Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Stadtrat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Stellungnahme der Stadt Zweibrücken zur Teilfortschreibung des LEP IV

 

Die Änderungen zu G 162 a  und G 166  werden zur Kenntnis genommen.

Die Stadt Zweibrücken begrüßt vom Grundsatz her eine Stärkung der Nutzung regenerativer Energien.

Die Aufnahme der Ziele Z 163 und Z 163 a-d hat zur Folge, dass die Möglichkeit einer räumlichen Steuerung auf überörtlicher Ebene reduziert und auf die Kommunen verlagert wird.

Aus der Verlagerung auf die kommunale Ebene ergibt sich einerseits eine Vereinfachung der Umsetzung „gewünschter“ Vorhaben in Gemeinden, in denen bisher keine Windkraftanlagen möglich waren. Andererseits bedingt diese auch die Notwendigkeit einer räumlichen Steuerung der Windkraftnutzung für das Gemeindegebiet, die mit erheblichem Kosten- und Personalaufwand verbunden ist. Auf Grund der schwierigen Haushaltssituation bedarf es deshalb hier der Unterstützung durch das Land.

 

In der Teilfortschreibung sind keine Vorgaben hinsichtlich einer interkommunalen Abstimmung, insbesondere im Grenzbereich, wo abweichende Regelungen zum Tragen kommen, enthalten. Die Aufnahme entsprechender Regelungen wird unsererseits als sinnvoll erachtet, um Konflikten zwischen Kommunen vorzubeugen und gebietsübergreifende Projekte zu fördern.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ratsmitglied Dr. Hitschler erklärt, die FDP-Fraktion werde dieser Fortschreibung nicht zustimmen, da der Standort bei der bisherigen Raumstandortbehörde bleiben solle und die Kommunalisierung der Zuständigkeit Folgen für die Netzkosten haben werde. Je dezentraler die Stromquellen verteilt seien, desto höher würden die Kosten. Ein weiterer Grund für die Ablehnung sei, dass die Zielsetzung, in Rheinland-Pfalz künftig die fünffache Menge an Strom aus Windenergie zu gewinnen, nicht sachlich belegt sei. Gegenwärtig könne Windenergie noch nicht für die Auslastung der Grundkapazität genutzt werden. 

 

Ratsmitglied Dr. Pohlmann ist der Ansicht, diese Teilfortschreibung gebe den Kommunen die Möglichkeit bei Genehmigungen eigene Akzente zu setzen. Für Zweibrücken entstehe erst durch diese Fortschreibung die Möglichkeit Windräder zu errichten. Die Fraktion Grüne Liste werde dem Entwurf der Stellungnahme zustimmen.

 

Ratsmitglied Kroh  gibt an, die CDU-Fraktion begrüße die Fortschreibung mehrheitlich. Hierdurch werde die Zuständigkeit von der Planungsgemeinschaft Westpfalz auf die Kommunen heruntergebrochen. Für eine kreisfreie Stadt sei es wichtig, sich über mögliche Standorte Gedanken zu machen.

 

Ratsmitglied Dr. Schüler verweist auf die im Bau- und Umweltausschuss vorgelegte Karte. Auf dieser sei klar geworden, dass sich Windräder in Zweibrücken nicht lohnen und ein ungesunder Wettbewerb entstünde.

 

Ratsmitglied Rimbrecht versteht die ablehnenden Haltungen nicht. Zweibrücken habe immer kommunale Entscheidungen gewollt und auch entsprechende Anträge gestellt. Man solle eine solche Entscheidungsgewalt begrüßen. Ein dezentrales Netz habe geringere Kosten zur Folge.

 

Ratsmitglied Schneider spricht sich für die Fortschreibung und ein Fortkommen von Kernkraftwerken aus.

 

Ratsmitglied Dettweiler stimmt dem Fortkommen von Kernkraftwerken zu und erklärt, die FWG-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Ratsmitglied Dr. Bock stellt klar, die FDP-Fraktion sei nicht gegen Windkraftnutzung. Man befürchte nur, dass somit jeder nach seinem eigenen Vorteil Land zur Verfügung stellen werde.

 

Ratsmitglied Dr. Hitschler gibt an, die Fraktion habe auch nichts dagegen, dass Unternehmer etwas verdienen. Man spreche sich aber gegen eine Monopolrente aus, die durch die Festlegung des staatlichen Preises entstehe. Für bestimmte Bereiche der Produktion fände die Fraktion Windkraft sinnvoll.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

6

Enthaltung:

2

 

An der Abstimmung nahmen 35 Ratsmitglieder teil.

 

 

Verteiler:

Amt 60