Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Der Vorsitzende erinnert, dass die bestehende Mischverwaltung der ARGE Job-Börsen vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde. Nachdem sich die Bundespolitik auf eine Änderung des Grundgesetzes verständige, ist eine Weiterführung der Mischverwaltung von Kommunen und der Agentur für Arbeit möglich. Zurzeit ist man dabei, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen und die Strukturen zu verändern.
Für die Langzeitarbeitlosen bedeutet dies künftig weiterhin „Hilfe aus einer Hand“ zu bekommen, wie es nun schon seit fast sechs Jahren praktiziert wird.

Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Strukturen, die jetzt im neuen Gesetz vorgesehen sind, von der Stadt Zweibrücken größtenteils schon erfüllt sind und die ARGEN künftig bundesweit nun einheitlich JOB-Center heißen werden.