Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Gemäß Tischvorlage fasst der Stadtrat folgenden

 

Beschluss:

 

Dem Beitritt zur Sanierung der Fußgängerzone wird zugestimmt. Die Sanierung beinhaltet Unterbau und Pflaster. Ferner werden die Stadtwerke beauftragt, die Beleuchtung der Fußgängerzone zu erneuern.

 

Kostenaufteilung:

 

UBZ und Stadtwerke tragen jeweils 35 Prozent der Kosten der Wiederherstellung der Oberfläche. 30 Prozent gehen zu Lasten der Stadt Zweibrücken. Die städtische Kostenaufteilung wird 50 zu 50 festgelegt. Dies heißt, 50 Prozent Bürgeranteil, 50 Prozent städtischer Anteil. Die gleiche Aufteilung gilt für die Herstellung der Straßenbeleuchtung. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2013 eingestellt.

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die vorhergehenden Beratungen im Bau- und Umweltausschuss und die Anliegerversammlung. Bei beiden Veranstaltungen habe man Anregungen und Änderungswünsche äußern können und habe diese auch soweit möglich eingeplant. Auch die Bitte, die Möglichkeit den aktuellen Baumbestand zu erhalten, habe der UBZ heute überprüft. Er weist noch einmal darauf hin, dass die Fußgängerzone aufgrund gesetzlicher Vorgaben (z.B. Ersetzen von Graugussleitungen, defekten Abwasserleitungen und reparaturanfälligen Wasserleitungen etc.) sowieso aufgerissen werden muss und man sich deshalb in diesem Zusammenhang für einen Ausbau entschieden habe. Auch habe man gemeinsam mit den Stadtwerken, dem UBZ und einem externen Sachverständigen geprüft, ob es sich rechnen würde, den alten Belag im Anschluss wieder einzusetzen. Dies würde jedoch im Vergleich zum Neuausbau sogar mehr Kosten verursachen. Man habe sich vorab verschiedene Muster legen lassen. Der anfänglich geplante Flanierstreifen habe Widerstand bei den Geschäftsleuten hervorgerufen, da diese dort ihre Auslagen hätten. Welche Städtebauförderungen man im Rahmen der Städtesanierung erhalten könne, werde nun noch geprüft.

Pro Tag plane man 1,5 m zu schaffen und es sei zudem gewährleistet, dass die Firmen keine Sommerferien machen würden. Man versuche nun schnellstmöglich die Fußgängerzone auszuräumen, um Anfang März mit den Tiefbauarbeiten der Stadtwerke und des UBZ beginnen zu können. Zeitgleich solle dann der Schotteraufbau und der Belag ausgeschrieben werden.

Die Kosten sollten dem vorliegenden Gutachten zufolge wie folgt aufgeteilt werden:

UBZ und Stadtwerke tragen jeweils 35 % der Kosten der Wiederherstellung der Oberfläche. 30 % gehen zu Lasten der Stadt Zweibrücken. Die städtische Kostenaufteilung solle dann 50:50 festgelegt werden, d.h. 50% Bürgeranteil, 50% städtischer Anteil. Die gleiche Aufteilung solle dann für die Herstellung der Straßenbeleuchtung gelten. Entsprechende Mittel seien im Haushalt eingestellt.

LED-Lampen seien zur Ansicht in der Kohlenhofstraße aufgestellt gewesen. Aufgrund der Ausleuchtung habe man bei einer Probeaufstellung in der Fußgängerzone festgestellt, dass man sowohl rechts als auch links die Beleuchtung benötigen werde. Die Kosten für die Beleuchtung hätten die Stadtwerke mit ca. 170.000,00 € angesetzt.

Um einen Gewinnverlust der Geschäfte zu vermeiden, werde man speziell Bäckereien und Gastronomen etc. anbieten, auf einem städtischen Platz einen Verkaufswagen aufzustellen. Bezüglich des Wegräumens der Virtrinen habe man das Einverständnis der Betroffenen erhalten. Es seien noch verschiedene Dinge zu klären, z.B. bis zu welcher Uhrzeit und an welchen Orten könne die Belieferung durchgeführt werden und mit Polizei, DRK, ASB und Feuerwehr, etc. wolle man noch Rettungspläne für die Zeit des Ausbaus erarbeiten, die man dann auch den Anwohnern zur Verfügung stellen wolle.

Das Stadtfest werde man sehr wahrscheinlich ohne den Fußgängerzonenbereich durchgeführt. Die Stromentnahmestellen müssten vor den Häusern bleiben. Eine neue Lösung, wie z.B. Stromentnahmenstellen an den Lampen, sei viel zu teuer. Auch der Zweibrücker „Feierabend“ solle in der Ausbauzeit durchgeführt werden.

Spätestens Mitte August sollte die Fußgängerzone fertig sein, soweit es keine größeren Zwischenfälle gebe. Im Anschluss daran sollten dann die Seitenstraßen in Angriff genommen werden. Mit der ADD wolle man diesbezüglich noch prüfen, ob man nicht ein gemeinsames Abrechnungsgebiet zwischen Fußgängerzone und Seitenstraßen bilden könne, wobei sich dies als rechtlich schwierig erweisen werde.

Bisher hätten alle Einzelhändler mit viel Verständnis für die Maßnahmen reagiert.

 

Herr Boßlet stellt kurz ein paar Bilder mit dem geplanten Ergebnis des Bodenbelages vor. Bezüglich der Bitte, den Altbestand der Bäume zu retten, erklärt er, dies habe man direkt heute geprüft. Man befürchte jedoch, durch die Leitungsverlegung würden die Bäume extrem geschädigt und wohl nicht mehr verpflanzbar sein.  Er gehe davon aus, dass man ab Mitte bis Ende Juli die Fußgängerzone wieder nutzen könne.

 

Ratsmitglied Schanne-Raab lobt die schnelle Prüfung des UBZ bezüglich des Altbestandes an Bäumen. Bei dem Blindenleitsystem sollte man auf Funktionalität und nicht auf Schönheit achten. Sie fragt sich, inwieweit man bisher den Behindertenbeauftragten der Stadt mit in diese Planungen einbezogen habe.

 

Der Vorsitzende erklärt, es gebe keine gesetzliche Verpflichtung die Fußgängerzone bei einem Ausbau mit einem solchen System auszustatten. Jedoch fände er es wenig sinnvoll, dies nicht mit einzubauen, wenn man sowieso einen Ausbau durchführe. Der Behindertenbeauftragte der Stadt und weitere Ansprechpartner mit einer Behinderung sollen hinzugezogen werden, sobald der Stadtrat den Grundsatzbeschluss zum Ausbau gefasst habe.

Auf Rückfrage von Ratsmitglied Dr. Pohlmann, wofür die jetzt zu entfernenden Betonplatten zuvor gut waren, erklärt der Vorsitzende diese hätten zuvor aufgeschüttetes Bodengut verdeckt. Die Frage von Dr. Pohlmann, ob gewährleistet werde, dass die Tragfähigkeit der Fußgängerzone durch das Entfernen der Platte nicht schlechter werde, beantwortet er damit, dass man natürlich Lastplattendruckversuche durchführen werde, die die Tragfähigkeit bestätigen müssen.

Bezüglich des Vorschlages des Ratsmitgliedes Dr. Pohlmann zu prüfen, ob man nicht durch einen Welleneinbau und damit dem Ersetzen der vereinzelten Stufen zu Geschäften hin die Barrierefreiheit zu Geschäften sicherstellen könne, erklärt der Vorsitzende dies sei durch die Höhenunterschiede und damit hohen Wellen technisch nicht umsetzbar. Jeder Hausbesitzer habe  selbst die Möglichkeit die Barrierefreiheit zu seinem Gebäude sicherzustellen.

 

Ratsmitglied Wilhelm gibt an, das Projekt und die mögliche Beteiligung der Politik und der Anlieger habe bislang großes Lob gefunden. Das Vorgehen sei vorbildlich und auch die Kooperation mit den Stadtwerken und dem UBZ müsse lobend erwähnt werden. Sie hofft, dass man vielleicht doch ein paar Bäume erhalten könne, findet aber auch das mobile Grün sehr schön. Sie bittet die Ratskollegen dem Projekt mit einer großen Mehrheit oder einstimmig zuzustimmen.

