Herr Hans Baumann weist darauf hin, dass in den Haushaltsplanentwurf bereits im lau­fenden Jahr Mittel zur Erschließung des Baugebietes „Auf Äckerchen“ eingestellt seien.

Diese Mittel sollten möglichst frühzeitig in Anspruch genommen werden, da auch im kommenden Jahr diesbezügliche Mittel vorgesehen wären.

 

Frau Knerr berichtet, sie beabsichtige im Bereich Hengstbach Kräuterwanderungen durch­zuführen, wobei sie diese als Führerin leiten werde.

In diesem Zusammenhang erachte sie es als sinnvoll, einen Grillplatz anzulegen, welcher möglichst mit Bänken und einem Unterstand ausgestattet sein sollte. Auch Privatpersonen und Vereine etc. sollten zur Nutzung des Grillplatzes berechtigt sein.

Als Standort käme der Bereich des früheren Hengstbacher Heckenplatzes – neben dem Weg zum Glockenhof – in Betracht.

 

Ortsvorsteher Dettweiler antwortet, grundsätzlich wäre ein solches Vorhaben zu begrüßen – jedoch könne er sich trotzdem dieser Anregung nicht anschließen, da bei einem solchen Platz massive Beschädigungen infolge Vandalismus vorprogrammiert seien. Erfahrungen aus der Vergangenheit würden seine Einschätzung bestätigen.

 

Ortsbeiratsmitglied Beckmann informiert, es wäre beabsichtigt, vor dem Jugendraum eine befestigte Fläche zu schaffen, um hier eine Grillstelle (samt Edelstahlgrill) zu ermöglichen.

 

Der Vorsitzende begrüßt dieses Vorhaben, welches den Vorteil habe, dass die sanitären Anlagen des Jugendraumes genutzt werden könnten.

 

Ortsbeiratsmitglied H. Wolf weist darauf hin, dass zur Ausrichtung von Grillfesten aus­reichende Gelegenheiten vor Ort bestehen würden (private –, vereinseigene – oder öffent­liche Grundstücke).

Er rate von der Einrichtung eines Grillplatzes für Auswärtige ab, wodurch auch zusätz­licher Pflegeaufwand entstehe.

 

Frau Knerr erklärt, die Vermietung samt Pflege und gegebenenfalls Reinigung des Grill­platzes würde ihr Ehemann übernehmen.

 

Ortsbeiratsmitglied Heßler rät, die Anregung von Frau Knerr zunächst gründlich zu prüfen und erst dann eine Entscheidung zu treffen.

 

Ortsvorsteher Dettweiler ist der Auffassung, in „freier Natur“ sollte jedenfalls kein Grill­platz entstehen.

 

Herr Fritz-Peter Huppert erkundigt sich, ob – nach Abschluss des Umlegungsverfahrens im Bereich „Auf Äckerchen“ – wiederum mit Bescheiden des Katasteramtes hinsichtlich sogenanntem „Abschöpfungsgeld“ zu rechnen sei.

 

Ortsvorsteher Dettweiler rät Herrn Huppert, sich diesbezüglich mit der Kämmerei (Herrn Christmann) in Verbindung zu setzen.

 


 

Herr Hans Baumann weist darauf hin, dass oben genanntes „Abschöpfungsgeld“ nur dann seitens des Katasteramtes erhoben werde, wenn sich der Wert von Grundstücken erhöhe.

 

Herr Markus Stauter bemerkt, er wohne gegenüber der Geschwindigkeitsmessanlage (Orts­ende Mittelbach in Fahrtrichtung Ixheim). Er habe festgestellt, dass die überwiegende Mehrheit der Kraftfahrzeugführer bereits deutlich vor seinem Anwesen (d. h. ca. ab Anwesen Altheimer Straße 17) beschleunigen und somit die innerörtlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h oftmals erheblich überschreiten würden.

Er frage sich, ob die Möglichkeit bestehe, durch eine bauliche Maßnahme im Bereich der Fahrbahn ortsausgangs eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen (z. B. Verkehrs­insel mit Verschwenkung – ähnlich Ortseingang Oberauerbach).

 

Der Vorsitzende antwortet, eine solche Baumaßnahme wäre hier im Hinblick auf die Kosten und wegen der Problematik hinsichtlich der Grundstückseigentümer (beitrags­pflichtige Maßnahme, Grunderwerb erforderlich) praktisch nicht realisierbar.

Um den gewünschten Effekt zu erreichen, wäre die Aufstellung einer weiteren Ge­schwindigkeitsmessanlage (am Ortsende in Fahrtrichtung Ixheim) überlegenswert.

Diesbezüglich sei eine Anlage ausreichend, welche lediglich die gefahrene Geschwindig­keit anzeige – d. h. keine Datenerfassungsfunktion wie die bereits vorhandenen Tafeln – habe.

 

Ortsbeiratsmitglied M. Wolf bezweifelt, dass eine Geschwindigkeitsmessanlage hier den gewünschten Erfolg bringe. Um dies festzustellen rege er an, die vorhandene Anlage um­zudrehen und während der Dauer von ca. 3 Monaten auf die gegenüberliegende Straßen­seite zu versetzen.

 

Ortsbeiratsmitglied Heßler rät, zunächst festzustellen, wie viele Kraftfahrzeugführer in oben genanntem Bereich die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht einhalten würden. Dies wäre aufgrund der bereits vorhandenen Anlage problemlos möglich, da eine beidseitige Datenerfassung erfolge. Sodann sollten die Aufzeichnungen der Polizeiinspek­tion zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Fritz-Peter Huppert hält die Aufstellung einer stationären Radaranlage im Ortsaus­gangsbereich für zweckmäßig.

 

Ortsbeiratsmitglied Krönig stimmt Herrn Huppert zu.

 

Ortsvorsteher Dettweiler bittet die Polizeiinspektion, in diesem Bereich verstärkt Verkehrs­kontrollen durchzuführen.

Im Rahmen der nächsten Sitzung des Ortsbeirates werde eine Vorstellung der ausgewer­teten Daten der Geschwindigkeitsmessanlagen erfolgen.

Man kommt überein, dass zu diesem Zweck Ortsbeiratsmitglied Sefrin die entsprechenden Auswertungen zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

 


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