geplanten Anlegung eines Bolzplatzes und erteilt ihm das Wort.

 

Herr Hell bemerkt, an dem beabsichtigten Standort befindet sich eine Altablagerung.

Diesbezüglich sind Vorgaben der SGD Süd einzuhalten. Unter anderem hätte ein Abstand von 10 m zum verrohrten Mölschbach eingehalten werden müssen, weshalb sich die Bolz­platzfläche etwas zurückversetzt (zur Böschung zum angrenzenden Wiesengrundstück hin) befinden würde.

Das Gelände wäre am 16.11.2011 abgesteckt worden und im Laufe des heutigen Tages wäre die Grasnarbe abgeschoben worden.

Zunächst wäre die Errichtung eines Ballfangzaunes – sowohl zum Schützenhaus als auch zur Talseite hin – vorgesehen. Der Baubeginn wäre in der 48. Kalenderwoche – d. h. ab 28.11.2011 – geplant.

Sodann würden die Torhülsen eingebracht und der Untergrund des Platzes – nach vorbe­reitenden Arbeiten – mit einer ca. 12 cm – 15 cm starken Rasentragschicht versehen, wobei es sich um eine Auflage der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) handele, um eine Überdeckung der Altlasten um letztendlich mindestens 35 cm zu gewähr­leisten.

Herr Hell berichtet weiter, die Einsaat des Geländes wäre im Frühjahr 2012 beabsichtigt, wonach der Spielbetrieb im Sommer 2012 aufgenommen werden könnte.

Sollten die im laufenden Jahr beabsichtigten Arbeiten – witterungsbedingt – nicht mehr durchgeführt werden können, würden diese im Frühjahr 2012 erledigt, wobei die hierfür vorgesehenen Mittel des Jahres 2011 nicht verfallen. Die entsprechenden Aufträge seien bereits vergeben.

 

Im Anschluss daran berichtet Herr Hell bezüglich der Thematik „Neugestaltung eines Ortsmittelpunktes“.

Er spricht zunächst das größere Gelände gegenüber des Feuerwehrgebäudes (Teilfläche 4) an. Hier befinden sich sowohl eine Sandstein- als auch eine Betonmauer. Die Betonmauer wäre in einem zufriedenstellenden Zustand, während derjenige der Sandsteinmauer als „marode“ bezeichnet werden müsse. Die kostengünstigste Möglichkeit zur Lösung der Problematik wäre die Herstellung einer Böschung in diesem Bereich. Diese werde sodann mittels so genannten „Bodendeckern“ bepflanzt. Ferner wäre am Böschungsfuß – zum Platz hin – eine ca. 2 m hohe Hecke vorgesehen.


Der Beginn der Arbeiten im Bereich dieser Teilfläche wäre noch während des Spätherbstes 2011 geplant, falls die Witterung dies erlaube.

 

Sodann informiert Herr Hell, bereits im Jahr 2006 hätten erste Beratungen im Ortsbeirat zur Gestaltung der Teilflächen 1 – 3 stattgefunden, worauf er entsprechende Konzept­planungen entwickelt habe.

 

Anmerkung:

Die Pläne sämtlicher Teilflächen (Teilflächen 1 – 4) sowie ein entsprechender Übersichts­plan sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss daran berichtet Herr Hell über verschiedene Detailplanungen.

 

Die Teilfläche 3 (gegenüber des Gemeindehauses) wäre – im Hinblick auf die Topographie – stark geneigt (ca. 1,00 m Höhenunterschied von Vorder- bis Hinterkante des Geländes).

Mitten durch diese Platzfläche verlaufe eine Grundstücksgrenze, so dass sich das Gelände nur teilweise in städtischem Eigentum befinde. Der Privateigentümer habe ein Freiland­schachspiel vorgeschlagen.

Die hier befindlichen Mauern seien zwar in keinem guten Zustand – jedoch standsicher. Teilweise wären hier Sanierungsarbeiten erforderlich.

Das Wasserspiel/Brunnen könnte mittels Sandsteinen eingefasst werden. Im hinteren Bereich des Geländes wäre eine Sitzgruppe (bestehend aus zwei Bänken und einem Tisch) vorstellbar.

Die gesamte Fläche sollte etwas abgesenkt werden, um somit ein etwas ebeneres Gelände zu schaffen. Im Randbereich wäre eine entsprechende Bepflanzung zur Böschung hin vor­gesehen.

