Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Dem Antrag der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft GmbH auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Übertragung der Vorbereitung und Durchführung von diesbezüglichen Verfahrensschritten auf das Büro Schönhofen Ingenieure, Kaiserslautern wird stattgegeben.

  2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes MÖ 18 „Kindertagesstätte Höhenstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) zu entnehmen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ohne Aussprache fasst der Stadtrat   e i n s t i m m i g   folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

34

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

An der Abstimmung nahmen 34 Ratsmitglieder teil.

 

Verteiler:

Amt 60

Amt 51