Ortsbeiratsmitglied Schantz weist auf Schäden im unteren Bereich der Treppe im Alleeweg (Treppe zur Grundschule) hin.

 

Ortsvorsteherin Seibert erklärt, hierbei handele es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme, welche im Zuständigkeitsbereich des UBZ liege.

 

Ortsvorsteherin Seibert informiert, ihr liege eine Stellungnahme des Büros von Ober­bürgermeister Pirmann bezüglich des Geländes Mazurkiewicz vor, die allerdings vertrau­lich zu behandeln wäre.

Das Grundstück sei bis zum 31.10.2012 vollständig von allen gefährlichen sowie ungefähr­lichen Abfällen geräumt worden. Als nächster Schritt werde der Gebäudeabriss erfolgen.

Sie sei von der Verwaltung um Prüfung von verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten des Geländes gebeten worden.

In den Sommermonaten 2013 würden im Ortsbeirat Beratungen über verschiedene Vor­schläge erfolgen.

 

Ortsvorsteherin Seibert bemerkt, nach dem Übergang der Vorortarbeiter zum UBZ habe am 07.11.2012 im Rathaus ein Gespräch (Erfahrungsaustausch) zwischen Hauptamt, UBZ und den Ortsvorstehern bezüglich der Erledigung von Arbeiten vor Ort stattgefunden, welche früher in den Zuständigkeitsbereich der Vorortarbeiter gefallen wären.

Hinsichtlich einiger Aufgaben bestehe noch Klärungsbedarf.

Sie bitte alle Ortsbeiratsmitglieder sich entweder mit ihr oder direkt mit dem UBZ in Ver­bindung zu setzen, wenn gravierende Probleme offenkundig wären.

Der UBZ habe die früheren sechs Vorortarbeiter in zwei Arbeitskolonnen mit jeweils drei Personen eingesetzt, welche in den Vororten tätig wären.

 

Die Vorsitzende erklärt, im Zusammenhang mit der Abhängung von Blumenampeln müsse noch eine entsprechende Terminvereinbarung zwischen mehreren Ortsbeiratsmitgliedern erfolgen.

Ortsbeiratsmitglied K. Lahm sagt zu, diese Aufgabe innerhalb der nächsten zwei Wochen zu erledigen, wobei ein genauer Termin noch festgelegt werde.

 

Ortsvorsteherin Seibert erklärt, die Aufstellung des Weihnachtsbaumes werde noch vor dem 01.12.2012 erfolgen.

 

Sodann spricht die Vorsitzende die Niederschriften über die Sitzungen des Ortsbeirates an.

Bislang würden zwei Ortsbeiratsmitglieder diese – neben dem Schriftführer der Verwal­tung und ihr selbst – unterzeichnen.

Gemäß Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sei es ausreichend, wenn dies lediglich vom Ortsvorsteher/Ortsvorsteherin sowie vom Schriftführer der Verwaltung erfolge.

Anschließend würde jede Fraktion eine Kopie der Niederschrift erhalten.

Die Zustimmung des Ortsbeirates vorausgesetzt, erachtet sie es aus Vereinfachungs­gründen sowie Vermeidung von längeren „Umlaufzeiten“ für zweckmäßig, die Nieder­schrift der jeweils letzten Sitzung zu Beginn der folgenden Sitzung zu verlesen und zu genehmigen, wobei – wie oben erwähnt – lediglich sie selbst sowie der Schriftführer der Verwaltung diese unterzeichnen würden.

Dabei könnten inhaltliche Korrekturen vorgenommen werden.


 

Gegen die vorgeschlagene Verfahrensweise werden seitens der Ortsbeiratsmitglieder keine Einwände oder Bedenken geäußert.

 

Im Anschluss daran informiert Ortsvorsteherin Seibert, dass im Rahmen der nächsten Sitzung des Ortsbeirates – welche bereits Mitte Dezember 2012 stattfinden werde – eine Begehung von Kindertagesstätte sowie Kinderhort vorgesehen wäre. Diesbezüglich habe sie sich bereits mit der Leiterin des Kindertagesstätte, Frau Verena Hartmann, in Verbin­dung gesetzt.

 

Die Vorsitzende informiert, die Hausmeisterstelle an der Grundschule Rimschweiler sei seit 01.10.2012 wieder besetzt worden. Der Stelleninhaber, Herr Michael Wirt, sei hier halbtags tätig.

 

Ortsvorsteherin Seibert gibt bekannt, dass das gewünschte Schild mit Hinweis auf spielende Kinder in Höhe des Parkplatzes der Gaststätte „Hasenheim“ seitens des UBZ aufgestellt worden sei.

Hinsichtlich der von Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann angesprochenen 30 Km/h-Zone sei mittlerweile die Fahrbahnmarkierung erneuert worden.

Über die Fahrbahnsenkungen im Bereich Bayernstraße 24/26 und 10/25 sei der UBZ informiert worden.

Die erforderlichen Unterhaltungsarbeiten seien in Auftrag gegeben.

 

Ortsbeiratsmitglied Huber spricht die ehemalige Pumpstation im Ortseingangsbereich (aus Fahrtrichtung Ixheim kommend) an. Er habe von einer 10-Jahres-Frist gehört, während der der jetzige Eigentümer keine Arbeiten auf dem Gelände vornehmen und dieses auch nicht nutzen dürfe. Er frage sich, ob oben genannte Frist mittlerweile abgelaufen sei.

 

Ratsmitglied Metzger erklärt, vor einiger Zeit habe sie den Eigentümer diesbezüglich ange­sprochen. Nach Ablauf oben genannter Frist beabsichtige er in nächster Zeit hier tätig zu werden.

 

Ortsvorsteherin Seibert ist der Auffassung, es müssten schwerwiegende Gründe vorliegen (z.B. Verkehrsgefährdung infolge Baufälligkeit), um ihn zu Handlungen zu zwingen. Rein optische Gründe seien hierfür nicht ausreichend.

Sie werde sich diesbezüglich bei der Verwaltung erkundigen.

(Anmerkung des Hauptamtes: Lt. Aussage von Frau Ulrich, Stadtbauamt – Bauaufsicht, ist die Auffassung von Ortsvorsteherin Seibert zutreffend)

 

 

 


 

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