 

Ratsmitglied Dettweiler erklärt, die FWG-Fraktion stimme dem Projekt zu. In der Vergangenheit habe man sich viel für den Erhalt der Bäume eingesetzt. Nun sei aber ein Geringhalten des Bürgeranteiles der Kosten wichtiger. Der beidseitig geplante Flanierstreifen erachte er aber als schwierig. Da es auf der einen Seite sehr viel Außengastronomie gebe, würde dort der Flanierstreifen völlig unter der Bestuhlung, etc. verschwinden. Er schlägt vor, den Flanierstreifen nur auf der rechten Seite (von Alexanderplatz in Richtung Hallplatz gesehen) zu errichten und auf den linken Flanierstreifen zu verzichten.

 

Ratsmitglied Dr. Hitschler gibt an, die FDP-Fraktion spreche sich für eine behutsame Erneuerung der Fußgängerzone aus. Bereits 2006 hätte die Fraktion festgestellt und auch beantragt, dass die Fußgängerzone in die Jahre gekommen sei und einer Erneuerung bedarf. Auch der jetzige Zeitpunkt des Ausbaues sei sinnvoll und man habe keine Zweifel daran, dass die Verwaltung und die Beteiligten bei auftretenden Problemen optimale Lösungen finden werden.

Die Fraktion habe jedoch einige Bedenken:

Die Fraktion sei der Auffassung, dass eine Entscheidung in einer so wichtigen und finanziell bedeutsamen Angelegenheit ohne belastbare, schriftliche Beschlussvorlage für sie nicht möglich sei. Sie halten eine Beschlussfassung, die heiße „Beitritt zum Ausbauverfahren der Stadtwerke und des UBZ in der Fußgängerzone“ für rechtlich nicht zulässig. Hierbei handle es sich um zwei verschiedene Maßnahmen: 1. die Überprüfung und Erneuerung der Hausanschlüsse und 2. um eine beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahme der Stadt. Zu dieser Straßenausbaumaßnahme müsste die Stadt eigentlich ihr Stadtbauamt beauftragen. Dass man das nicht getan habe, sei für die Fraktion sogar verständlich, da die Tiefbauabteilung gegenwärtig noch personell unterbesetzt sei. Aber sie stellen fest, dass die Fußgängerzone seit dem Jahr 2001 zum Sanierungsgebiet „Innenstadt 1“ gehöre. Es sei eine Sanierung im vereinfachten Verfahren beschlossen worden. Mit einstimmigem Beschluss habe der Stadtrat im Jahre 2001 einen städtebaulichen Vertrag mit der damaligen GWS (Gesellschaft für Wirtschaft und Stadtentwicklung mbH), heute die GeWoBau mbH als deren Rechtsnachfolger, zugestimmt und in diesem städtebaulichen Vertrag sei die GeWoBau mbH als Sanierungsträger bestimmt worden. Das heiße, eigentlich müsste die GeWoBau mbH die Planung der Fußgängerzone als Sanierungsträger durchführen. Oder man müsste eine rechtliche Regelung treffen, dass man hiervon absehe und ein neuer Sanierungsträger – die Stadtwerke und der UBZ – eingesetzt werde. Aber man könne nicht einfach sagen, man trete einer Ausbaumaßnahme der Stadtwerke und des UBZ bei, denn diese könnten ein beitragsfähiges Ausbauverfahren aus eigener Rechtshoheit gar nicht durchführen. Das könne nur die Stadt oder man müsse entsprechende Verträge schließen.

Die von der Verwaltung vorgetragene Kostenaufteilung sei nach Fraktionsauffassung rechtlich fragwürdig und könne keinen Bestand haben. Die Kostenaufteilung könne nicht durch einen Beschluss des Stadtrates vorgenommen werden. Die Kosten müssten stattdessen den beiden zuvor genannten Maßnahmen zugeordnet und exakt abgegrenzt werden. Man könne nicht einfach beschließen, der Untergrund würde von den Stadtwerken und dem UBZ beschlossen.

Die Beurteilung der Notwendigkeit der vorgesehenen Entfernung der unter dem Oberflächenbelag liegenden Betongitter überlasse man den Fachkräften. Dies könne aber keineswegs gänzlich der Maßnahmenüberprüfung der Hausanschlüsse angerechnet werden. Hierzu sei die Entfernung der Bodenplatte nicht erforderlich, sondern höchstens dazu einen gleichmäßigen, stabilen Untergrund für den neuen Oberflächenbelag zu schaffen. Wenn die Stadtwerke und der UBZ die Kostenübernahme für das Entfernen der Betonplatte zusagen würden, würde dies bedeuten, dass die Kosten für allen Zweibrücker Bürger über die Preise für Gas, Wasser, Strom und die Kanalgebühren gezahlt werden müssten. Im Vergleich mit anderen Straßenanliegern (z.B. Richard-Wagner-Straße) könne es auch nicht sein, dass die Anlieger der Fußgängerzone nur 5.000,00 € und ein „normaler Straßenanlieger“ 20.000,00 € bezahlen müsse.

So einfach könne man sich dies nicht machen. Die Fraktion wolle die Maßnahme, aber man müsse hier solidere Regelungen finden.

Er sei beruhigt über die Aussage von Herrn Boßlet, dass die Maßnahme nicht ohne Ausschreibung machbar sei und man eine solche auch vornehmen werde. Eine solche Maßnahme ohne Ausschreibung, wie in den vergangenen Tagen in der Zeitung zu lesen war, wäre ebenfalls fragwürdig gewesen. Über die Auswahl des Belages könne man sich geschmacklich streiten.

Er habe gelesen, dass man keine Architekten hinzugezogen habe. Vielleicht wäre es sinnvoll gewesen, einen Architekten zu Rate zu ziehen. Zumal man beim eigentlichen Sanierungsträger GeWoBau mbH über kompetente Fachleute verfüge. Die Fraktion sei sich sicher, dass viele Bürger der jetzigen Fußgängerzone, der man manchen Mangel nachsagen könne, jedoch nicht, dass sie kein Flair habe, noch nachtrauern werden.

 

Der Vorsitzende entgegnet, die Informationsflüsse der FDP-Fraktion seien schlecht. Über das erstellte Gutachten sei informiert worden. Zudem habe man einen Architekten hinzugezogen. Herr Rogmann sei einer der Preisträger der Aktion „Stadt am Fluss“ in Saarbrücken gewesen und habe zwei Architekten beauftragt. Auch hierüber habe man mehrfach berichtet. Zudem hätte man auch freiwillig, d.h. Nicht-Ausschussmitglieder als Gast, in die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses kommen können, in dem über die Fußgängerzone beraten und informiert worden sei. Zudem erinnere er sich an eine Haushaltskommission, in der die FDP-Fraktion die Aussage getroffen habe, man könne auf den Ausbau der Fußgängerzone verzichten, auf den Alexanderplatz aber nicht. Man sollte auch beachten, dass die Verwaltung und die Töchter alles sehr schnell umgesetzt und reagiert habe. Der Vorsitzende erinnert zudem daran,  die Mitglieder der FDP-Fraktion hätten in den Aufsichtsräten von UBZ und Stadtwerken und im Bau- und Umweltausschuss mitgestimmt. Die Fußgängerzone sei nicht nur für die Anlieger, sondern für alle Zweibrücker.

 

Ratsmitglied Dirk Schneider lobt den geplanten täglichen Baufortschritt und das gesamte Projekt. Bezüglich der Befreiung der Gastronomen von der Sondernutzungsgebühr (Tagesordnungspunkt 2) bittet er im Namen verschiedener Gastronomen, in Kürze mit den Betroffenen Geschäftsinhabern zu sprechen, wie man in den kommenden Monaten mit der Außenbestuhlung und den Außenständen (z.B. Brezelhäuschen Bäckerei Schmidt) vorgehen könne.

 

Der Vorsitzende sagt ein solches Gespräch zu. .

 

Ratsmitglied Kretzschmar schließt sich den Aussagen von Ratsmitglied Wilhelm an und lobt, dass der Ausbau der Fußgängerzone endlich umgesetzt werde. Man habe aus gestalterischer Sicht  einen fraktionsübergreifenden Lösungsansatz gefunden und durch die jetzt doch günstigere Alternative auch den Sparwillen der Stadt gezeigt.

 

Auch Ratsmitglied Eckerlein lobt die Planungen des Architektenbüros und die Möglichkeit der Politik und Anlieger bei der gesamten Planung mitzuwirken.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

32

Nein:

0

Enthaltung:

2

 

An der Abstimmung nahmen 34 Ratsmitglieder teil. Gem. § 22 GemO hat Ratsmitglied Scharfenberger an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

 

 

Verteiler:

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GeWoBau mbH