Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Unter Hinweis auf den o.g. Sachverhalt empfiehlt die Verwaltung folgende Beschlussfassungen:

1.   Das Ergebnis aus der Unterrichtungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit wird zur Kenntnis genommen.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 13 a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen (Öffentliche Auslegung).

 

 

Verteiler:

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Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0696/2012.

 

Herr Ehrmann (Abt. Stadtplanung) erklärt, das Gewerbegebiet solle bis zum bereits realisierten Regenrückhaltebecken geringfügig erweitert werden. Es gibt keine Einwände seitens der Unteren Naturschutzbehörde. Der Wendehammer soll wieder öffentlich werden und das Gewerbegebiet soll insbesondere für die Nutzung von sportlichen und gesundheitlichen Zwecken gemäß Sachdarstellung geöffnet werden.

 

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgende