Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Den freiwilligen Zuwendungen für das Jahr 2012 an:

 

- Kunst­verein Zweibrücken e. V. in Höhe von 4.000,00 €,
- Förderkreis Parkgalerie e. V. in Höhe von 2.000,00 €,
- Stadt­kapelle Zweibrücken in Höhe von 2.000,00 €

 

wird zugestimmt.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und auf die Idee, die geplante Zuwendung für die Stadtkapelle aufgrund des zuvor zugestimmten Zuschusses zu streichen.

 

Ausschussmitglied Dr. Hitschler sieht das Problem, dass der zuvor genannte Zuschuss für einen bestimmten Zweck zugesagt sei und wohl auch komplett hierfür aufgebraucht würde. Bei der hier genannten Zuwendung gehe es um Gelder, die die Stadtkapelle zusätzlich für andere Dinge benötigen werde.

 

Auf Rückfrage von Ausschussmitglied Kaiser, warum es für die beiden Kunstvereine verschieden Zuwendungshöhen gebe, erklärt der Vorsitzende, dass es 1988 eine Vereinbarung mit dem Kunstverein Zweibrücken e.V.  gebe. Der darin enthaltene Betrag sei mit der Einführung des Euro angepasst worden.

 

Ausschussmitglied Dr. Hitschler weist darauf hin, dass die 4.000,00 € für den Kunstverein zur Hälfte für die Miete genommen werden würden und dieser zudem teure Veranstaltungen durchführe. Der Zuschuss in dieser Höhe sei für dieses Jahr durchaus angebracht. Da er Mitglied des Vereinsvorstandes sei, werde er an der Abstimmung nicht teilnehmen (§ 22 GemO).

 

Ausschussmitglied Kroh findet die Zuwendung sei gut angelegt.

 

Der Hauptausschuss fasst  e i n s t i m m i g  folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 12 Ausschussmitglieder teil. Gemäß § 22 GemO haben die Ausschussmitglieder Dr. Hitschler und Schiller nicht an der Abstimmung teilgenommen.

 

 

 

Verteiler:

Amt 20

Amt 41