Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende erinnert an die Bitte der Vergangenheit in einer folgenden Sitzung die Verhältnisse des Landgestütes Zweibrücken darzustellen und verweist hierzu auf die Vorlage.

 

Ratsmitglied Schiller erkundigt sich, wer die Stadt im Beirat der Stiftung der Landgestüts-GmbH vertritt. Er könne sich nicht erinnern, dass dieser Beirat gewählt worden sei.

 

Der Vorsitzende sagt zu, die Verwaltung werde sich um die Beantwortung der Fragen, wann eine Wahl des Beirates stattgefunden habe und welche Vertreter der Stadt Mitglied in diesem Gremium seien, kümmern und den Fraktionen die Antwort zukommen lassen.

 

Ratsmitglied Wilhelm möchte wissen, ob der Antrag der SPD-Fraktion nach Aufklärung der finanziellen Verhältnisse zwischen Stiftung und GmbH mit dieser Vorlage seine Erledigung finden solle oder ob es eine erneute Beratung zum genannten Antrag gebe.

Sie verweist darauf, wenn die GmbH, wie in der Vorlage formuliert, technisch gesehen Erfüllungsgehilfe der Stiftung sei, die Stadt sich keine Gedanken mehr machen müsse, weil die Stiftung bestimmen könne, was passiere.

 

Der Vorsitzende bittet Ratsmitglied Wilhelm darum, die der Fraktion noch fehlenden Daten im nächsten Ältestenrat zu besprechen und sagt zu, die Kämmerei werde die noch fehlenden Zahlen zusammenstellen und allen Ratsmitgliedern eine Kopie des ursprünglichen und des geänderten Vertrages zur Verfügung stellen.

 

Ratsmitglied Dr. Hitschler erklärt als ehemaliger Vorsitzender des Beirates der Stiftung, dass die Beziehungen zwischen der Stiftung und der GmbH betriebswirtschaftlich gesehen eine Besitzgesellschaft der Liegenschaften (=Stiftung) und eine Betreibergesellschaft (=GmbH) darstellen. Der Pachtvertrag stelle die einzig finanzielle Verbindung dar. In diesem stehe jedoch, dass sich die Stiftung der GmbH als Erfüllungsgehilfe zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedienen könne. Man müsse also bei künftigen Bauarbeiten nicht die GmbH beauftragen, sondern könne sich auch des Stadtbauamtes bedienen.

Auf die Angabe von Herrn Wagner (Kämmerei), dass die Stiftung finanziell keine Zahlungen an die Stiftung zu leisten habe, erinnert Ratsmitglied Dr. Hitschler an den ursprünglichen Vertragsinhalt, dass die GmbH für die Instandsetzungen der Gebäude und Liegenschaften verantwortlich sei und diese auch zu zahlen habe. Nachträglich habe man aber vereinbart, dass die Stiftung die Aufgaben der Instandsetzung übernehme und hierfür die Pacht, die die GmbH zu zahlen habe, von 1.000,00 € auf 10.000,00 €  erhöht habe. Der Vertrag sei entsprechend geändert worden.

 

Ratsmitglied Rimbrecht verweist darauf, dass sich die Pacht nach dem Wert der Immobilie richtet. Die in der Vorlage dargestellte Jahrespacht sei zu niedrig. Durch die zu niedrige Pacht und die zu hohe Verzinsung verschleiere man die Verluste der GmbH. Die Stiftung sei für die Gebäudeunterhaltung zuständig. Wenn die GmbH Gelder nun in die Zucht o.ä. stecke und die Gebäude verfallen lasse, müsse die Stadt irgendwann die extrem hohen Kosten hierfür zahlen. Auch die Verteilung der Stimmrechte sei nicht befriedigend.

 

Der Vorsitzende erklärt eine Pacht könne nach dem Substanz- oder nach dem Ertragswert errechnet werden. Selbst wenn man hier einen hohen Immobilienwert habe, bedeute das nicht, dass der Pächter einen Ertrag habe, aus dem er eine höhere Pacht zahlen könne. Die Verzinsung werde nicht bei dem Kapital der GmbH vorgenommen, sondern betreffe das Kapital der Stiftung. Das gewählte Modell sei ein Modell, das den Wert der Immobilie erhält.

Bisher seien im Stiftungsrat und nicht bei der GmbH Entscheidungen getroffen worden, was dem aktuellen Vertrag eigentlich nicht entspreche. Er ist der Meinung, man solle diese Variante beibehalten und den Vertragstext im Rat behandeln.

 

Ratsmitglied Zahler wünscht sich, dass man nach außen hin klar machen könne, dass der Stadt das Landgestüt sehr viel wert ist. Er verweist auch darauf, dass die Bausubstanz marode sei.

 

Ratsmitglied Dr. Hitschler weist darauf hin, dass es kein Gestüt in Deutschland gebe, das wirtschaftlich keine Probleme habe. Die Zuchtverbände würden Leben in das Gestüt bringen. Die so niedrig wie möglich gehaltene Pacht läge daran, dass sonst keiner einen Pachtvertrag eingehen würde. Das Gestüt sei wichtig für die Stadt und Investitionen und Sanierungen würden sich lohnen.

 

 


 

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