Nachtrag: 22.01.2013

Beschluss: einstimmig beschlossen

Nach einer kurzen Diskussion empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Stadtrat  
e i n s t i m m i g   folgenden

 

B e s c h l u s s v o r s c h l a g:

 

Dem Beitritt zur Sanierung der Fußgängerzone wird zugestimmt. Die Sanierung beinhaltet Unterbau und Pflaster. Ferner werden die Stadtwerke beauftragt, die Beleuchtung der Fuß­gängerzone zu erneuern.

 

Kostenaufteilung:

UBZ und Stadtwerke tragen jeweils 35 % der Kosten des Oberflächenausbaus, 30 % gehen zu Lasten der Stadt Zweibrücken. Die städtische Kostenaufteilung wird im Verhältnis

50 : 50 festgelegt, das heißt 50 % Bürgeranteil, 50 % städtischer Anteil. Die gleiche gilt für die Herstellung der Straßenbeleuchtung. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2013 ein­gestellt.

 

An der Abstimmung nahmen 13 Ausschussmitglieder teil.

Frau Kaiser war bei der Abstimmung nicht im Saal anwesend.

 

 

 

 

 

 

 

Verteiler:

1 x Stadtwerke

1 x UBZ

1 x 602

1 x 61

1 x 66

 


Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass die Sanierung der Fußgängerzone seit über 10 Jahren bereits ein Thema ist. Zuletzt hatte der Wettbewerb eine Kostenanalyse von 6,8 Mio. ergeben, ohne Architektenhonorar. Diese Kosten sind in Anbetracht der Schulden der Stadt Zweibrücken zu hoch. Des Weiteren gibt es seitens der Stadtwerke einen dringenden Sanierungsbedarf, da diese nur noch bis Ende 2013 eine Ausnahmegenehmigung für die vorhandenen Graugussrohre haben. Der UBZ hat ebenfalls Probleme mit den Kanalsystemen, da in den Rinnen Wurzeleinwuchs zu Schäden geführt hat. Die Stromleitungen müssen ebenfalls erneuert werden. Alles in allem sind insgesamt Erneuerungen notwendig, die großflächige Öffnungen der Fußgängerzone bedürfen. Diese Erneuerungen sollen als Gemeinschaftsprojekt angegangen werden. Die einzelnen Produkte wurden in den jeweiligen Ausschüssen behandelt und die hierfür notwendigen Mittel im Haushalt eingestellt. Die Fußgängerzone soll jedoch am Ende der Sanierung kein Flickenteppich mit dem gleichen Belag sein. Daher wurde für den jetzigen Belag in der Fußgängerzone ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass eine Wertigkeit von momentan 70,00 €/m² festgestellt hat. Anschließend war man bemüht, vergleichbares Material zu finden, damit keine Zuzahlung der Stadt an die Töchter erfolgen muss. Das Gutachten hat ebenfalls ergeben, dass die in der Fußgängerzone vorhandene Betonplatte unterhalb des neuen Belages wieder herzustellen zu einem neuen Flickenteppich der Betonplatte führen würde und es wäre zudem mit sehr viel Lärm und Schmutz verbunden. Es gibt zwei Methoden zum Zerlegen der vorhandenen Betonplatte. Zum Einen das Schneiden mit Wasserhochdruck, hier hat man sehr gute Erfahrungen an der Lanzbrücke gesammelt und zum anderen das Zerkleinern mittels einer erschütterungsfreien Walze.

Nach der Sanierung der Leitungen soll dann nicht mehr eine Betonplatte, sondern der neue Belag soll auf einen neuen Unterbau verlegt werden. Zunächst ist es jedoch erforderlich, die Fußgängerzone komplett leer zu räumen.

Zurzeit befinden sich die Versorgungsleitungen der Geschäfte bzw. der Wohnhäuser in einem Abstand von 2 m von der Hauswand. Bei der Sanierung wolle man alles in einen Bereich innerhalb 2 m bis 4 m zur Hauswand verlegen. Dann ist lediglich ein "Umhängen“ notwendig, das aber in wenigen Stunden machbar ist und nicht mehrere Tage eine Sperrung erforderlich macht. Natürlich werden die jeweiligen Anlieger im Vorfeld rechtzeitig hierüber informiert.

Zur Zeiteinsparung ist vorgesehen 4 Bauabschnitte mit insgesamt 8 Arbeitskolonnen anzugehen. Diese schaffen ca. 1 bis 2 m pro Tag, ein Bauabschnitt hat zwischen 70 und 80 m Länge. Es wird keine urlaubsbedingte Stilllegung der Baustelle erfolgen und wenn nötig, werden Überstunden und an Samstagen gearbeitet. Baubeginn soll der 1. März 2013 sein, eventuell beginne man früher mit dem Räumen der Fußgängerzone.

Aufgrund der ohnehin notwendigen Sanierungsmaßnahmen der Stadtwerke und des UBZ sowie der Kalkulation aufgrund der Jahresabgaben von Firmen habe man eine Aufteilung, anteilig der Fläche der Fußgängerzone ermittelt in Höhe von 35 % Stadtwerke, 35 % UBZ und 30 % Stadtanteil. Vom Stadtanteil werden 50 % auf die Anlieger umgelegt. Es ist nötig, dass die Stadt diesem Verfahren formal beitritt mit einem Beitrittsbeschluss, damit die Abrechnung auf einer rechtlichen Grundlage erfolgen kann.

Die Kosten für die Oberfläche betragen rund 1 Mio. Euro und gemäß oben genannter Kostenaufteilung verbleiben rund 300.000,00 € als städtischer Anteil, wovon dann 150.000,00 € auf die Anlieger umgelegt werden. Es handelt sich dabei um ca. 70 Hausanschlüsse.

Hinzu kommen die Kosten der Beleuchtung durch die Stadtwerke in Höhe von ca. 170.000,00 €, die ebenfalls gemäß oben dargelegter Aufsplittung umgelegt werden. Es gibt jedoch auch Kosten, die ausschließlich von der Stadt selbst getragen werden, um künftig besser in der Fußgängerzone agieren zu können (z. B. Laternen mit einer Einlaufstelle für Stromkabel, damit keine Bodenkabel am Stadtfest erforderlich sind). Alle umlagefähigen Kosten werden ordnungsgemäß ausgeschrieben.

Zunächst habe man eine Präsentation im UBZ durchgeführt, bei dem der Ältestenrat und Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses anwesend waren.

Anschließend erfolgte eine Einladung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Eigentümer der Fußgängerzone und der Geschäfte.

Hierbei fand er die Berichterstattung in der Presse nicht sehr glücklich, da lediglich die Meinungen der fünf Gegner, nicht jedoch die Meinung der schweigenden Mehrheit, dar­gestellt wurde. Seiner Auffassung nach war es richtig zuerst diejenigen zu fragen, die die Hauptlast der Sanierung tragen und dann erst die Bürgerinnen und Bürger.

Die jeweils eingegangenen Anregungen wurden sehr ernst genommen und auf ihre Umsetzbarkeit überprüft. Hieraus resultiere z. B., dass man entgegen der ursprünglichen Vorstellung nun doch eine Aufstellfläche für die Geschäfte direkt vor den Geschäften vorsehen will. Im Übrigen weist er darauf hin, dass die Vitrinen in der Fußgängerzone lediglich auf Ruf und Widerruf genehmigt waren und somit jederzeit von der Stadt gekündigt und entfernt werden könnten. Dennoch habe man mit den Eigentümern das persönliche Gespräch gesucht und die Situation zufriedenstellend lösen können.

Weitere Anregungen wurden soweit möglich aufgenommen und eingearbeitet unter Berücksichtigung der taktilen Erfassung für die Sehbehinderte. Die Bedenken der Geschäftswelt hinsichtlich Brandschutz sowie Feuerwehr und Polizei wurden ebenfalls eingearbeitet. Es ist vorgesehen, einen Leitfaden zu erstellen und jedem Einzelnen zuzuleiten. Er möchte als positiv die große Harmonie fraktionsübergreifend für den neuen Belag in der Fußgängerzone feststellen.

Zum Thema Bäume in der Fußgängerzone möchte er feststellen, dass ein Gutachten ergeben hat, dass die Bäume komplett auf der künftigen Leitungstrasse liegen werden. Grundsätzlich würde das Erhalten der Bäume zu Mehrkosten führen, die ausschließlich durch den Bürger zu tragen wären. Daher empfehle er mobile Einrichtungen von Grün, welche auch eine vielfältigere Nutzung der Fußgängerzone ermöglichen würden.

Zum Thema Außenbestuhlung während der Sanierung wurden Ausweichmöglichkeiten für die jeweiligen Geschäfte in den Seitenstraßen der Fußgängerzone gesucht (z. B. Eiscafe Cantonati, Bäckerei Leiner). Dort, wo die Sanierung zu Totalausfällen führen wird, z. B. Bierbrunnen, Cafe Knauber, möchte man die Möglichkeit des Aufstellens eines Verkaufswagens oder eines Bierwagens mit Sitzplätzen in der Vertiefung der Alexanderskirche (Bierbrunnen) ermöglichen.

