Sitzung: 19.12.2012 Ortsbeirat Mittelbach
Ortsvorsteher Dettweiler begrüßt Herrn Eschmann (Hauptamt) zu diesem Tagesordnungspunkt und verweist auf die Tischvorlage des UBZ, welche vor Beginn der Sitzung an alle Ortsbeiratsmitglieder verteilt worden ist.
Die Tischvorlage ist der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.
Sodann erteilt der Vorsitzende Ortsbeiratsmitglied Röller das Wort.
Ortsbeiratsmitglied Röller stellt
fest, der Winterdienst im Bereich von Bürgersteigen sowie Bushaltestellen sei
bis 6.00 Uhr durchzuführen und danach je nach Erfordernis. Er könne nicht nachvollziehen,
dass er im Zusammenhang mit einem Unfall bei winterlicher Witterung an der vor
seinem Anwesen befindlichen Bushaltestelle (z.B. im Gedränge rutscht ein Kind
aus bzw. wird umgestoßen) rechtlich verantwortlich und somit haftbar sei.
Herr Eschmann (Hauptamt) weist darauf hin, aufgrund der Straßenreinigungssatzung bestehe die ganzjährige Pflicht zur Straßenreinigung/Reinigung von Gehwegen durch die Anlieger bereits seit 40 Jahren.
Bis Jahresmitte 2012 hätten die Vorortarbeiter diese Aufgabe im Bereich von Bushaltestellen wahrgenommen, obwohl die Durchführung solcher Arbeiten nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehört hätten.
Er rät, bei Detailfragen zur Straßenreinigung bzw. zum Winterdienst Kontakt mit den beim UBZ hierfür zuständigen Mitarbeitern aufzunehmen.
Ortsbeiratsmitglied M. Wolf erkundigt sich nach der Reinigungspflicht/Durchführung des Winterdienstes in den Bereichen der Dorfgemeinschaftshäuser bzw. auf städtischen Grundstücken.
Ortsvorsteher Dettweiler antwortet, hierfür sei der UBZ zuständig.
Sodann dankt der Vorsitzende Herrn Eschmann für seine Informationen.
Verteiler:
Amt 10 – 1 x
Amt 84 – 1 x