Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ortsbeirat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Der Beschluss vom 28. Oktober 2010, die Erschließung des Neubaugebietes RI 17 über den Hohlweg (Verlängerung der Friesenstraßoe) vorzunehmen wird aufgehoben.

Der Erschließung über die Schwabenstraße und die Holsteinstraße wird zugestimmt.

Zu gegebener Zeit soll gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde nach einer Entlastungsmöglichkeit (durch z.B. ein Parkverbot) in der dann durch die Erschließung betroffenen Bayernstraße gesucht werden.

 


Die Vorsitzende erklärt, Herr Keßler vom Stadtbauamt habe in Sachen Feuerwehr mitgeteilt, dass am 16. Februar 2012 ein Abstimmungsgespräch mit der Feuerwehr stattgefunden habe, bei dem diese entgegen dem vom Land vorgegebenen Raumprogramm eine Vergrößerung von Schulungsraum und Küche gefordert hätten. Zwischenzeitlich habe die Feuerwehr auf diese Vergrößerungen wieder verzichtet. Die durch die Wünsche entstandene Verzögerung sei nun beendet und das Bodengutachten werde in Auftrag gegeben. Die Beauftragung des Bebauungsplanes und des Lärmgutachtens seien durchgeführt.

Zum Neubaugebiet RI 17 erklärt sie, Herr Ehrmann (Stadtbauamt) habe angegeben, nach Gesprächen mit Stadtwerke und dem UBZ sei man verwaltungsintern zu dem Entschluss gekommen, dass eine private Erschließungsträgerschaft nicht weiter verfolgt werden sollte. Angebote zur Bebauungsplanerstellung inklusive Umweltbericht und einer lärmtechnischen Betrachtung lägen zwischenzeitlich vor. Sie erinnert an den Beschluss des Ortsbeirates vom 28. Oktober 2012 eine Erschließung des Neubaugebietes über die Hohlstraße (unter Verlängerung der Friesenstraße) durchzuführen. Nun habe sich herausgestellt, dass dies aus bautechnischen Gründen zu erhöhten Aufwendungen führen würde und nicht kalkulierbare Kosten entstehen könnten (z.B. durch Verlegung des Sandfangs, leitungsgebundene Ableitung von Außenbereichswasser, Entsorgungskosten der Ablagerungen/Auffüllungen, etc.). Das Stadtbauamt schlage als Alternative eine Erschließung über die Stichstraßen Schwabenstraße und Holsteinstraße und vereist auf die neu geschaffene Parkmöglichkeit an der Einmündung der Bayernstraße („Neubert´sches Grundstück“), wodurch auch die Parksituation verbessert werde.

 

Beigeordneter Pirmann schlägt vor, da der UBZ das Grundstück an der Einmündung der Bayernstraße erworben habe und dort nun unter vernünftigen Überlegungen Parkplätze geschaffen werden würden, schlage er vor, sich zu gegebener Zeit fachliche Beratung von der Straßenverkehrsbehörde in den Ortsbeirat einzuladen, um über ein mögliches Parkverbot in der Bayernstraße zu sprechen. Außerdem solle der Ortsbeirat über einen zusätzlichen Verbindungsweg in Richtung Friedhof nachdenken.

 

Ratsmitglied Zahler schlägt vor, die Stadt, sobald der Bebauungsplan vorliegt, könnte man die Stadt bitten als Eigentümer einiger Grundstücke aufzutreten, damit man jungen Familien zeige, dass Bauen finanziell auch möglich sei.

 

Ortsbeiratsmitglied Karl Lahm plädiert für die Zuwegung über die Friesenstraße, da die Bayernstraße schon zu sehr belastet werde. Beschließe man eine Erschließung über die Bayernstraße, sei er für eine Sanierung dieser, es sich dabei um die Straße mit dem schlechtesten Zustand in Rimschweiler handle.

 

Ortsbeiratsmitglied Vogelgesang ist der Meinung, man solle lieber die billigere Erschließungsmöglichkeit nutzen, bevor die ursprüngliche, wenn sie überhaupt durchgeführt werde, viel länger dauere.

 

Herr Schwarz (UBZ) verliest eine Kostenschätzung, die beinhaltet, dass der Straßenbau bei den 20 Bauplätzen etwas 420.000,00 €, die Entwässerung 210.000,00 € und die Beseitigung des Außengebietes 410.000,00 € betragen würde. Er erklärt, dass es bei der Außengebietsentwässerung Probleme gebe, weil man bei einer Einleitung von Abwasser in ein Gewässer, einen Ausgleich in Form von Rückhalt, Versickerung, etc. bringen müsse. Die Kosten  würden damit nicht nur durch die Entfernung des Sandfanges und die Legung eines Rohres in ein Gewässer entstehen, sondern auch durch den dann notwendigen Ausgleich der Wasserführung. Bei einem Neubaugebiet lägen die Entsorgung der häuslichen Abwässer bei einem einmaligen Betrag i.H.v. 7 €/m². In diesen Kosten sei aber das Oberflächenwasser nicht enthalten, da es sich nicht um Abwasser handle. Es dürften keine Beiträge erhoben werden. Die entstehenden Kosten blieben dann an der Stadt bzw. den Steuerzahlern hängen.

Sobald an der Entwässerung nun etwas geändert werden müsse, weil man über die in 2010 beschlossenen Straßen erschließe, würden die genannten Kosten anfallen.

 

Beigeordneter Pirmann erinnert daran, dass der Ortsbeirat in der Vergangenheit eine Erschließung über die Bayernstraße aufgrund des dann hohen Verkehrsaufkommens abgelehnt habe. Da aber nun ein Grundstück zur Verfügung stehe, auf dem Parkmöglichkeiten errichtet werden sollten, dürfte die Belastung durch parkende Autos in der Bayernstraße nicht mehr so hoch sein, wie vorab befürchtet.

 

Ortsbeiratsmitglied Schantz findet, jeder müsse sich entscheiden, ob er nun lieber 20 Bauplätze, aber dafür mehr Verkehr in der Bayernstraße oder aber nicht mehr Verkehr, dann aber wohl mangels Erschließung auch keine Bauplätze wolle.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

1

Enthaltung:

3

 

An der Abstimmung nahmen 12 Ortsbeiratsmitglieder und die Vorsitzende teil.

 

 

Verteiler:

Amt 32

Amt 60

UBZ