Der Vorsitzende weist jedoch darauf hin, dass die Sanierung der Fußgängerzone nicht unproblematisch ist, da nach dem Krieg Aufschüttungen vorgenommen wurden und dies evtl. zu Problemen und zu Zeitverzögerungen führen kann. Er möchte jedoch noch einmal darauf hinweisen, dass die vorhandenen Graugussrohre ein Sicherheitsrisiko darstellen und daher auch die Ausnahmegenehmigung nur noch bis Ende des Jahres erteilt wurde. Er möchte heute das Thema Ausbau der Fußgängerzone besprechen und nicht das Thema Möblierung der Fußgängerzone. Dies werde zu einem späteren Zeitpunkt in Angriff genommen.

 

Anschließend stellt Herr Boßlet (UBZ) anhand eines Planes die jeweilige Eingriffsfläche in den Belag der Fußgängerzone durch UBZ, Stadtwerke sowie die 66 notwendigen Querschlüsse der Häuser dar. Vorgesehen ist jetzt ein 1 m breiter Seitenstreifen direkt vor den Geschäften zur Präsentation der Ware, danach ein 1,80 m breiter Fußgängerstreifen mit einem taktilen Leitsystem für Sehbehinderte sowie mobilem Grün.

In einem weiteren Plan stellt Herr Boßlet die verschiedenen Leitungen inklusive der not­wendigen Leerrohre dar, welche in den Versorgungsstreifen der Fußgängerzone links und rechts hineingelegt werden sollen sowie die Leitungsvielfalt der Leitungen der Stadtwerke. Die vorhandenen Bäume liegen überwiegend in der zukünftigen Leitungstrasse. Soweit Bäume nicht ohnehin komplett entfernt werden müssen, müssten sie so stark gekappt wer­den, dass die Gefahr des Absterbens der Bäume sehr groß ist.

Baubeginn für den Abriss der Betonplatte soll der 4. März 2013 sein. Zuvor ist es notwendig, sämtliche Spielgeräte und sonstige Gegenstände aus der Fußgängerzone zu entfernen. Ziel ist es, dass man Ende Juli / Anfang August wieder durch die Fußgängerzone laufen kann. Die jeweiligen Seitenstraßen werden zu einem späteren Zeitpunkt in Angriff genommen. Die Arbeiten zur Belagsverlegung sowie zum Abbruch der Betonplatte wurden öffentlich ausgeschrieben, die übrigen Arbeiten werden durch die städtischen Töchter durchgeführt.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Cleemann antwortet Herr Boßlet, dass die Poststraße selbst durch die Maßnahme noch nicht berührt wird.

 

Ausschussmitglied Kroh ist sehr erfreut darüber, dass die Maßnahme sehr pragmatisch und professionell mit eigenen Mitteln und nur unter Hinzuziehung von externem Rat bewältigt werden soll. Seiner Meinung nach waren die Ratsmitglieder durch ihre Mitgliedschaft in den Ausschüssen frühzeitig eingebunden. Der Zeitplan ist sehr ehrgeizig, aber durchaus möglich, sofern nichts Unvorhergesehenes (z. B. Kampfmittelfund) auftreten sollte. Durch diese Maßnahme komme auf die Bürger lediglich ein Anliegeranteil von 50 % von 1,5 Mio. € (Belag + Beleuchtung) zu und nicht von 6,8 Mio. € zzgl. weiterer Kosten. Des Weiteren entstehe ein Zeitvorteil für die Eigentümer bzw. die Mieter der Läden in der Fußgängerzone. Dass die Bäume entfernt werden müssen, sei sehr schade, aber notwendig und mobiles Grün eine gute Alternative. Er weist darauf hin, dass Prof. Martinsson bereits bei Präsentation seiner Pläne vor 15 Jahren die Lebensdauer der Bäume inmitten der Stadt mit 25 bis 30 Jahren, gegenüber ca. 70 Jahren in der freien Natur, angegeben hat. Er hat bereits damals darauf hingewiesen, dass, sofern eine Straße erneuert wird, der entsprechende Baum immer entfernt werden sollte. Er weist darauf hin, dass man die Bäume auf keinen Fall umpflanzen soll, da man damit in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht habe (siehe Goetheplatz). Die Methode die Betonplatte mittels einer rüttelfreien Walze zu zertrümmern statt mittels Wasserhochdruck ist ihm aber neu.

