Beschluss: einstimmig beschlossen

B e s c h l ü s s e :

 

1          Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

2          Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 

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Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0698/2012.

 

Herr Ehrmann (Abt. Stadtplanung) erläutert, dass aufgrund des vom Stadtrat beschlossenen Spielhallenkonzeptes bereits zwei Bebauungspläne angepasst wurden. Diese Änderung ist erforderlich, weil viele Anfragen für das Stadtgebiet vorliegen. Bei Erstellung des Bebauungsplanes wurde gleichzeitig eine Veränderungssperre erlassen, welche in der zweiten Jahreshälfte 2012 ausläuft. Die Änderung 1 hat die gleiche räumliche Abgrenzung wie der Ursprungsbebauungsplan ZW 0 „Innenstadt“, allerdings mit Feindifferenzierungen aufbauend auf das Spielhallenkonzept.

 

Der Bau- und Umweltausschuss fasst   e i n s t i m m i g   folgende