Ortsvorsteher Kroh informiert, aus der Hauptsatzung der Stadt Zweibrücken ergebe sich eine Mitwirkung der Ortsbeiräte bei der Durchführung des Holzverkaufs (mit Ausnahme des Nutzholzes).

Gemäß Auskunft des Leiters der Kämmerei, Herr Wagner, wäre dies in die Hauptsatzung aufgenommen worden, da vor der Eingemeindung die Gemeinderäte beim Verkauf von Kronen- und Knüppelholz mitgewirkt hätten.

Er wäre mit Herrn Wagner dahingehend verblieben, dass die Forstverwaltung einmal jährlich den Ortsbeirat sowohl über die im Forstjahr vorgesehenen Baumfällungen im Gemeindewald als auch über den Holzverkauf informieren sollte.

Herr Wagner werde dies noch mit dem Forstamt abstimmen.

Oben genannte Informationen könnten entweder in der Jahresschlusssitzung oder in der ersten Sitzung des neuen Jahres gegeben werden.

 

Der Ortsbeirat ist hiermit einverstanden. Diesbezüglich werden keine Einwände oder Bedenken geäußert.

 

 


 

 

 

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Amt 20 – 1 x

Forstamt – 1 x