Ortsvorsteher Kroh verweist auf die jedem Ortsbeiratsmitglied mit der Einladung zur heutigen Sitzung übersandte Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt, welche der Nieder­schrift als Anlage beigefügt ist.

Sodann erteilt er dem Sprecher der antragstellenden Fraktion, Ortsbeiratsmitglied Kunze, das Wort.

 

Ortsbeiratsmitglied Kunze erklärt, das im Naherholungsgebiet gelegene Grundstück habe sich im Laufe der Jahre zu einem unansehnlichen Lagerplatz entwickelt. So wären hier Container, Lkws und Radlader sowie ein Gastank abgestellt worden.

Außerdem wären hier auch abgepackte Dachziegel deponiert.

Somit sei eine ähnliche Entwicklung wie auf einer Gewerbefläche in Rimschweiler nicht ausgeschlossen.

Darüber hinaus sei unter Umständen zu befürchten, dass politisch rechtsorientierte Gruppierungen an der Nutzung des Geländes des ehemaligen Bundeswehr-Lagers interessiert sein könnten.

Er bittet die Verwaltung entsprechende Veranlassungen zu treffen, um oben genannten Bedenken zu begegnen.

 

Ortsbeiratsmitglied Klein weist darauf hin, dass auf oben genanntem Gelände ursprünglich die Schaffung einer Pferdepension beabsichtigt gewesen wäre.

Er frage sich, ob das Grundstück derzeit bewohnt sei und welche Nutzung momentan hier stattfinde bzw. ob diesbezüglich Veränderungen eingetreten wären.

 

Ortsbeiratsmitglied Brünisholz erklärt, grundsätzlich sollte seitens der Verwaltung er­mittelt werden, welche Nutzung auf oben genanntem Gelände überhaupt genehmigt wurde und damit auch zulässig ist.

Gegebenenfalls bestehe sodann eine Handhabe um die gegenwärtige Nutzung zu untersagen.

 

Ortsbeiratsmitglied Ziegenbein erinnert daran, dass bevor das Grundstück seitens des Bundesvermögensamtes veräußert worden sei, eine Renaturierung des Geländes beab­sichtigt gewesen wäre.

Dem Erwerber des Grundstückes sei bekannt gewesen, dass hier eigentlich keine Nut­zungsmöglichkeit bestehe. Seines Wissens wäre auch keine Baugenehmigung erteilt worden.

 

Im Anschluss daran schlägt Ortsvorsteher Kroh vor, zur nächsten Sitzung mehrere Ver­treter der Verwaltung (Ordnungsamt/Stadtbauamt bzw. Rechtsamt) einzuladen, um den Ortsbeirat über die baurechtliche Situation im Hinblick auf die zulässige bzw. unzulässige Nutzung des Geländes zu unterrichten und zur gegenwärtigen Situation Stellung zu nehmen.


 

Die Ortsbeiratsmitglieder sind mit der von Ortsvorsteher Kroh vorgeschlagenen Vor­gehensweise einverstanden. Diesbezüglich werden keine Einwände oder Bedenken geäußert.

 

 

 

 

 


 

 

Verteiler:

Amt 30 – 1 x

Amt 32 – 1 x

Amt 60 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x