Sitzung: 29.02.2012 Stadtrat
Beschluss: TOP ohne Abstimmung
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Hofer, Vorsitzender des Ortskartelles Ernstweiler und verliest die Frage des Ortskartelles mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Ortskartell Ernstweiler bittet Sie
gem. § 21 Abs. 1 MGschO i.V.m. § 14 Abs. 4 GemO um Beantwortung folgender Frage
im Rahmen der Einwohnerfragestunde in der Sitzung des Stadtrates am 29.02.2012
Welche öffentlichen Mittel sind im Zeitraum 2002 –
2011 in die einzelnen
Stadtteile einschließlich der „City“
geflossen, z.B. für
a) Planungskosten Neubaugebiete und
Erschließungsmaßnahmen
b) Renovierungen bzw. Erneuerungen des Ortsbildes
c) Anschaffung
d) Laufende Unterhaltung öffentlicher Gebäude, Anlagen
und Einrichtungen
e) Jährliche „Ortsteiletats“
f) „Ortsteilarbeiter“
g) Immobilienerwerb
h) Vereinszuschüsse
i)
Sitzungsgelder
für Ortsbeiräte
j)
Kostenübernahmen
für Ortsbeiräte (Strom, Wasser, Heizung, Druckkosten etc.)
k) Schulturnhallen bzw. Mitbenutzung Schulturnhallen
l)
Welche dieser
Ausgaben waren aus Sicht der Verwaltung „unabweisbar“
Mit freundlichen Grüßen
Heinz
Hofer
1. Vorsitzender des OKE
Der Vorsitzende beantwortet dem Ortskartell die Frage wie folgt:
Gemäß § 21 Absatz 5 Satz 3 Mustergeschäftsordnung kann jeder Einwohner
und die nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und
Personenvereinigungen (=auch Ortskartell)
in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage stellen.
Beim Fragenkatalog des Ortskartells handelt es sich nicht um eine
Frage im Sinne einer Einwohnerfragestunde. Zudem würde die Beantwortung der
einzelnen Punkte über einen Zeitraum von 10 Jahren den zeitlichen Rahmen der
Einwohnerfragestunde überschreiten.
Bezogen auf das Jahr 2011 können einzelne Fragen beantwortet werden:
e) Der jährliche Etat für die Ortsteile beträgt 5.000,00 € pro Vorort.
f) Die Mittel, die für die Vorortarbeiter geflossen sind, betragen:
- Mittelbach: 78.556,48 €
- Oberauerbach: 42.127,68 €
- Wattweiler: 42.963,22 €
- Mörsbach: 36.119,49
€
- Rimschweiler: 61.226,44 €,
wobei seitens des Umwelt- und Servicebetriebes Zweibrücken (UBZ) ca.
90% der Kosten erstattet werden.
h) Zu den Vereinszuschüssen ist zu sagen, dass sich diese nicht nach
Vorort richten, sondern nur der Verein maßgeblich ist.
i) Es wurden folgende Sitzungsgelder für Sitzungen der Ortsbeiräte
ausgezahlt:
- Mittelbach: 460,08 €
- Oberauerbach: 511,20 €
- Wattweiler: 766,80 €
- Mörsbach: 255,60 €
- Rimschweiler: 664,56 €
Alle anderen Punkte können aus den genannten Gründen nicht beantwortet
werden.
Es wird keine Zusatzfrage seitens des Ortskartells bzw. dessen Vorsitzenden gewünscht. Die Antwort soll dem Ortskartell zusätzlich schriftlich zugehen.
Verteiler:
Amt 10
Amt 20
Amt 11