Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Es ergehen einstimmig folgende Beschlüsse:

 

Auf der Grundlage des oben dargestellten Sachverhaltes empfiehlt die Verwaltung dem folgende Beschlussfassungen:

 

1.  Der Anregung des Ortsbeirats wird entsprochen. Die Beteiligungen werden mit der Variante 2 durchgeführt.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Verteiler:         1 x 61


Frau Schweppenhäuser erläutert die Vorgeschichte der Planung des Neubaugebietes Rimschweiler.

Die vorliegenden 2 Planvarianten wurden am 4. September im Ortsbeirat vorgestellt. Der Ortsbeirat hat angeregt, die frühzeitige Bürger und Trägerbeteiligung mit der Variante 2 durchzuführen.

Im Anschluss stellt Herr Kleemann  (Büro Stadtimpuls) die zwei Planungsvarianten gemäß den der Drucksache beigefügten Anlagen vor, wobei insbesondere darauf hingewiesen wird, dass keine Baulinie festgesetzt wird und es relativ großzügige Baufenster geben soll, in welchem die Häuser von der Stellung her „springen“ können. Die Bebauung kann trauf- oder giebelständig zur Straße erfolgen, lediglich eine Schrägstellung ist nicht angedacht, die Häuser sind im rechten Winkel zur Straße zu bauen.

Thema Entwässerung und Eingrünung ist ebenfalls in der Planung berücksichtigt, da das Büro Stadtimpuls auch mit der Erstellung des Umweltberichtes beauftragt ist.

Derzeitiger Verfahrensstand:

Der Umweltbericht zur frühzeitigen Bürgerbeteilung und die Beteiligung Träger öffentlicher Belange ist erstellt; Die Bestandsaufnahme, Bestandsanalyse und die erste Eingriffsausgleichsbilanzierung ist durchgeführt.

Der Ausgleichsbedarf des durch die Schaffung der Bauplätze entstandenen Eingriffs kann nicht im Plangebiet gedeckt werden.

Es wurde ein Grünbereich eingeplant, der falls zu einem späteren Zeitpunkt eine Erweiterung des Gebietes stattfinden soll, als Erschließungsansatz sinnvoll genutzt werden kann.

Es sollen Einfamilienhäuser mit maximal 2 Vollgeschoßen entstehen; zudem soll es wenig gestalterische Festsetzungen geben, gerade was die Dachform betrifft.

Lediglich in Hinblick auf den bestehen Höhenverlauf des Baugebietes sind Vorgaben und Festsetzungen im Bebauungsplan angedacht, so dass sich nicht bspw. durch eventuelle Abgrabungen 3-geschoßige Bauten ergeben könnten.

Nordwestlich ist ein Regenrückhaltebecken eingeplant.

Bei der ersten Planvariante ist nicht der komplette Geltungsbereich ausgenutzt, da dies bei der Erschließung über die Ringvariante zu sehr tiefen Baugrundstücken oder aber zu einem sehr breiten Grünstreifen im östlichen Bereich geführt hätte. Es sind 20-22 Grundstücke vorgesehen.

Der größte Unterschied bei der Planungsvariante 2 liegt in der „2.-Reihe“ Bebauung durch „Untererschließung“ im östlichen Bereich.

Ebenso wurde eine Grünabgrenzung zur bestehenden Bebauung eingeplant, welche auch das Wasser zum Regenrückhaltebecken leiten könnte.

Der Geltungsbereich wurde bei diesem Entwurf voll ausgenutzt, 25 Bauplätze stünden hier zur Verfügung.

 

In der Diskussion ergeben sich Fragen bezüglich der Festsetzung von Parkmöglichkeiten (Dr. Schüler FDP), sowie bezüglich der geplanten „Baufreiheiten“ (Frau Danner SPD), welche seitens der CDU-Fraktion begrüßt wird.

Weiter wurde diskutiert, ob die Abgrenzung durch den Grünstreifen sinnvoll ist und ob der mögliche Erschließungsansatz nicht anderweitig, also nicht als Grünfläche festzulegen sei um eine spätere Planänderung zu vermeiden.

 

 

 

 

Die Verwaltung, sowie Herr Kleemann erläutern nochmals, dass ein geordnetes Bauen bei den Planungen berücksichtigt ist. Die Freiheit zu entscheiden welche Dachform gerade im Hinblick auf energetische zukunftsweisende Nutzung für sein Haus die geeignete ist, sei keinesfalls als „Wildes Bauen“ zu bewerten. Die Anzahl der Vollgeschosse ist festgelegt, die Stellung des Hauses ebenfalls. Die zu erwartende Extremstform sei somit ein Flachdachgebäude an der Seite eines Satteldachgebäudes.

Die Frage gerade bezüglich der Besucherparkplätze sei im Rahmen der Straßenplanung zu prüfen.

Die Abgrenzung durch den Grünstreifen wiederum sei gewollt, es solle zum einen eine Aufwertung durch den Grünbereich erzielt werden, zum anderen könne dieser auch bei entsprechender Pflege genutzt werden um fußläufig aus dem Gebiet in die freie Landschaft zu gelangen.

Eine Änderung des Planes würde in jedem Falle nötig sein, wenn es zu einer Erweiterung des Gebietes kommen sollte.

Die jetzige Festsetzung sei deshalb gewählt da sie im momentanen Plan noch sinnvolle Verwendung finden kann (Entwässerung).

 

In der Diskussion stellt sich die Frage der Kosten ( FDP Herr Helbling), sowie evt zusätzlicher Kosten für die Entwässerung (Die Grünen Herr Ruf) .

Die Verwaltung stellt fest, dass es sich bei den bisher im Haushalt eingestellten Kosten um reine Planungskosten handele.

Der Vorsitzende ergänzt, dass alle anderen Ansätze erst später, je nach Baufortschritt erfolgen.

Der UBZ habe bei seinen Ermittlungen festgestellt, dass das verbleibende Oberflächenwasser vom vorhandenen  Entwässerungssystem aufgenommen werden kann.

Des Weiteren muss jeder Bauherr beim Bau-Antrag nachweisen, dass er die geeignete Fläche vorhält um eine Versickerung der gem. Satzung vorgeschriebenen 20L/m2 Oberflächenwasser auf seinem Grundstück zu ermöglichen.

Für das öffentliche Oberflächenwasser ist auch die Rückhaltefläche vorgesehen.