Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat fasst   e i n s t i m m i g   folgenden

 

Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt eine städtebauliche Konzeption zur Steuerung von Vergnügungsstätten zu erstellen.

 

2. Die Aufstellung einer Änderung 1 des Bebauungsplanes ZW 0 „Innenstadt“ wird beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem dieser Stadtratsdrucksache beiliegenden Lageplan zu entnehmen (Anlage 1).

 

3. Der in der Anlage 2 zu dieser Stadtratsdrucksache beigefügte Entwurf einer Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet der in Aufstellung befindlichen Änderung 1 des Bebauungsplanes ZW 0 „Innenstadt“ wird gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. BauGB i.V.m. § 24 GemO beschlossen.

 

 

 


 

Ratsmitglied Wilhelm erklärt, dass die SPD-Fraktion diese Konzeption unterstütze. Spielhallen würden dem Image einer Stadt schaden, eine Gefahr für die Menschen seien und nur für die Betreiber einen Nutzen hätten.

 

Ratsmitglied Dr. Hitschler erklärt, dass eine schnellstmögliche Umsetzung sehr wichtig sei.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

37

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60