Sitzung: 30.05.2012 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ZW 0 „Innenstadt“ – Satzung vom 11.09.2010 – wird gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr verlängert.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Ratsmitglied Rimbrecht gibt an, trotz Spielhallenkonzeptes sei es für die Rechtskraft nötig, den Geltungsbereich in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Ohne weitere Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
35 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 35 Ratsmitglieder teil.
Verteiler:
Amt 60