Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Der Vorsitzende bittet anwesende Bürger Fragen an die Herren Ehrmann und Vogelsang zu stellen.

 

Zur Frage, ob Bauherren der neuen Wohngrundstücke möglicherweise fordern könnten, dass die  Bäume eines schon bebauten Nachbargrundstückes gefällt werden (wegen z.B. Allergie gegen die Pollen dieser Bäume), erklärt der Vorsitzende, hierbei handle es sich um ein nachbarschaftsrechtliche Angelegenheit.

 

Eine Bürgerin, die direkt neben dem künftigen KiTa-Gelände wohnt, bittet darum, einen Zaun zu errichten, der so hoch ist, dass keine Sachen darüber geworfen werden können und auch die Schall- und Sichtschutzfaktoren zu beachten.

 

Herr Vogelsang erklärt, bislang sei nur klar, dass  mindestens ein 1,50 m hoher Maschendrahtzaun errichtet werden solle. Planungen zu einer Randbepflanzung und einem Wildzaun, der dann durch die Bepflanzung zuwachsen soll, haben im Raum gestanden. Genauere Planungen seien noch offen, sodass er keine Angaben zu diesen Faktoren machen könne.

 

Ein Bürger, der gegenüber der geplanten Wohnflächen sein Haus hat, kritisiert, im Falle eines zweistöckigen Wohnhauses könne er sich nicht mehr unbeobachtet auf seinem Grundstück bewegen.

Herr Ehrmann verweist auf die eingehaltenen gesetzlichen Vorgaben, könne die Bedenken jedoch verstehen.

 

Laut Herrn Vogelsang ist der Einzug in die KiTa für das Frühjahr 2013 geplant. Wenn alles gut verläuft, solle Anfang Juni der Bebauungsplan im Stadtrat beschlossen werden, womit die Errichtung der KiTa begonnen werden könnte.

Auf Rückfrage einer Bürgerin, ob bei der Stichstraße zum Eingang der KiTa ein Bürgersteig geplant sei, damit ältere Kinder auch gefahrenfrei entlang laufen könnten, erklärt Herr Vogelsang, dies sei bislang nicht der Fall. Es gebe eine Alternativplanung, bei der ein Fußweg von der Straße zum Ende der Parkfläche vor dem Eingang hin verlaufen könnte. Er gibt an, die Überlegungen zum Bürgersteig zu prüfen.

 

Herr Ehrmann weist die Bürger auf die anstehende Beteiligungsrunde für die Öffentlichkeit hin und erklärt, man müsse dann schriftlich oder zur Niederschrift seine Einwände und Anregungen in der vorgegebenen Frist erklären.

 


 

 

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Amt 51

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GeWoBau