Ortsvorsteher Kroh informiert, auf politischer Ebene sei vor einiger Zeit für den Bereich der Gemarkung Zweibrücken (einschl. Vororte) die Nutzung von Windenergie mehrheitlich ab­gelehnt worden.

Daraufhin habe die damals hierfür zuständige Planungsgemeinschaft Westpfalz in der ge­samten Gemarkung der Stadt Zweibrücken keine Flächen zur Windenergienutzung ausge­wiesen.

Zwischenzeitlich habe hinsichtlich dieser Energieform ein Umdenken stattgefunden, so dass er davon ausgehe, dass sich eine breite Mehrheit finden werde, welche auch in Zweibrücken Windenergienutzung befürworte.

Hinsichtlich des Landesentwicklungsprogrammes IV sollen künftighin die Kompetenzen, welche früher die Planungsgemeinschaft Westpfalz wahrgenommen habe, in den Zustän­digkeitsbereich der Gemeinden – d. h. der Stadt Zweibrücken fallen, wofür sich der Stadtrat in seiner letzten Sitzung am 02.05.2012 mehrheitlich ausgesprochen habe.

Dies bedeute, dass die Stadt Zweibrücken künftighin selbstständig entscheiden könne, in welchen Bereichen des Stadtgebietes (einschließlich Vororte) der Bau von Windenergie­anlagen möglich ist.

In diesem Zusammenhang wäre die Erstellung eines Gutachtens beabsichtigt, in welchem festgestellt werde, in welchen Bereichen der Gemarkungsfläche Windenergie wirtschaftlich genutzt werden könne.

Nach dem derzeitigen Sachstand kämen hierfür die Wattweiler Höhe, der Hengstwald, die Höhenlagen zwischen Oberauerbach, Mörsbach und Kirrberg sowie der Bereich Flugplatz/ Wallerscheid in Betracht.

Falls auf Wattweiler Gemarkung Windenergienutzung vorgesehen wäre, werde zu ge­gebener Zeit auch der Ortsbeirat in das Verfahren einbezogen, um hierzu Stellung zu nehmen, wobei das Votum des Ortsbeirates allerdings lediglich eine Empfehlung an den Bau- und Umweltausschuss/Stadtrat darstellen werde.

 

Der Vorsitzende erklärt, er befürworte die Windenergienutzung, wobei er die Auffassung vertrete, dass sich die Aufstellung der hierfür erforderlichen Anlagen möglichst ortsnah zum Energiebedarf orientieren sollte, um somit eine regionale Versorgung zu gewährleisten.

Nach dem Willen der Landesregierung Rheinland-Pfalz könnten oben genannte Anlagen fast überall gebaut werden – lediglich in den Bereich von Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten (Flora-, Fauna-, Habitat-Gebieten) sollte hiervon abgesehen werden.

 

Ohne weitere Aussprache nehmen die Ortsbeiratsmitglieder diese Informationen zur Kenntnis.

 

 

 


 

 

 

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Amt 60/61 – 1 x