Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Grundsicherungsträger der Stadt Zweibrücken empfiehlt dem Stadtrat den Änderungen im „SGB II- Bedarfs- und Leistungskatalog“ zuzustimmen.

 

 


 

Der Vorsitzende erläutert die umfangreiche den Ausschussmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage.

 

Durch neuerliche Beschlüsse des Bundessozialgerichtes zu kommunalen Leistungen im Bereich des SGB II haben sich dringende Änderungs- und Anpassungsnotwendigkeiten ergeben, die entscheidend für die laufende Leistungsgewährung sind.

 

Neben diesen Änderungen müssen institutionelle Veränderungen in Zweibrücken (Auf­lösung GBI und deren Möbellager) berücksichtigt werden.

 

Hierdurch hat sich die Notwendigkeit ergeben die Richtlinien SGB II Bedarfs- und Leistungskatalog vom Februar 2012 zu modifizieren, damit eine rechtskonforme Leistungsgewährung weiterhin möglich ist..

 

Der Sozialausschuss fasst folgenden   e i n s t i m m i g e n


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

Verteiler: