Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Stadtrat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Auf der Grundlage des oben geschilderten Sachverhalts empfiehlt die Verwaltung folgende Beschlussfassungen:

1.      Das Ergebnis aus der Unterrichtungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird zur Kenntnis genommen und wie in der Vorlage dargestellt behandelt.

2.      Der räumliche Geltungsbereich ist entsprechend den Ausführungen unter Ziffer I dieser Vorlage anzupassen.

3.      Der Stadtrat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ZW 126/3 „Östlich der Amerikastraße“- Teiländerung 3, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung, den er durch die heute gefassten Beschlüsse erhalten hat.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ratsmitglied Nunold gibt an, die Fraktion die Linke werde den Beschlussvorschlag ablehnen.

 

Da der Turnhallenabriss verständlich sei, die Fraktion Grüne Liste mit Gesamtkonzept aber nicht einverstanden sei, würde sich diese bei der Abstimmung enthalten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

34

Nein:

2

Enthaltung:

3

 

 

Es nahmen 39 Ratsmitglieder an der Abstimmung teil.

 

Verteiler:

Amt 60