Sitzung: 01.09.2010 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Stadtrat fasst ohne Aussprache e i n s t i m m i g folgenden
Beschluss:
1. Das Ergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 13 a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB werden wie in dieser Stadtratsdrucksache ausgeführt behandelt.
3.
Der
Bebauungsplan wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die hierzu
erstellte Begründung gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
37 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Verteiler:
Amt 60