 

Sodann berichtet Herr Hell, bezüglich der Teilfläche 1 (ehemaliges Abrissanwesen Blies­talstraße 26) wäre ursprünglich eine kleine, ca. 25 m² umfassende Platzfläche vorgesehen gewesen (Belag: Natursteinpflaster).

Hier sollten zwei Sitzgelegenheiten geschaffen und – zentral – ein kleinkroniger Baum angepflanzt werden.

Die Böschung hätte mittels Ziergehölzen (Ziersträuchern) begrünt werden sollen. Im vorderen Bereich (zur Bliestalstraße hin) wäre ein Hochbeet aus Bruchsandsteinen (Höhe: Ca. 40 cm – 50 cm) mit Rosenbepflanzung vorgesehen gewesen.

Bei späteren Beratungen im Ortsbeirat wären Bedenken im Zusammenhang mit oben genannten Sitzgelegenheiten vorgebracht worden, da hierdurch möglicherweise Ruhe­störungen des Anliegers begünstigt würden. Deshalb wäre letztendlich die Begrünung der gesamten Fläche mittels Ziersträuchern und Baum favorisiert worden.

 

Sodann spricht Herr Hell die Teilfläche 2 (Gelände vor dem Gemeindehaus) an.

Hier sei eine mehr als 30 Jahre alte Bepflanzung vorhanden, die einer Überarbeitung bedürfe. Das Ziel wäre gewesen, eine Verbindung der Teilfläche 1 und 2 mittels einer Treppe herzustellen. Außerdem wären eine Sandsteinmauer und ein kleines Hochbeet (Bepflanzung mittels Ziersträuchern oder Rosen) vorgesehen gewesen. Zum Gebäude hin wäre eine Pergola samt zwei Sitzbänken geplant worden. Die Pergola könnte mittels


Kletterrosen bepflanzt werden. Hier könnte eine ca. 25 m² große Platzfläche mittels Natur­steinpflaster geschaffen werden.

 

Bezüglich Teilfläche 4 bemerkt Herr Hell, das Grundstück wäre seitens der Stadt Zwei­brücken im Jahr 2007 erworben worden. Laut Vorstellung des Ortsbeirates sollte das Gelände multifunktional gestaltet werden.

Im Bereich der ca. 550 m² großen Platzfläche wäre die Schaffung einer Aufstellfläche für ein Karussell sowie die Anlegung eines Boulespielfeldes (im hinteren Bereich) – Maße: 4 m x 15 m – vorgesehen.

Jedoch sei man übereingekommen, dass hier keine Kinderspielgeräte vorgesehen werden sollten (wegen unmittelbarer Nähe zur relativ stark befahrenen Bliestalstraße).

Ferner seien insgesamt acht Sitzgelegenheiten beabsichtigt. Im vorderen Bereich wäre die Auf­stellung mobiler Blumenkübel vorgesehen, um einer Zweckentfremdung des Geländes als Parkplatz zu begegnen.

Die Platzfläche sollte – gemäß Wunsch des Ortsbeirates – nicht mittels Natursteinpflaster, sondern mittels Betonpflaster befestigt werden.

Die Größe des eigentlichen Festplatzes betrage ca. 230 m² (Tiefe: Ca. 13 m).

 

Herr Hell informiert, für die Neugestaltungsmaßnahmen im Bereich des Ortsmittelpunktes seien im Haushaltsjahr 2011 Mittel in Höhe von 20.000,00 € vorgesehen, während dies­bezüglich in den Jahren 2012 und 2013 weitere Mittel in Höhe von 40.000,00 € bzw. 30.000,00 € eingeplant seien.

Herr Hell bemerkt, im Jahr 2006 sei man übereingekommen, dass die anlässlich der Umge­staltungsmaßnahmen anfallenden Maurer- sowie Pflasterarbeiten bezüglich der Teilflächen 1 – 3 in Eigenleistung erbracht werden sollten.

Bei den kürzlich stattgefundenen Beratungen im Ortsbeirat sei die Gestaltung der Teil­fläche 4 als vordringlich erachtet worden. Dieser Auffassung könne er sich nur anschließen und empfehle deshalb den Gestaltungsschwerpunkt auf die Teilfläche 4 zu legen und die Teilflächen 1 – 3 lediglich zu begrünen und optisch aufzuwerten.

Oben genannte Mittel des Jahres 2011 in Höhe von 20.000,00 € würden zur Durchführung vorbereitender Arbeiten im Bereich der Teilfläche 4 dienen. Die geschätzten Gesamtkosten zur Gestaltung dieser Fläche würden sich auf ca. 60.000,00 € belaufen, so dass mit der Fertigstellung im Jahr 2012 gerechnet werden könnte, sofern die Mittel zur Verfügung stünden.

