Beschluss: einstimmig beschlossen

Nach einer kurzen Diskussion fasst der Bau- und Umweltausschuss   e i n s t i m m i g   folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Das Hofenfels-Gymnasium wird um einen zweigeschossigen Zwischenbau erweitert, welcher im Obergeschoss zur Erweiterung des vorhandenen Lehrerzimmers dient und im Erdgeschoss zur Schaffung eines naturwissenschaftlichen Raumes.

 

 

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Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0601/2011.

 

Herr Keßler (Abt. Hochbau) erläutert anhand einer thematischen Zeichnung sowie Plan- und Bildvorlagen die Planung. Auf zwei Ebenen sollen je 80 m² Fläche entstehen; Größe des Baukörpers 10 x 8 m, hiervon im Erdgeschoss für einen naturwissenschaftlichen Raum sowie im Obergeschoss zur Erweiterung des vorhandenen Lehrerzimmers. Anschließend stellt er die Ansichtspläne vor. Herr Keßler erklärt, es gäbe erschwerte Gründungsprobleme, dadurch dass die Straße 9 m tiefer liege. Auch die Baustelleneinrichtung werde hierdurch erschwert. Der naturwissenschaftliche Raum werde lediglich mit einem Experimenttiertisch als Lehrerpult ausgestattet, jedoch nicht mit Installationen an den Schülerschreibtischen.

 

Ausschussmitglied Kroh erklärt sich im Namen der CDU-Fraktion grundsätzlich mit dem Vorhaben einverstanden, weil es notwendig und erforderlich ist. Er möchte jedoch wissen, ob ein externes Büro mit der Maßnahme betraut war.

 

Herr Keßler erklärt, es war das Büro Gulich in einer Doppelfunktion mit der Maßnahme betraut, zum einen für die Statik und zum anderen für den Zuschussantrag.

 

Ausschussmitglied Kroh weist darauf hin, dass dieses Büro bereits bei zwei anderen Maß­nahmen beteiligt war und fragt sich, welche Planungen noch vom Bauamt getätigt werden. Dass das Bauamt keine Statik übernehmen kann, da kein Statiker beschäftigt ist, ist in Ord­nung, aber die Planungen sollten durch das Bauamt erfolgen.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Cleemann antwortet Herr Keßler, dass die erhöhten Kosten unter anderem auf die erschwerten Gründungsprobleme sowie die aufwendige Bau­stelleneinrichtung zurückzuführen sind.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Dr. Schüler antwortet Herr Keßler, dass das Land Kostenrichtwerte für Schulbauten pro m² Hauptnutzfläche vorgebe. Diese liege bei einem Gymnasium bei 3.054,00 € pro m², die vorliegende Kostenschätzung liege noch darunter. Im Übrigen wurde der Zuschussantrag mit dieser Kostenberechnung an das Land geschickt und von diesem bauplanungsrechtlich überprüft und gebilligt.

 

Auf die Nachfrage von Ausschussmitglied Dr. Schüler antwortet Herr Keßler, dass von den Kosten 180.000,00 € auf den Rohbau entfallen und ca. 30.000,00 € auf Fenster und Dachhaut.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Zuschussantrag vom Land im Detail geprüft wurde und man daher davon ausgehen kann, dass die Zahlen ihre Richtigkeit haben.

 

Ausschussmitglied Rimbrecht ergänzt, dass das Land prinzipiell eher zurückhaltend bei der Bewilligung von zusätzlichen Maßnahmen ist, da die Schülerzahlen in den letzten Jahren weiter gesunken sind. Sofern also das Land diese Maßnahme als notwendig genehmige, könne man auch davon ausgehen, dass dies seine Richtigkeit hat.