Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat fasst ohne Aussprache   e i n s t i m m i g   folgenden

 

Beschluss:

 

1.   Das Ergebnis aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird zur Kenntnis genommen.

2.        Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 13 a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB werden wie in dieser Stadtratsdrucksache ausgeführt behandelt.

3.       Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die hierzu erstellte Begründung gebilligt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

37

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

 

Verteiler:

Amt 60