Sitzung: 09.09.2010 Sozialausschuss
Beschluss: TOP ohne Abstimmung
Der Vorsitzende erinnert, dass die bestehende
Mischverwaltung der ARGE Job-Börsen vom Bundesverfassungsgericht als
verfassungswidrig eingestuft wurde. Nachdem sich die Bundespolitik auf eine Änderung
des Grundgesetzes verständige, ist eine Weiterführung der Mischverwaltung
von Kommunen und der Agentur für Arbeit möglich. Zurzeit ist man dabei, sich
auf die neuen Gegebenheiten einzustellen, die gesetzlichen Grundlagen
anzupassen und die Strukturen zu verändern.
Für die Langzeitarbeitlosen bedeutet dies künftig weiterhin „Hilfe aus einer
Hand“ zu bekommen, wie es nun schon seit fast sechs Jahren praktiziert wird.
Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Strukturen, die jetzt im neuen Gesetz
vorgesehen sind, von der Stadt Zweibrücken größtenteils schon erfüllt sind und
die ARGEN künftig bundesweit nun einheitlich JOB-Center heißen werden.