Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Sozialausschuss beschließt die Anwendung (Anwendungsstichtag; 1. April 2012) der zum Monat April 2012 neu ermittelten angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen des § 22 SGB II auf Grundlage des für das Jahr 2012 aktualisierten „Konzepts der kreisfreien Stadt Zweibrücken zu § 22 SGB II – Bedarfe für Unterkunft und Heizung“ .

 

 


Der Vorsitzende erläutert, dass aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes für Städte, die keinen Mietspiegel haben, ein Konzept verlangt wird, das nachvollziehbar mache, wie viel Miete pro qm in einer Stadt gezahlt werden muss und welche Kriterien bei der Ermittlung einer an­gemessenen Miete zu berücksichtigen sind. Der Grundsicherungsträger der Stadt Zweibrücken hat in den Monaten April bis Juli 2011 ein solches Konzept auf Basis repräsenta­tiver Daten des lokalen Wohnungsmarktes angefertigt. Dieses Konzept wurde im Monat Januar 2012 aktualisiert und die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft neu ermittelt.

 

Der Vorsitzende erläutert den Mitgliedern des Sozialausschusses anhand der vorliegenden Beschlussvorlage die Veränderungen, welche nunmehr zum 1. April 2012 in Kraft treten sollen.

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Sozialausschuss folgenden   e i n s t i m m i g e n  

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

Verteiler: