Sitzung: 20.11.2012 Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Grundsicherungsträger der Stadt Zweibrücken empfiehlt dem Stadtrat den Änderungen im „SGB II- Bedarfs- und Leistungskatalog“ zuzustimmen.
Der Vorsitzende erläutert die umfangreiche den Ausschussmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage.
Durch neuerliche Beschlüsse des Bundessozialgerichtes zu kommunalen Leistungen im Bereich des SGB II haben sich dringende Änderungs- und Anpassungsnotwendigkeiten ergeben, die entscheidend für die laufende Leistungsgewährung sind.
Neben diesen Änderungen müssen institutionelle Veränderungen in Zweibrücken (Auflösung GBI und deren Möbellager) berücksichtigt werden.
Hierdurch hat sich die Notwendigkeit ergeben die Richtlinien SGB II Bedarfs- und Leistungskatalog vom Februar 2012 zu modifizieren, damit eine rechtskonforme Leistungsgewährung weiterhin möglich ist..
Der Sozialausschuss fasst folgenden e i n s t i m m i g e n
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
14 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Verteiler: