Ortsbeiratsmitglied E. Durez spricht die Sanierung der Zweibrücker sowie Wallhalber Straße an. In diesem Zusammenhang wären vorhandene Schäden (Risse) quer zur Fahrbahn ausgegossen worden.

Anwohner hätten sich daraufhin über erhebliche Geräuschbelästigungen beschwert, für die o.g. Ausgießungen – welche offensichtlich in zu großer Dicke vorge­nommen wurden – ursächlich seien.

 

Ortsvorsteher Hüther erklärt, auch er sei diesbezüglich bereits von Anwohnern ange­sprochen worden.

 

Ortsbeiratsmitglied Danner-Knoke bemerkt, der Landesbetrieb Mobilität (LBM) sollte darauf hingewiesen und um entsprechende Nachbesserungen gebeten werden.

 

Der Vorsitzende rät, zunächst sollte beim UBZ nachgefragt werden, wer die Fahrbahn­sanierung veranlasst habe, da er nicht sicher sei, ob dies eine Maßnahme des LBM gewesen wäre. Normalerweise sei der UBZ für die Durchführung solcher Unterhaltungs­arbeiten zuständig.

 

Ortsbeiratsmitglied Dieter erkundigt sich, weshalb im Bereich der Contwiger Straße lediglich auf einer Fahrbahnseite – d.h. in einer Fahrtrichtung (bergabwärts) – eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bestehe.

 

Ortsbeiratsmitglied Stephan spricht den Bau einer 20 KV-Leitung (von Mörsbach bis zur Trafostation im Bereich Gentersberg) an.

Im Zuge dieser Arbeiten sei die Betonstraße teilweise aufgebrochen und Betonteile am Straßenrand bzw. im Grabenbereich abgelegt worden.

Dieses Material sollte unbedingt wieder entfernt werden, da infolge der Lagerung Über­schwemmungen begünstigt werden könnten.

 

Ortsvorsteher Hüther bittet, mit der Bauabteilung der Stadtwerke Zweibrücken diesbezüg­lich Kontakt aufzunehmen.

 

Ortsbeiratsmitglied Danner-Knoke macht darauf aufmerksam, dass der Leiter des Forst­amtes Westrich, Herr Theodor Ringeisen, im November 2012 Kontakt mit der Verwaltung (Kämmerei) aufgenommen habe, um einen Rückbau des Wanderweges zum „Dollen Brunnen“ bis zum Jahr 2013 zu erreichen.

Dies sei völlig unverständlich, da im Zusammenhang mit einer im Juli 2012 stattgefun­denen Begehung des Weges – an der unter anderem auch Herr Ringeisen teilgenommen habe – vereinbart worden sei, den Weg zu erhalten und verkehrssicher auszubauen.

Seitens Ortsvorsteher Hüther sollte Herr Ringeisen diesbezüglich angesprochen werden.

Eventuell könnte im Eingemeindungsvertrag eine Regelung bezüglich Erhalt/Unterhaltung dieses Wanderweges enthalten sein, welcher bereits lange vor der Eingemeindung im Jahr 1972 bestanden habe.

 

Ortsbeiratsmitglied Teuscher erkundigt sich, ob im Bereich der zurück gebauten Brücke am „Schwarzen Weg“ Absicherungsmaßnahmen erfolgt seien oder ob hier lediglich Schilder aufgestellt wären, welche das Betreten des Geländes verbieten.


 

Ortsvorsteher Hüther antwortet, seines Wissens befinde sich im Bachbereich kein Geländer oder eine Absperrung. Es wäre lediglich ein entsprechendes Verbotsschild vorhanden.

 

 


 

 

Verteiler:

Amt 20 – 1 x

Amt 32 – 1 x

Amt 41 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 81 – 1 x

Amt 84 – 1 x

Forstamt – 1 x