Sitzung: 30.05.2012 Stadtrat
Beschluss: TOP ohne Abstimmung
1 Anfrage von Ratsmitglied Schanne-Raab
Fortschreibung des Berichtes zur Kinderarmut
Ratsmitglied Schanne-Raab möchte wissen, ob die bereits mit Antrag vom 21.09.2009 geforderte Fortschreibung des Bereichtes zur Kinderarmut in Zweibrücken durchgeführt worden sei.
Antwort der Verwaltung:
Bürgermeister Franzen gibt an, dies sei zwischenzeitlich geschehen und der fortgeschriebene Bericht werde in der heutigen Sitzung an alle Ratsmitglieder verteilt.
2 Anfrage von Ratsmitglied Dr. Hitschler
Umzug der Stadtbücherei
Ratsmitglied Dr. Hitschler gibt an, er habe gehört, es bestünden Planungen, dass die Stadtbücherei in das ehemalige Gebäude der Sparkasse Südwestpfalz umziehen solle. In der Vergangenheit sei der Umzug mit Landesmitteln bezuschusst worden. Er fragt sich nun:
- Wie hoch war der damals gewährte Zuschuss?
- Muss dieser Zuschuss im Falle eines Umzuges an das Land zurückgezahlt werden?
- Was bewegt die Stadt überhaupt dazu zu überlegen, die Stadtbücherei aus einem mietfreien eigenen Gebäude in ein mietkostenpflichtiges fremdes Gebäude umsiedeln zu wollen?
Antwort der Verwaltung:
Der Vorsitzende erklärt, in der Vergangenheit sei ein solcher Umzug überprüft worden undman habe festgestellt, dass dieser zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei damaligem Kenntnisstand nicht als sinnvoll erachtet werde. Zu künftigen Plänen könne er keine Aussage treffen. Der Stadtvorstand habe diese Thematik nicht abschließend beraten.
Zu Frage 2 gibt er an:
Die Zuschüsse seien für die Erweiterung des Ratshauses genutzt worden. Würde man das Gebäude weiterhin als Rathaus nutzen, müssen keine Mittel zurückgezahlt werden.
3 Anfrage von Ratsmitglied Kroh
Erneuerung der Gummimanschetten an den Leitplanken der
Strecke Bubenhausen Richtung Wattweiler
Ratsmitglied Kroh verweist auf fehlende Gummimanschetten an der Leitplanke der Strecke Bubenhausen Richtung Wattweiler, die ohne diese für Motorradfahrer sehr gefährlich seien. Er fragt, ob die Verwaltung Kenntnis hiervon habe und ob sie die fehlenden Manschetten austauschen werde.
Antwort der Verwaltung:
Der Beigeordnete erklärt, die Verwaltung habe davon bislang keine Kenntnis, werde sich aber schnellstmöglich um diese Angelegenheit kümmern.
4 Anfrage von Ratsmitglied Kaiser
Umzug der Hauptschulen
Ratsmitglied Kaiser erklärt, sie habe gehört, die neuen fünften Klassen würden in diesem Jahr in die Friedrich-von-Schiller-Schule umziehen und alle anderen Klasen sollten in die Hauptschule Nord umziehen. Sie möchte wissen, ob das Gebäude der Hauptschule Mitte nun nach und nach geräumt werden solle.
Antwort der Verwaltung:
Bürgermeister Franzen gibt an, alle dieses Jahr kommenden fünften Klassen würden in das Gebäude der Friedrich-von-Schiller-Schule umziehen. Da es dann an der ehemaligen Hauptschule Nord und der ehemaligen Hauptschule Mitte keine fünften Klassen mehr geben werde, würden beide Gebäude nach und nach leerer. Sobald es dann im Gebäude der ehemaligen Hauptschule Mitte genug Räumlichkeiten gebe, würden alle Schüler der ehemaligen Hauptschule Nord in das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Mitte ziehen.
