Ortsvorsteher Kroh begrüßt Herrn Altmayer (Stadtbauamt – Abt. Hochbau / Bauordnung) zu diesem Tagesordnungspunkt.

Der Vorsitzende berichtet, als die Umbauplanung des Feuerwehrgebäudes in Angriff ge­nommen worden sei, wären seitens der Unfallkasse Rheinland-Pfalz Auflagen hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Parkplätzen für Feuerwehrangehörige im Einsatz erfolgt.

Damals habe Herr Altmayer bereits den diesbezüglichen Entwurf im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates vorgestellt, wonach sechs Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Feuer­wehrgebäudes nachgewiesen werden müssten.

Die Möglichkeit, diese auf dem gegenüberliegenden Gelände (Teilfläche 4) anzulegen, wäre seitens der Unfallkasse Rheinland-Pfalz wegen der unumgänglichen Überquerung der Bliestalstraße abgelehnt worden.

Da also sämtliche sechs Parkplätze auf der Straßenseite ausgewiesen werden müssten, auf der sich auch die Feuerwache befinde, wären zwei Parkplätze im Bereich der Abrissfläche des ehemaligen Anwesens Bliestalstraße 26 vorgesehen, drei weitere Parkplätze wären auf der Fläche (derzeitige Grünanlage) vor dem Gemeindehaus möglich und ein weiterer Stell­platz könnte im oberen Teil des Verbindungsweges von der Oberen Bliestalstraße zur Unteren Bliestalstraße (sogenannte „Su“) entstehen.

 

Sodann gibt Ortsvorsteher Kroh Luftbildaufnahmen in Umlauf, aus denen die beabsichtig­ten Lagen der Parkplätze ersichtlich sind.

Ein Exemplar dieser Aufnahme ist der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.

Sodann bittet der Vorsitzende Herrn Altmayer, diese Thematik zu erläutern.

 

Herr Altmayer informiert sodann u. a. über Details der erforderlichen baulichen Maßnah­men zur Anlegung der Stellplätze.

 

Im Anschluss daran zeigt sich Ortsbeiratsmitglied Brünisholz verwundert darüber, dass zwei Teilflächen – welche in die Maßnahmen zur Gestaltung des Ortsmittelpunktes hätten einbezogen werden sollen – nunmehr als Parkflächen dienen würden.

Nach seiner Erinnerung wären – bei der letzten Vorstellung dieser Thematik – sämtliche sechs Parkplätze im Bereich der „Su“ vorgesehen gewesen.

 

Herr Altmayer erklärt, um dies realisieren zu können, wäre der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit den dortigen Grundstückseigentümern samt einer Umwidmung der Parkflächen notwendig.

 

Ortsvorsteher Kroh bemerkt, seitens der Verwaltung wäre allenfalls eine Prüfung zugesagt worden, ob es möglich und sinnvoll sei, die Stellflächen im Bereich der „Su“ auszuweisen. Die definitive Absicht, diese dort vorzusehen, habe jedoch keinesfalls bestanden.

Außerdem wären mit der vorliegenden Planung noch keine Tatsachen geschaffen worden – d. h. es handele sich dabei lediglich um einen Vorschlag der Verwaltung.

 


 

Nach einer kürzeren Aussprache bittet der Vorsitzende Herrn Altmayer, eine abschlie­ßende Prüfung der Ausweisung oben genannter Parkplätze im Bereich der „Su“ zu ver­anlassen und das Ergebnis in einem schriftlichen Vermerk festzuhalten.

 

Sodann schlägt Ortsvorsteher Kroh vor, die weitere Beratung samt Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung zu vertagen.

Die Ortsbeiratsmitglieder sind hiermit einverstanden. Diesbezüglich werden keine Ein­wände oder Bedenken geäußert.

 

Im Anschluss daran bittet Ortsbeiratsmitglied Brünisholz, auch die Möglichkeit zu prüfen, einen Parkplatz vor dem Eingang des Gemeindehauses (d. h. vor der Treppe) auszuweisen. Auch diese Möglichkeit wäre im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates angesprochen worden.

 

Ortsvorsteher Kroh erachtet es als bedenklich, hier eine Stellfläche zu schaffen, da ein vor der Treppe geparktes Fahrzeug unter Umständen für längere Zeit behindernd auf dem Geh­weg abgestellt wäre.

Er bittet Herrn Altmayer, auch diese Möglichkeit in oben genannte Prüfung mit einzube­ziehen.

 

 


 

 

 

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