Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der in der Anlage zu dieser Vorlage enthaltene Durchführungsvertrag wird gemäß § 12 Abs. 1 BauGB mit der Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH Zweibrücken abgeschlossen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Ratsmitglied Kroh erkundigt sich, welche Funktion das Grundstück erfüllen werde, dass die Stadt vom Eigentümer des Grundstückes „mit Insellage“ erworben hatte.

 

Herr Ehrmann (Stadtbauamt) gibt an, es bestünden weiterhin Bemühungen auch das benachbarte Grundstück zu erwerben. Welche Funktion diese dann haben sollen, sei noch nicht klar. Eine Erschließung sei aufgrund von Entwässerungsproblemen eher nicht angedacht.

 

Herr Schmidt erklärt, nach Bauplanungsrecht sei es möglich, dass die Abwägung des gegenseitigen Interesses des Eigentümers und der Stadt kombiniert mit dem öffentlichen Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens Raum für rechtliche Bedenken lasse. Aufgrund des überschaubaren Kaufpreises und der rechtlichen Seite habe auch das Rechtsamt zum Erwerb des Grundstückes geraten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

An der Abstimmung nahmen 35 Ratsmitglieder teil.

 

Verteiler:

Amt 60

Amt 51