Ortsvorsteher Hüther weist auf die am 27.11.2012 stattgefundene Besprechung der Ver­waltungsspitze mit den Ortsvorstehern zum Haushalt 2013 hin.

Sodann berichtet er über deren Ergebnisse hinsichtlich der Anregungen des Ortsbeirates Oberauerbach.

 

Haushaltsansatz für die DSL-Versorgung (oberste Priorität)

 

Vorläufig sei kein Haushaltsansatz für das Jahr 2013 bewilligt worden.

 

Radweg nach Niederhausen

 

Für dieses Projekt seien momentan Planungsmittel in Höhe von 2.000,00 € im Jahr 2013 vorgesehen.

Sollten diese aus der Haushaltsplanung 2013 wieder herausgenommen werden, könnte gegebenenfalls auf die Mittel eines generellen Planungsansatzes für Radwege zurückge­griffen werden.

Allerdings sei er wenig zuversichtlich, dass die gewünschte Maßnahme im kommenden Haushaltsjahr in Angriff genommen werde.

 

Ortsvorsteher Hüther erklärt, er habe angeregt, dass der Leiter des Landesbetriebs Mobili­tät (LBM), Herr Lutz, bei nächster Gelegenheit auf den Lückenschluss des Radweges nach Niederhausen angesprochen werden sollte.

Oberbürgermeister Pirmann habe dies zugesagt.

 

Bebauungsplan OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“

 

Die Aufnahme dieser Anregung ins Investitionsprogramm der Jahre 2014 oder 2015 sei angedacht.

Unter anderem wegen fehlender Personalkapazitäten beim Stadtbauamt hätte bislang dieses Projekt noch nicht in Angriff genommen werden können.

Oberbürgermeister Pirmann habe darauf hingewiesen, dass zunächst die beiden Bebau­ungsplanprojekte in den Außenbereichen von Rimschweiler und Mittelbach weitergeführt werden müssten.

Danach sei beabsichtigt, dass sich die Bauverwaltung auf die Innenbereiche konzentrieren werde (u.a. auch auf oben genanntes Bebauungsplangebiet in Oberauerbach).

 

Im Anschluss daran spricht der Vorsitzende die künftige Verfahrensweise im Zusammen­hang mit der Verwendung der Mittel der Vorortbudgets an, worüber der Finanzdezernent, Bürgermeister Franzen, anlässlich oben genannter Haushaltsbesprechung informiert habe.

Gemäß den Bestimmungen des doppischen Haushaltsrechts sei grundsätzlich keine Über­tragung von Restmitteln ins kommende Haushaltsjahr möglich.

Dies bedeute, dass die noch vorhandenen Mittel im konsumtiven Bereich zum Jahresende 2012 verfallen werden.


Im investiven Bereich würden die hier noch nicht verausgabten Mittel letztmals ins neue Haushaltsjahr (bis Jahresende 2013) übertragen.

Ab dem Jahr 2013 würden sodann auch im investiven Bereich zum jeweiligen Jahresende noch vorhandene Restmittel verfallen.

 

 

 

 


 

 

 

Verteiler:

Wifö – 1 x

Amt 10 – 1 x

Amt 20 – 1 x

Amt 60 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x