Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die KiTa-Kommission fasst folgenden Beschluss:

1.         Der Prot. Kirchengemeinde Rimschweiler wird

 

a)      für den Ausbau der Betreuungsplätze U3 in der Prot. Kindertagesstätte Am Silberberg, Rimschweiler ein 100%-iger Investitionskostenzuschuss von 74.000 € und

 

b)      für die Modernisierung und Instandsetzung der gleichen Kindertagesstätte ein 50 %-iger Investitionskostenzuschuss in Höhe von 46.500 € sowie ein 60 %-iger Investitionskostenzuschuss in Höhe von 13.200 €

 

gewährt.

 

Die Zuschussgewährung steht unter dem Vorbehalt, dass die Protestantische Landeskirche die zu schließende Vereinbarung kirchenaufsichtlich genehmigt und die Versicherung des Kita-Trägers, dass die vorgesehene Maßnahme angemessen und wirtschaftlich ist, die Kosten auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt sind und die Finanzierung der Gesamtkosten bei Gewährung eines städtischen Zuschusses sichergestellt ist, vorgelegt wird.

2.         Der Umnutzung der Hausmeisterwohnung der Grundschule Rimschweiler in einen Kinderhort wird wie in der Drucksache dargestellt zugestimmt.

3.         Die Nutzung der schulischen Räumlichkeiten durch den Kita-Träger ist durch einen Nutzungsvertrag wie in der Drucksache dargestellt zu vereinbaren.

 


Herr Franzen verweist auf die Vorlage und weist daraufhin, dass der U3-Ausbau ursprünglich im Rahmen einer größeren Ausbaumaßnahme realisiert werden sollte. Dieses Vorhaben war allerdings in der geplanten Größenordnung finanziell nicht möglich. Stattdessen wurde eine Hortgruppe eingerichtet, die sehr gut besucht ist. Allerdings sei weiterhin ein Bedarf an U3-Plätzen im Vorort Rimschweiler gegeben. Um diese Plätze in der KiTa einzurichten, ist es erforderlich den Hortbetrieb an anderer Stelle durchzuführen. Hierzu haben sich entsprechend dem Mittelbacher Modell Räumlichkeiten in der nicht weit entfernten Grundschule durch den Leerstand der dortigen Hausmeisterwohnung angeboten. Unter Einbeziehung eines benachbarten Mehrzweckraumes im Obergeschoss, der sanitären Anlage der Schule sowie eines Schulsaales für die Hausaufgabenbetreuung steht dort insgesamt ausreichend Platz für eine Hortgruppe zur Verfügung. Die in der KiTa durch den Hortumzug freiwerdende Räumlichkeit kann dann zu einem Schlafraum sowie einer Sanitäreinheit mit Wickelmöglichkeit für Kleinkinder umgenutzt werden. Die Kosten des U3-Ausbaus belaufen sich auf 98.000 €, wobei ein Anteil von 24.000 € durch das Land finanziert wird. Für die notwendigen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen entstehen Kosten in Höhe von 115.000 €. Hiervon übernimmt die Stadt unter Beachtung der entsprechenden Förderrichtlinie einen Betrag von insgesamt 59.700 € (50 % Zuschuss in Höhe von 46.500 € sowie 60 % Zuschuss in Höhe von 13.200 für energetische Maßnahmen).

 

Dazu kommen die Kosten für den Umbau der Hausmeisterwohnung in einen Kinderhort in Höhe von ca. 21.000 €. Diese Kosten sind vollständig von der Stadt zu übernehmen, da sie im unmittelbaren Zusammenhang mit dem U3-Ausbau stehen. Die dortigen Betriebskosten werden hälftig von dem KiTa-Träger und der Stadt getragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0