Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Hofer, Vorsitzender des Ortskartelles Ernstweiler und verliest die Frage des Ortskartelles mit folgendem Inhalt:

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

das Ortskartell Ernstweiler bittet Sie gem. § 21 Abs. 1 MGschO i.V.m. § 14 Abs. 4 GemO um Beantwortung folgender Frage im Rahmen der Einwohnerfragestunde in der Sitzung des Stadtrates am 29.02.2012

Welche öffentlichen Mittel sind im Zeitraum 2002 – 2011 in die einzelnen

            Stadtteile einschließlich der „City“ geflossen, z.B. für

 

a)      Planungskosten Neubaugebiete und Erschließungsmaßnahmen

b)      Renovierungen bzw. Erneuerungen des Ortsbildes

c)      Anschaffung von Mobilien, Geräten etc.

d)      Laufende Unterhaltung öffentlicher Gebäude, Anlagen und Einrichtungen

e)      Jährliche „Ortsteiletats“

f)       „Ortsteilarbeiter“

g)      Immobilienerwerb

h)      Vereinszuschüsse

i)        Sitzungsgelder für Ortsbeiräte

j)        Kostenübernahmen für Ortsbeiräte (Strom, Wasser, Heizung, Druckkosten etc.)

k)      Schulturnhallen bzw. Mitbenutzung Schulturnhallen

l)        Welche dieser Ausgaben waren aus Sicht der Verwaltung „unabweisbar“

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heinz  Hofer

1. Vorsitzender des OKE 

 

Der Vorsitzende beantwortet dem Ortskartell die Frage wie folgt:

 

Gemäß § 21 Absatz 5 Satz 3 Mustergeschäftsordnung kann jeder Einwohner und die nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen (=auch Ortskartell) in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage stellen.

Beim Fragenkatalog des Ortskartells handelt es sich nicht um eine Frage im Sinne einer Einwohnerfragestunde. Zudem würde die Beantwortung der einzelnen Punkte über einen Zeitraum von 10 Jahren den zeitlichen Rahmen der Einwohnerfragestunde überschreiten.

 

Bezogen auf das Jahr 2011 können einzelne Fragen beantwortet werden:

 

e) Der jährliche Etat für die Ortsteile beträgt 5.000,00 € pro Vorort.

 

f) Die Mittel, die für die Vorortarbeiter geflossen sind, betragen:

            - Mittelbach:                 78.556,48 €

            - Oberauerbach:           42.127,68 €

            - Wattweiler:                42.963,22 €

            - Mörsbach:                 36.119,49 €

            - Rimschweiler:             61.226,44 €,

wobei seitens des Umwelt- und Servicebetriebes Zweibrücken (UBZ) ca. 90% der Kosten erstattet werden.

 

h) Zu den Vereinszuschüssen ist zu sagen, dass sich diese nicht nach Vorort richten, sondern nur der Verein maßgeblich ist.

 

i) Es wurden folgende Sitzungsgelder für Sitzungen der Ortsbeiräte ausgezahlt:

            - Mittelbach:                      460,08 €

            - Oberauerbach:                511,20 €

            - Wattweiler:                     766,80 €

            - Mörsbach:                      255,60 €

            - Rimschweiler:                  664,56 €

 

Alle anderen Punkte können aus den genannten Gründen nicht beantwortet werden.

 

Es wird keine Zusatzfrage seitens des Ortskartells bzw. dessen Vorsitzenden gewünscht. Die Antwort soll dem Ortskartell zusätzlich schriftlich zugehen.

 


 

 

 

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