Beschluss: einstimmig beschlossen

IV. Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des oben geschilderten Sachverhalts empfiehlt die Verwaltung folgende Beschlussfassungen:

1.      Das Ergebnis aus der Unterrichtungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird zur Kenntnis genommen und wie in der Vorlage dargestellt behandelt.

2.      Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-plans MÖ 18 „Kindertagesstätte Höhenstraße“, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der dieser Vorlage beigefügten Fassung mit dem erweiterten Geltungsbereich.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB mit dem erweiterten Geltungsbereich zu beteiligen.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB mit dem erweiterten Geltungsbereich zu beteiligen.

 

 

 

Verteiler:

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Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0692/2012.

 

Herr Vogelsang (Vorhabenträger/Gewobau) erklärt, bei dem ursprünglichen Bebauungsplangebiet gab es Probleme mit der Entwässerung, so dass ein Baufeld gewählt wurde, welches noch über die Leitungen in der vorhandenen Höhenstraße zu entwässern ist. Die Gesamtfläche der vorgesehenen Kindertagesstätte habe eine Größe von rund 3.200 m² und in etwa die gleiche Fläche stehe für vier angedachte Einfamilienhäuser mit einer Grundstücksgröße zwischen 830 m² und 910 m² zur Verfügung. Die vorgesehene Kindertagesstätte hat eine Bruttogrundrissfläche von 555 m². Zum Vergleich, die vorhandene Kindertagesstätte in der Grinsardstraße hat eine Bruttogrundrissfläche von 1.452 m² für fünf Gruppen, die Kindertagesstätte in Mörsbach ist für zwei Gruppen konzipiert. Aus Sicherheitsüberlegungen wurde eine Distanz von 30 m von der Kindertagesstätte zur Höhenstraße gewählt und noch einmal zusätzlich zwischen den Parkflächen und der Höhenstraße eine Grünfläche eingeplant, um die Kinder vom unachtsamen Rennen auf die Straße abzuhalten. Bei der Planung habe man sich an den Gegebenheiten der Tagesstätte in der Grinsardstraße orientiert. In der Höhenstraße ist ein Mehrzweckraum vorhanden, der bei Bedarf von 40 m² auf 60 m² vergrößert werden kann. Bei den vier vorgesehenen Einfamilienhäusern sind maximal zwei Vollgeschosse vorgesehen mit entweder 35° Dachneigung oder Flachdächern, um eine bestmögliche Nutzung der Sonnenenergie zu ermöglichen. Es bestehe jedoch auch die Möglichkeit einer Reihenhausbebauung. Wichtig ist der mögliche Entwässerungshorizont für Schmutzwasser und Regenwasser.

 

Ausschussmitglied Kroh macht auf den Einwand eines Eigentümers aufmerksam und möchte wissen, ob es nicht möglich wäre bei der Bebauung mit Reihenhäusern die Grundstücke etwas zu vergrößern, indem man noch Land hinzunehme.

 

Herr Vogelsang erklärt, dass die vorhandenen Grundstücke eine Tiefe von 56 m aufweisen bei einer Grundrissfläche zwischen 700 m² und 810 m². Dies sei ausreichend für die örtlichen Gegebenheiten, auch bei der Bebauung mit Reihenhäusern.

 

Herr Ehrmann (Stadtplanung) ergänzt, der Zugang zum Grundstück des Einwandführers ist über eine Grunddienstbarkeit gesichert. Die Tiefe der geplanten Grundstücke sei auch für Reihenhäuser ausreichend.

 

Anschließend fasst der Bau- und Umweltausschuss   e i n s t i m m i g   folgende