5 Anfrage von Ratsmitglied Andreas
Schneider
Trinkwasserverordnung
Ratsmitglied Schneider verliest die folgenden Fragen:
I. Legionellen Testpflicht
Die Legionellen Testpflicht, die sich aus der Novellierung der
Trinkwasserverordnung zum 1.11.2011 ergibt, gehört zu den weitreichendsten
Änderungen der Trinkwasserverordnung. Schon Warmwasseranlagen ab 400 l
Speichervolumen fallen unter die neue Testpflicht! Bei einer orientierenden
Untersuchung sollte je eine Probe am Vor- und Rücklauf des Warmwasserbereiters
sowie eine weitere an der weitest entfernten Stelle (je Steigstrang) genommen
werden. Der Technische Maßnahmenwert darf bei Legionellen 100 KBE / 100 ml
Wasser nicht überschreiten. Bisher gab es an einigen städtischen Gebäuden ja
schon Überschreitungen der Grenzwerte.
a) In welchen städtischen Gebäuden wurden die Grenzwerte wann geprüft?
b) nicht beanstandet
c) beanstandet
d) welche Maßnahmen wurden eingeleitet?
e) An welchen Gebäuden
sind extrem lange Stränge (mit der Gefahr der Legionellenbildung) die geprüft/
noch nicht geprüft wurden?
Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts von 100 KBE/100
ml schreibt das DVGW Arbeitsblatt W551 eine weitergehende Untersuchung auf
Legionellen vor. Diese umfasst weitere Beprobungsstellen in dem betroffenen
Haus.
II. verzinkte Wasserrohre
Verzinkte Wasserrohre können Blei/ Cadmium ins Trinkwasser abgeben. Da
Cadmium/ Blei im Trinkwasser eine beträchtliche Gesundheitsgefährdung
darstellt, wurde der zulässige Grenzwert in der neuen TrinkwV an die Empfehlung
der Weltgesundheitsorganisation angenähert. Für Cadmium wird mit der
Trinkwasserverordnung 2011 der zulässige Grenzwert von bisher 5μg/l auf
3μg/l gesenkt.
Im Zuge der neuen Trinkwasserverordnung wird der Grenzwert für Blei von
bislang zulässigen 25 Mikrogramm/l auf 10 Mikrogramm/l gesenkt.
( Diese Neuerung für Blei tritt zum Jahr 2013 in Kraft.) Der neue
Grenzwert für Blei soll langfristig darauf abzielen, dass alte, bleihaltige
Rohrleitungen ausgetauscht werden müssen und durch nicht gesundheitsschädliche
Wasserrohre ersetzt werden.
Cadmium lässt sich mit Hilfe eines osmotischen Reinigungsverfahrens aus
dem Trinkwasser herausfiltern. Dies ist recht aufwändig und die nötigen
Filter-Anlagen sind relativ teuer.
Wie auch bei Blei
empfiehlt es sich bei Cadmium im Wasser, das Leitungswasser vor Benutzung eine
Weile ablaufen zu lassen. Verzinkte Eisenrohre in alten Leitungen können
ebenfalls der Grund für erhöhte Blei / Cadmiumwerte im Trinkwasser sein. In
diesen Fällen sollten die alten Rohre in den Hausleitungen langfristig durch
weniger gesundheitsschädliche Materialien ausgetauscht werden.
Frage 1:
An welchen Gebäuden wurden die Grenzwerte für Blei / Cadmium wann
geprüft?
b) nicht beanstandet
c) beanstandet
d) welche Maßnahmen wurden eingeleitet?
e)Bei welchen städtischen Gebäude sollte eine Rohrsanierung erfolgen +
wann?
Frage 2:
Wie sah der von den Gesundheitsbehörden (KV Südwestpfalz) bisher
festgelegte Untersuchungsumfang aus?
b) Wie sieht der nach der neuen TrinkwV festgelegte Untersuchungsumfang
aus?
c) Welche Werte Parameter /Untersuchungsumfang / Prüfungszeiträume werden
von der KV- Südwestpfalz gefordert?
Frage 3: Welche Labore
führen die Untersuchungen für die Stadt durch?
b) Welche Kosten wurden berechnet pro Gebäude?
c) Welche Kosten wurden 2011 für die von der Kreisverwaltung
vorgeschriebenen Wasseruntersuchungen der Gebäude der Stadt berechnet?
Frage 4: Wann / wo wurden Begehungen mit Vertretern der
Gesundheitsbehörden durchgeführt?
Frage 5:
a) Wie waren die Trinkwasserwerte an den öffentlich zugänglichen
Entnahmestellen der Friedhöfe?
b) Wann und welche
Werte wurden/ werden zukünftig auf den Friedhöfen kontrolliert?
Antwort der Verwaltung:
Der Vorsitzende sagt eine schriftliche Beantwortung zu.
Verteiler:
Amt 51
Amt 40
Amt 60/66
Amt 32
Amt 60/63
Amt 41