Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat fasst   e i n s t i m m i g  folgenden

 

Beschluss:

 

Dem der Vorlage 84/0627/2011 als Anlage beigefügten Entwurf einer „Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren des UBZ (Friedhofsgebührensatzung)“ einschließlich der Anlage zur Satzung wird zugestimmt.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ratsmitglied Kroh ist der Meinung, es sollten alle Friedhöfe erhalten bleiben. Vor allem für ältere Bürger seien diese wichtige und eine weite Fahrt nicht zumutbar. Zweibrücken könne damit auch alle zeitgemäßen Bestattungsmöglichkeiten anbieten. Würde man den Bürgern diese Argumente nennen, denke er, könnten diese die Erhöhung besser nachvollziehen.

 

Auch Ratsmitglied Dettweiler ist für den Erhalt der zwölf Friedhöfe und regt an, das Aufbahren von Leichen  künftig in Kirchen statt in Friedhofshallen durchzuführen.

 

Ratsmitglied Wilhelm erklärt, die SPD-Fraktion vertrete die Meinung, vergleiche man die Gebühren der Stadt mit anderen Kommunen, sei eine Erhöhung längst überfällig. Sie erinnert an die Abmahnung der ADD, Zweibrücken müsse hier die Einnahmeseite überprüfen. Schon aufgrund der Entscheidung dem Entschuldungsfond beizutreten, sei die Erhöhung notwendig. Sie stimme Ratsmitglied Kroh zu, dass Bürger bei verstärkter Vorlage der Argumente mehr Verständnis hätten. Betrachte man die demographischen Daten der nächsten Jahren, stelle man einen erhöhten Bedarf an Friedhöfen fest. Bisher seien die Kosten nicht der einzelnen Bestattungen nicht gleichmäßig umgelegt worden, doch durch die Einführung der vorgesehenen Grundgebühr werde auch die ungleiche Umlegung beseitigt.

 

Ratsmitglied Pohlmann sieht die Erhöhung als unabwendbar und gerechtfertigt an. Die neuen Gebührensätze seien gerechter und enger an die Leistung geknüpft.

 

Die Fraktionen FDP und Die Linke schließen sich dem Gesagten an.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

34

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

An der Abstimmung nahmen 34 Ratsmitglieder teil.

 

Verteiler:

Amt 30

Amt 10

Amt 20

UBZ