 

Anschließend – d. h. im Jahr 2013 – würden die Gestaltungsmaßnahmen der verbleibenden Teilflächen 1 – 3 in Angriff genommen.

 

Ortsvorsteher Kroh bittet, die Thematik der Neugestaltung des Ortsmittelpunktes fraktions­intern zu beraten, damit in der diesjährigen Jahresschlusssitzung eine abschließende Be­schlussfassung hinsichtlich der gewünschten Planungsmaßnahmen erfolgen könne.

Sodann beabsichtige er eine Bürgerversammlung durchzuführen, um die seitens des Orts­beirates beschlossenen Planungen der Öffentlichkeit vorzustellen.

 

Im Anschluss daran erkundigt sich Ortsbeiratsmitglied Brünisholz, ob eine Beleuchtung samt Stromverteiler auf der Teilfläche 4 vorgesehen wäre. Beides erachte er als erforder­lich, um die multifunktionale Nutzung des Platzes gewährleisten zu können.


 

Ortsvorsteher Kroh erklärt, bezüglich einer geeigneten Beleuchtung samt Stromversorgung bei Veranstaltungen sehe er keine Probleme.

 

Ortsbeiratsmitglied Brünisholz regt an, die Sandsteinmauer im Bereich der Teilfläche 4 zurückzubauen, um die Sandsteine hier und andernorts (z. B. auf Teilfläche 1) zur optischen Aufwertung des Böschungsfußes durch den Bau kleiner Mauern zu verwenden und die vorgesehene Hecke dahinter anzulegen.

 

Herr Hell erklärt, werde die vorhandene Sandsteinmauer abgetragen, bestehe – laut Aus­kunft des beauftragten Statikers – die Möglichkeit, dass die Böschung nachrutsche, wes­halb die Mauer – zwecks Aufrechterhaltung der Standsicherheit der Böschung – möglichst erhalten bleiben sollte.

Durch die Anpflanzung der Hecke werde der optische Eindruck einer Böschung nicht mehr entstehen, da diese sodann verdeckt wäre.

Werde der Böschungsfuß mittels Sandsteinen gesichert, würden zusätzliche Kosten an­fallen, da dies ohne geeignetes Fundament nicht möglich wäre.

 

Insbesondere aus optischen Gründen erachtet Ortsbeiratsmitglied Brünisholz – anstelle der vorgesehenen Hecke – den Bau einer kleinen Sandsteinmauer am Böschungsfuß (Höhe: Ca. 40 cm – 50 cm) als besser geeignet. Diese sollte keine Stützfunktion haben. Die Hecke könnte zurückversetzt – d. h. hinter der kleinen Mauer – angepflanzt werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Körner regt an, auf der Teilfläche 2 einen barrierefreien Zugang zum Gemeindehaus zu ermöglichen.

 

Sodann erkundigt sich Ortsbeiratsmitglied Körner, ob das Gefälle im Bereich der Teilfläche 4 erhalten bleibe oder ob im Zuge der Neugestaltung beabsichtigt sei dieses zu beseitigen und somit eine ebenerdige Fläche zu schaffen.

 

Herr Hell erklärt, es bestehe ein Gefälle zur Bliestalstraße hin, was im Zusammenhang mit der Entwässerung des Geländes vorteilhaft wäre.

Generell sollte dieses Grundstück eine relativ ebene Fläche darstellen – d. h. es sollte derart gestaltet werden, dass eine möglichst geringe Neigung entsteht.

Das Boulespielfeld sollte auf jeden Fall ebenflächig sein.

 

Sodann dankt Ortsvorsteher Kroh Herrn Hell für seine Informationen.

 

Im Anschluss daran bemerkt der Vorsitzende, als Termin für die Jahresschlusssitzung wäre Freitag, 16.12.2011 vorgesehen.

Er weise jedoch darauf hin, es wäre durchaus möglich, dass er – aus einem privaten Grund – eine Terminverlegung vornehmen müsse.

Sollte dies der Fall sein, werde er sich mit den Sprechern der Fraktionen in Verbindung setzen, um einen Ersatztermin zu vereinbaren, wobei die Ortsbeiratsmitglieder frühzeitig diesbezüglich informiert würden.

Sitzungsbeginn wäre in jedem Fall um 19.00 Uhr.

 

 


 

 

 

 

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Amt 84 – 1 x