Der Vorsitzende begrüßt Herrn Frenkle (Stadtbauamt – Abt. Straßenbau und Umwelt) zu diesem Tagesordnungspunkt.

 

Ausbau der Bliestalstraße, K 1 (Ortsausgang bis zur Landesgrenze)

 

Ortsvorsteher Kroh informiert, bei oben genanntem Ausbau der K 1 handele es sich um die durch das Wattweilertal führende Straße.

Sowohl die K 1 (bis zur saarländischen Landesgrenze) als auch die K 12 (Straße zum Kettersbergerhof – ab Einmündung in die K 1) würden sich bereits seit geraumer Zeit in einem extrem schlechten Zustand befinden.

Zwar würden im Bereich beider Straßen alljährlich Reparaturmaßnahmen durchgeführt, jedoch hätten diese zu keiner Verbesserung des Fahrbahnzustandes geführt.

Sodann erteilt der Vorsitzende Herrn Frenkle das Wort, wobei er um Informationen bittet, zu welchem Zeitpunkt mit dem Ausbau oben genannter Straßen zu rechnen sei.

 

Herr Frenkle berichtet, bezüglich der K 1 handele es sich um eine Ausbaustrecke von ca. 2,3 km, wobei die Baukosten ca. 415.000,00 € betragen würden.

Baulastträger der Kreisstraßen im gesamten Stadtgebiet sei die Stadt Zweibrücken selbst.

Für den Ausbau der Kreisstraßen erhalte die Stadt Zweibrücken Zuwendungen nach dem Landesverkehrs­finanzierungsgesetz – Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) und dem Landes­finanzausgleichgesetz (LFAG). Der Fördersatz betrage derzeit 65 %, wobei außerhalb der Ortsdurchfahrt – gemäß Sonderprogramm – ein Fördersatz in Höhe von 75 % möglich sei.

 

Herr Frenkle berichtet weiter, die K 1 sei beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) als Maß­nahme angemeldet worden, wobei ein Förderantrag in Vorbereitung sei. Im Jahr 2011 wären vorbereitende Untersuchungen erfolgt. Das Ergebnis liege der Verwaltung vor. Der Oberbau der Straße könne wie folgt beschrieben werden:

In den vergangenen Jahren seien drei Deckschichten aufgebaut worden, welche alle teer­haltig wären. Die Deckschichten hätten einen Schichtenverbund, so dass für die K 1 ein Bestandsausbau möglich sei.

Auf den vorhandenen Belag wäre der Einbau einer Deck- und Binderschicht bzw. einer Tragdeckschicht vorgesehen. Die Festlegung, welcher neue Belag eingebaut werde, treffe der LBM im Rahmen seiner Prüfung des noch vorzulegenden Förderantrages.

 

Sodann weist Herr Frenkle darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung oben genannter Zuwendung bestehe.

In jedem Jahr finde eine Besprechung mit dem LBM im Zusammenhang mit der Zurverfü­gungstellung entsprechender Fördermittel statt. Beim letzten Gespräch im November 2012 habe die Verwaltung erfahren, dass in den nächsten Jahren hinsichtlich der Förderung des Ausbaues von Kreisstraßen nur Mittel in unzureichender Höhe zur Verfügung gestellt würden.


 

Ortsvorsteher Kroh weist auf die dringende Notwendigkeit des Ausbaues der K 1 hin.

 

Herr Frenkle erklärt, der Zustand einiger Kreisstraßen im Stadtgebiet (z.B. Annweiler­straße) sei noch wesentlich schlechter.

Bezüglich Ausbau der Annweilerstraße habe der LBM signalisiert, dass mit der Zur­verfügungstellung von Fördergeldern zu rechnen sei, da diese Straße als Umleitungsstrecke für die L 471 (im Zusammenhang mit der Herstellung der Straße zwischen Niederauerbach und Contwig) diene.

Er erachte den Zustand der K 1 als nicht so schlecht, dass hier die Durchführung einer Sofortmaßnahme gerechtfertigt erscheine.

