Ortsvorsteher Dettweiler begrüßt Herrn Eschmann (Hauptamt) zu diesem Tagesordnungs­punkt und verweist auf die Tischvorlage des UBZ, welche vor Beginn der Sitzung an alle Ortsbeiratsmitglieder verteilt worden ist.

Die Tischvorlage ist der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beige­fügt.

Sodann erteilt der Vorsitzende Ortsbeiratsmitglied Röller das Wort.

 

Ortsbeiratsmitglied Röller stellt fest, der Winterdienst im Bereich von Bürgersteigen sowie Bushaltestellen sei bis 6.00 Uhr durchzuführen und danach je nach Erfordernis. Er könne nicht nachvollziehen, dass er im Zusammenhang mit einem Unfall bei winterlicher Witte­rung an der vor seinem Anwesen befindlichen Bushaltestelle (z.B. im Gedränge rutscht ein Kind aus bzw. wird umgestoßen) rechtlich verantwortlich und somit haftbar sei.

Herr Eschmann (Hauptamt) weist darauf hin, aufgrund der Straßenreinigungssatzung be­stehe die ganzjährige Pflicht zur Straßenreinigung/Reinigung von Gehwegen durch die Anlieger bereits seit 40 Jahren.

Bis Jahresmitte 2012 hätten die Vorortarbeiter diese Aufgabe im Bereich von Bushalte­stellen wahrgenommen, obwohl die Durchführung solcher Arbeiten nicht zu ihrem Auf­gabenbereich gehört hätten.

Er rät, bei Detailfragen zur Straßenreinigung bzw. zum Winterdienst Kontakt mit den beim UBZ hierfür zuständigen Mitarbeitern aufzunehmen.

 

Ortsbeiratsmitglied M. Wolf erkundigt sich nach der Reinigungspflicht/Durchführung des Winterdienstes in den Bereichen der Dorfgemeinschaftshäuser bzw. auf städtischen Grundstücken.

 

Ortsvorsteher Dettweiler antwortet, hierfür sei der UBZ zuständig.

 

Sodann dankt der Vorsitzende Herrn Eschmann für seine Informationen.

 

 

 


 

 

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