 

Herr Boßlet erklärt hierzu, dass man an der Lanzbrücke sehr gute Erfahrung mit dem Schneiden mittels Wasserhochdruck gemacht habe. Diese Methode habe eindeutig den Vorteil, dass so gut wie keine Staubentwicklung entstehe, allerdings den Nachteil, dass der laufende Meter Kosten in Höhe von ca. 80,00 € verursache. Die Kosten für die rüttelfreie Walze liegen hingegen weit darunter. Im Übrigen möchte er darauf hinweisen, dass man festgestellt habe, dass die Betonplatte in der Fußgängerzone nicht mit den Häusern ver­bunden ist und somit die Arbeiten an der Betonplatte nicht zu Erschütterungen an den Häusern führen und die Betonplatte selbst auch nicht durchgehend, sondern unterteilt ist. Dies vereinfache die Maßnahme sehr.

 

Ratsmitglied Wilhelm erklärt, die SPD-Fraktion unterstütze die Planung, da die Sanierung der Fußgängerzone ohnehin notwendig geworden wäre. Das Entfernen der Bäume halte sie für sehr bedauerlich, findet jedoch, dass das mobile Grün auch seine Vorteile hat. Es sei sehr positiv, dass die Belange der Anlieger und der Gewerbetreibenden großzügig berück­sichtigt werden konnten.

 

Ausschussmitglied Ruf spricht ebenfalls sein Lob für die Gesamtplanung aus, ist allerdings nicht mit dem Entfernen der Bäume einverstanden. Hier sollte genauer geprüft werden, was erhalten werden kann. Sollte ein Ersatz notwendig werden, dann auch als ein fester Baum und nicht als mobiles Grün.

 

Ausschussmitglied Helbing begrüßt ebenfalls den Ausbau, findet den Zeitpunkt als günstig und das Vorgehen sehr pragmatisch, möchte jedoch wissen, ob es nicht möglich ist, aufgrund des Sanierungsgebietes auch Sanierungsmittel zu bekommen. Des weiteren hält er den Beitrittsbeschluss für rechtlich fragwürdig.

 

Der Vorsitzende entgegnet, dass Sanierungsmittel nicht für den Bodenbelag, sondern lediglich für die Möblierung eingesetzt werden sollen. In Bezug auf die Abrechnung ist ein Beitrittsbeschluss erforderlich.

 

Ausschussmitglied Dettweiler wird die Erneuerung mittragen. Er selbst bedauert jedoch die in der Kommission zur Sanierung der Fußgängerzone verschwendete Zeit. Das Ent­fernen der Bäume sei sehr schade aber notwendig. Er findet die Aufstellflächen für die Ware der Geschäfte positiv, befürchtet jedoch Probleme mit dem vorgesehenen Flanier­streifen. Die Markisen der Geschäfte werden über den Weg ragen und die Bestuhlung bei z. B. dem Eiscafe werde im Freien stehen. Oder aber die Bestuhlung werde auf dem Flanierstreifen erfolgen, was dazu führt, dass die Fußgänger zwischen der Bestuhlung durchlaufen müssen. Daher fände er einen einheitlichen Belag besser oder eine andere Regelung.

 

Ausschussmitglied Rimbrecht bedauert ebenfalls das Geld sowie die vergeudete Zeit in den Workshops zur Fußgängersanierung, steht jedoch der Planung ebenfalls positiv gegenüber. Die Belange der örtlichen Wirtschaft lassen sich durch diese Art der Sanierung auch besser berücksichtigen als bei notwendigen EU-weiten Ausschreibungen im Wettbewerbsverfahren.

 

Ausschussmitglied Cleemann findet es ebenfalls mühselig über die vergeudete Zeit zu reden und steht der Planung positiv gegenüber.

 

Ausschussmitglied Boßlet erklärt auf Anfrage von Frau Cleemann, dass das Wasser­schneiden ca. 80,00 € pro laufenden Meter koste, hingegen das System der rüttelfreien Walze Kosten von ca. 20,00 € pro laufenden Meter verursache. Er weist darauf hin, dass vor Baubeginn die UBZ eine Begutachtung von jedem Haus durchführen werde. Eine Beweissicherung sei im Vorfeld geplant.

 

Ratsmitglied Kaiser schließt sich im Namen der FDP-Fraktion an und findet die Vor­gehensweise der Informationsfolge ok. Allerdings bemängelt sie, dass keine schriftliche Vorlage zu diesem Punkt vorgelegt wurde.