 

Ortsvorsteher Kroh erklärt, die Verkehrsbedeutung der K 1 sei wesentlich höher einzu­stufen als diejenige der Annweilerstraße. Deshalb sei nicht nachvollziehbar, dass die Annweilerstraße der K 1 vorgezogen werde.

 

Herr Frenkle antwortet, die Begründung hierfür sei bautechnischer Natur. Er verweist auf seine bereits erfolgten Ausführungen hinsichtlich Oberbau der Straße. In letzter Zeit wäre außerdem die Straße – in Teilbereichen – mit einem sogenannten Dünnschichtbelag ver­sehen worden, wodurch die Oberfläche verbessert worden sei.

Hieran schließt sich eine Aussprache zwischen Ortsvorsteher Kroh, mehreren Ortsbeirats­mitgliedern und Herrn Frenkle an, wobei sich Ortsbeiratsmitglied Ziegenbein erkundigt, zu welchem Zeitpunkt ein städtischer Förderantrag zum Ausbau der K 1 gestellt werde.

 

Herr Frenkle verweist auf eine Auflistung der Verwaltung, aus der ersichtlich sei für welche Straßen im Stadtgebiet entsprechende Anträge gestellt worden seien.

Ein Zeitpunkt bezüglich Antragstellung zum Ausbau der K 1 könne derzeit noch nicht genannt werden. Diese werde jedoch unverzüglich erfolgen, wenn eine Aussicht auf Förde­rung bestehe, was zurzeit nicht der Fall wäre.

 

Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache an, wobei der auch in den nächsten Jahren aufgeschobene Ausbau der K 1 kritisiert wird.

Dies sei im Hinblick auf die hohe Verkehrsbedeutung der K 1 für die Wattweiler Ein­wohner ein unhaltbarer Zustand.

Der diesbezügliche Förderantrag sollte deshalb möglichst forciert erstellt und beim LBM eingereicht werden.

Der Vorsitzende erklärt, er werde sich hinsichtlich dieser Thematik mit dem zuständigen Dezernenten, Herrn Oberbürgermeister Pirmann, in Verbindung setzen.

 

Ausbau der Straße zum Kettersbergerhof, K 12

 

Herr Frenkle berichtet, hierbei handele es sich um eine Baustrecke von ca. 900 m, wobei von Baukosten in Höhe von ca. 151.000,00 € auszugehen wäre.

Baulastträger sei wiederum die Stadt Zweibrücken.

 

Hinsichtlich Zuwendungen verweist Herr Frenkle auf seine bereits im Zusammenhang mit dem Ausbau der K 1 erfolgten Ausführungen, welche ebenso auch für den Ausbau der K 12 gültig seien.


 

Für die Straße zum Kettersbergerhof sei ein Bestandsausbau im Hoch- und Tiefeinbau vorgesehen.

Ein Förderantrag sei im Oktober 2004 gestellt worden – allerdings liege der Verwaltung derzeit noch kein Bewilligungsbescheid vor, was mit den beschränkt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Landes Rheinland-Pfalz zusammenhänge.

 

Ortsvorsteher Kroh erkundigt sich hinsichtlich des Straßenunterbaues (Schichtenverbund) der K 12.

 

Herr Frenkle antwortet, hier liege ein anderer Aufbau als bei der K 1 vor.

So verfüge die K 12 höchstens über 2 Schichten.

 

Sodann bemerkt Ortsvorsteher Kroh, es stelle sich die Frage, weshalb im Jahr 2004 nicht zeit­gleich auch ein Förderantrag für die K 1 gestellt worden sei.

 

Herr Frenkle antwortet, aus bautechnischer Sicht befinde sich die K 12 in einem schlech­teren Zustand als die K 1.

 

Ortsvorsteher Kroh dankt Herrn Frenkle für seine Informationen.

 

 


 

 

 

Verteiler:

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 1 x