Sitzung: 30.05.2012 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
1.
Der
Geltungsbereich wird gemäß Anlage 1 zu dieser Vorlage erweitert.
2.
Die
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung)
gem. § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 3Abs. 2 BauGB werden wie in dieser Vorlage unter
III ausgeführt behandelt.
3.
Die
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB werden wie in dieser
Vorlage unter IV ausgeführt behandelt.
4.
Der
Stadtrat billigt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mö 18 „Kindertagesstätte
Höhenstraße“, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung
sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der dieser Vorlage beigefügten
Fassung und
beschließt ihn gem. § 10 BauGB als Satzung.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Ohne Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
0 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 35 Ratsmitglieder teil.
Verteiler:
Amt 60
Amt 51