Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Vorsitzende informiert über die am 7. Februar 2012 stattgefundene Ortsbegehung zusammen mit je einem Fraktionsvertreter, Frau Facco und Herrn Ernst vom Jugendamt, dem Elternausschuss und dem Team sowie dem Förderverein von Kindergarten und Schule. Man habe sich dabei die vorgesehenen Räumlichkeiten, also die ehemalige Hausmeisterwohnung, angesehen.

 

Der Ortsbeirat fasst   e i n s t i m m i g   folgenden

 

Beschluss:

 

Der Hort des Kindergartens soll in die vom Jugendamt vorgeschlagnen Räumlichkeiten in der Grundschule verlagert werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

An der Abstimmung nahmen 10 Ortsbeiratsmitglieder teil.

 

Die Vorsitzende bittet Herrn Ernst vom Jugendamt noch um ein paar Worte zum weiteren Vorgehen.

 

Herr Ernst erklärt, da seit August ein Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze für Kinder unter drei Jahren bestehe und es mehr Interessenten als geplant gebe, plane das Jugendamt eine geöffnete Gruppe, die auch für U3-Kinder zugänglich sein solle, im Kindergarten zu errichten. Um eine entsprechende Betreuung für zweijährige Kinder zu ermöglichen, müssten nun bauliche Maßnahmen (Schlaf- und Wickelmöglichkeiten, sanitäre Anlagen, etc.) vorgenommen werden. Da aus finanziellen Gründen ein Anbau nicht möglich sei, habe die Stadt sich entschieden, die U3-Plätze in den bestehenden Räumlichkeiten zu schaffen und den Hort auszulagern. Aufgrund des Leerstandes der Hausmeisterwohnung in der Grundschule und da diese nicht anderweitig benötigt werde, habe bereits im Januar 2012 eine gemeinsame Ortsbegehung mit dem Stadtbauamt stattgefunden. Die Wohnung sei als gut geeignet empfunden worden und solle nun gemeinsam mit einem bestehenden Mehrzweckraum mit Küchenzeile im Obergeschoss der Schule genutzt werden. Es solle ein Durchbruch von der Hausmeisterwohnung zum Mehrzweckraum durchgeführt werden. Fluchtmöglichkeiten müssten noch erarbeitet werden.

Ziel der Stadt sei, die KiTa in den Sommerferien auszubauen, damit diese im Anschluss in Betrieb genommen werden kann. 

Auf Rückfrage von Ortsbeiratsmitglied Schantz, wie die Kostenverteilung geregelt sei, entgegnet Herr Ernst, der U3-Ausbau sei komplett städtisch, die Modernisierungsmaßnahmen zu 60 % bezuschussbar, also zu 40 % städtisch und alle sonstigen Maßnahmen müsse die Stadt zu 50 % tragen.

 

Ratsmitglied Zahler erkundigt sich, ob das Einvernehmen der Landeskirche eingeholt wurde und inwieweit sich diese hier finanziell als Träger einbringen werde.

 

Herr Ernst erklärt, es haben mehrfach Unterredungen mit dem Planungsbüro stattgefunden hätten, bei denen auch über die Kosten gesprochen worden seien. Das Prot. Verwaltungsamt sei auch dabei gewesen; die Kosten seien diesem demnach bekannt. Es seien bislang seitens der Landeskirche keine Einwände erhoben worden.

 

Die Vorsitzende dankt Herrn Ernst für seine Ausführungen.


 

Verteiler:

Amt 51

Amt 40