Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ortsbeirat fasst    e i n s t i m m i g   folgende

 

Beschlüsse:

 

  1. Der Ortsbeirat spendet von seinen konsumtiven Mitteln
    1. dem Kindergarten einen Servierwagen im Wert von ca. 300,00 €.
    2. dem Jugendverein das Honorar für einen Vorleser für einen von ihnen gestalteten Jugendabend in Höhe von 50-100,00 €.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

Es nahmen 9 Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung teil. 

 

 

  1. Der Ortsbeirat kauft von seinen investiven Mitteln
    1. einen Rasenmähertraktor mit Winterausstattung und (wenn es die Budgethöhe zulässt) mit einer (beheizbare) Kabine.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

 

Es nahmen 9 Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung teil. 

 


Der Vorsitzende informiert den Ortsbeirat, es stünden noch 3.503,91 € konsumtive und 8.000,00 € investive Mittel zur Verfügung.

Die Anfrage von Ratsmitglied Streuber, ob die gekaufte Mikrowelle in die Küche des Gemeindehauses kommen solle, bejaht der Vorsitzende.

Er schlägt vor von den konsumtiven Mitteln, dem Kindergarten einen Servierwagen im Wert von ca. 3.500,00 € zu kaufen und dem Jugendverein für die Ausgestaltung eines Jugendabends in der Vorweihnachtszeit für das Honorar eines Vorlesers 50-100,00 € zu spenden.

Von den investiven Mitteln könnte man einen Grillplatz bauen. Allerdings müsste dafür ein Verein die Patenschaft, sowie die Pflege übernehmen.

 

Der Ortsbeirat spricht sich aufgrund von Rauchbelästigung, Vandalismusgefahr und mangelndem Bedarf gegen diesen Vorschlag aus.

 

Des Weiteren schlägt der Vorsitzende vor, dem Vorortarbeiter, Herr Christmann, einen Rasenmähertraktor mit Winterausstattung für den Winterdienst, etc. zur Verfügung zu stellen.

Seitens mehrer Ortsbeiratsmitglieder wird zusätzlich eine beheizbare Kabine vorgeschlagen.

 

Der Vorsitzende gibt an, um Schäden auf dem Hallenboden durch den Weihnachtsmarkt zu verhindern, werde seitens der Verantwortlichen  Folie zum Auslegen besorgt. Der Ortsbeirat müsse sich hierum nicht kümmern.

 


 

Verteiler:

Amt 10

Amt 20