Ortsvorsteher Kroh begrüßt Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsange­legenheiten) zu diesem Tagesordnungspunkt.

Der Vorsitzende bemerkt, er habe schon wiederholt festgestellt, dass die Gehwegbereiche – in zunehmendem Maße – von den Kraftfahrzeugführern als Parkplätze angesehen würden.

Diese Tendenz bestehe nicht nur in Wattweiler, sondern im gesamten Stadtgebiet, was ins­besondere für ältere Menschen, Behinderte sowie für Kinder zu Gefahrensituationen führen könnte, da – infolge behindernden Parkens – ein Verlassen des Gehweges oftmals nicht zu vermeiden sei.

In diesem Zusammenhang habe er Frau Eitel zur heutigen Sitzung eingeladen, um sowohl über die rechtliche Situation zu informieren, als auch über Sanktionen zu beraten. Falls gewünscht könnten diese Beratungen fraktionsintern noch weitergeführt werden.

Sodann erteilt Ortsvorsteher Kroh Frau Eitel das Wort, wobei er betont, dass die Thematik dieses Tagesordnungspunktes nicht das Parken auf Gehwegen wäre - wogegen er keine Einwände habe -, sondern dass vielmehr die Problematik des behindernden Parkens behandelt werden solle.

 

Frau Eitel informiert, grundsätzlich dürfe auf den Gehwegen eigentlich nicht geparkt werden. Gemäß Straßenverkehrsordnung wäre dies lediglich am rechten Fahrbahnrand statthaft (wobei eine Durchfahrtbreite von 3,05 m verbleiben müsse) – es sei denn, ein Gehwegparken wäre ausdrücklich erlaubt, indem eine Kennzeichnung bestehe (z.B. Ein­zeich­nung von Parkbuchten bzw. Seitenstreifen) oder eine entsprechende Ausschilderung vor­handen wäre.

Auf alle Fälle müsse eine Mindestgehwegbreite von 1,20 m eingehalten werden, damit auch Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren den Gehweg problemlos nutzen könnten.

Sobald oben genanntes Mindestmaß unterschritten werde, handele es sich um behinderndes Parken, welches sanktionierbar wäre.

Im Vorlauf sei es denkbar, zunächst eine Aktion durchzuführen, wobei die betreffenden Fahrzeugführer mittels Hinweiszetteln auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht würden.

 

Ortsvorsteher Kroh bemerkt, bevor Bußgelder erhoben würden, erachte er die Durch­führung einer zweiten „Hinweiszettel-Aktion“ für angebracht.

 

Frau Eitel berichtet weiter, für behinderndes Parken auf Gehwegen werde ein Bußgeld in Höhe von 25,00 € verhängt, wobei sich dieses auf 35,00 € erhöhe, falls das Kraftfahrzeug länger als 1 Stunde abgestellt wäre.

Im Anschluss daran beantwortet Frau Eitel Fragen von Ortsbeiratsmitgliedern.


Sodann fasst der Ortsbeirat   e i n s t i m m i g   den folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Das Ordnungsamt wird gebeten, sich in absehbarer Zeit mit der Problematik des behin­dern­den Parkens auf Gehwegen im Stadtteil Wattweiler zu befassen.

Dabei sollten zunächst zwei Aktionen stattfinden, wobei die betreffenden Fahrzeugführer mittels Hinweiszetteln auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden.

Bezüglich weiterhin uneinsichtiger Kraftfahrzeugführer sollten sodann Sanktionen (Ver­hängung von Bußgeldern) erfolgen.

 

An der Abstimmung nahmen 10 Ortsbeiratsmitglieder teil.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja                     10

Nein                   0

Enthaltung           0

 

Ortsvorsteher Kroh dankt Frau Eitel für ihre Informationen.

 

 


 

 

 

 

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Amt 32 – 1 x