Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ratsmitglied Dr. Hitschler fragt sich, warum man so hartnäckig auf eine öffentlich-rechtliche Erschließung bestehe. Das Argument der Ghettobildung bei einer privaten Erschließung halte er für nicht überzeugend. Zudem würde die Stadt bei einer privaten Erschließung mit der Bedingung, diese nach öffentlich-rechtlichen Standards durchzuführen, zehn Prozent Erschließungskosten einsparen. Absatz 2 des Antrages trage die FDP-Fraktion mit.

 

Ratsmitglied Kroh versteht nicht, warum der Investor plötzlich von dem Plan der öffentlichen Erschließung abrücke, obwohl er dem zuvor zugestimmt hätte. Die Notwendigkeit einer privaten Erschließung und damit einem möglichen Abschluss nach außen sei derzeit mangels Vorlage eines tragfähigen Konzeptes, das dieses Vorgehen begründen würde, nicht nachvollziehbar. Solange dies nicht verständlich gemacht werde, stimme die CDU-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag zu und sehe nicht die Notwendigkeit einen rechtskräftigen Bebauungsplan in Teilen zu ändern.

 

Ratsmitglied Dettweiler erklärt, jedes Ratsmitglied müsse sich jetzt entscheiden, ob man ein öffentlich zugängliches oder ein eventuell sogar durch eine Schranke abgesperrtes Grundstück wolle. Die FWG-Fraktion spreche sich für die offene Lösung aus.

 

Ratsmitglied Dr. Pohlmann findet das Angebot des Investors der privaten Erschließung aufgrund der 10%-igen Einsparmöglichkeit bei den Erschließungskosten für die Stadt zwar sehr attraktiv, jedoch finde er die Verwaltungsargumente überzeugender. Er denke nicht, dass das Problem der Ghettobildung auftreten werde, jedoch sehe er ein Problem in der Weiterveräußerung durch die Grundstückseinteilung bei dieser Variante. Solche Probleme habe die Stadt bereits bei der Kaserne und sie solle sich dem Risiko, dies verantworten zu müssen, nicht aussetzen.

 

Ratsmitglied Wilhelm schließt sich den Ausführungen von Ratsmitglied Kroh an. Auch die SPD-Fraktion werde ohne vorgelegte und diskutierte Gründe des Investors einer privaten Erschließung nicht zustimmen. Sie fragt sich, ob es sich bei der privaten Erschließung nach öffentlich-rechtlichen Standards überhaupt um eine denkbare Lösung handle und ob mit dem Investor über diese Überlegungen gesprochen worden sei.

 

Herr Morscher (Leiter Stadtbauamt) gibt an, in der Vergangenheit hätten Gespräche mit dem Investor  stattgefunden, über die er jedoch im öffentlichen Teil der Sitzung keine Angaben machen könne. Die Thematik sei zudem vorab im Bau- und Umweltausschuss durchgesprochen worden. Eine konkrete Planung hierzu bestehe allerdings bislang nicht.

 

Ratsmitglied Wilhelm beantragt eine Vertagung in den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung.

 

Der Antrag wird mehrheitlich in den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung vertagt. Die zuvor eingegangenen Wortmeldungen werden noch durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

33

Nein:

1

Enthaltung:

0

 

 

An der Abstimmung nahmen 34 Ratsmitglieder teil.

 

 

Ratsmitglied Dr. Hitschler erklärt, es sei klar, warum der Investor jetzt eine private Erschließung bevorzuge. Führe man jetzt eine öffentlich-rechtliche Erschließung durch, müsse der Investor 90 % der Gesamtsumme zu zahlen. Aufgrund des Denkmalschutzes, werde dieser vermutlich die Gesamtsumme der Erschließungskosten abschreiben und bevor diese Abschreibung nicht abgeschlossen sei, kein Geld mehr in diese Gebäude investieren.  Erschließe der Investor privat, könnte er diese von Gebäude zu Gebäude vornehmen und die Erschließungskosten in die Gebäudemiete einrechnen. Deshalb mache dann die Übernahme der städtischen 10 % für ihn nicht viel aus. Ein Beschluss gegen die private Erschließung bedeute für die Stadt dann nur, dass die Entwicklung der Gebäude zeitlich nach hinten geschoben werde.

 

Ratsmitglied Rimbrecht kritisiert aufgrund des Bürgerinteresses die Entscheidung, diesen Punkt in den nicht-öffentlichen Teil zu vertagen.  Er ist der Meinung, stimme man der privaten Erschließung zu, würden die Grundstücke geteilt und an verschiedene Personen verkauft werden, was zu Rechtsunsicherheit führe. Schuld sei dann der Stadtrat. Er spreche sich ganz klar für eine öffentlich-rechtliche Erschließung aus, der zuvor auch der Investor zugestimmt hatte.

 

Der Vorsitzende erklärt, es gebe natürlich für beide Erschließungsvarianten pro und contra, jedoch ziehe die Verwaltung aufgrund des aktuellen Kenntnisstandes die öffentlich-rechtliche Erschließung vor.

 

Ratsmitglied Kroh gibt an, die Möglichkeit dass der Investor die Ausschreibung, etc. durchführe und die Stadt die Grundstücke dann in das öffentliche Straßennetz übernehme, sei an anderen Stellen schon durchgeführt worden und darüber hätte man auch reden können. Hier jedoch würden Verkehrsanlagen und Grünflächen an eine Privatperson übertragen werden und das müsse diskutiert werden. 

 

Der Punkt soll im nicht-öffentlichen Teil als neuer Tagesordnungspunkt II/2 weitergeführt werden.

 


 

 

 

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