Beschluss: vertagt

 

Beschluss:

 

Die Vergabe des Auftrages zum Bau einer Fischaufstiegsanlage an der Schließ wird in den nächsten Stadtrat (27. Februar) vertagt und soll vorab im Ältestenrat erneut beraten werden.

 


Der Vorsitzende begrüßt Herrn Hanz (vorläufiger Insolvenzverwalter der Firma Theisinger und Probst) und die Herren Adrian und Hoffmann (Geschäftsführer Firma Theisinger und Probst).

 

Ausschussmitglied Wilhelm begibt sich gem. § 22 GemO in den Zuschauerraum.

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig, Herrn Hanz zu diesem Thema als Sachverständigen zu hören. An der Abstimmung nahmen 12 Ausschussmitglieder teil.

 

Der Vorsitzende gibt an, am 21. Januar 2013 sei der Insolvenzantrag durch die Firma gestellt worden. Die Insolvenzeröffnung sei aber grundsätzlich noch kein Grund die Vergabe abzulehnen. Es handle sich jetzt um eine Ermessensentscheidung des Hauptausschusses. Der Vorsitzende bittet Herrn Hanz kurz zum aktuellen Verfahrensstand zu berichten.

 

Herr Hanz  gibt an, der Insolvenzantrag sei durch die Firma selbst gestellt worden und gemeinsam mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sehr gut vorbereitet worden. Man habe hier das Verfahren mit einem Insolvenzplan gewählt, was bedeute, dass die Firma nach diesem Plan im Anschluss an das Verfahren wieder wie vorher im Wirtschaftsleben stehe, keine Abwicklungen mehr erfolgen und die Rechtsträgerschaft erhalten bleibe. Auch ein vorläufiger Gläubigerausschuss sei gebildet worden. Er selbst sei ein vorläufiger „schwacher“ Insolvenzverwalter, was bedeute, dass die Geschäftsführung nach wie vor im Amt sei, aber alle Geschäftsabschlüsse mit ihm absprechen müsse.

Weitere Materialbestellungen seien gesichert. Bei den 143 Mitarbeitern handle es sich nur um Fachkräfte aus der Region. Für den Auftrag der Fischaufstiegsanlage benötige die Firma sechs Personen, die sie auf alle Fälle hätte. Ein Personalabbau werde wohl nicht zu vermeiden sein, aber der Plan sei, den überwiegenden Personalanteil zu halten. Die Insolvenzvorgeldfinanzierung durch die Agentur für Arbeit sei direkt zugestimmt worden, sodass eine Zahlung der Löhne gesichert sei.

 

Ausschussmitglied Düker fragt sich, was der Grund für die hohen Außenstände sei und wie der Prozess bezogen auf die Zeitungsartikel der vergangenen Tage zu bewerten sei.

 

Herr Hanz antwortet, warum die Außenstände sich so aufgebaut hätten, könne er zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Eine seiner ersten Aufgaben sei, zu schauen, wo man kurzfristig noch Liquidität benötige. Um arbeiten zu können, brauche man diese. Mit der LBB seien bereits Vorgespräche erfolgt und man werde wohl in den kommenden Tagen zu einer Einigungen kommen, sodass der Liquiditätsfluss gewährleistet sei.

 

Ausschussmitglied Dettweiler gibt an, nach soviel Infos in kürzester Zeit sehe er sich nicht in der Lage in der heutigen Sitzung über die Vergabe abzustimmen und beantragt eine Vertagung in eine spätere Sitzung.

 

Der Vorsitzende erklärt, die Vergabe könne auch im nächsten Stadtrat entschieden werden, aber in der heutigen Sitzung sei eine Meinungsbildung sehr wichtig.

 

Ausschussmitglied Dr. Hitschler verweist auf den aktuellen Auftrag an die Firma die Brücke in Mittelbach zu bauen und fragt sich, ob man bei der damaligen Vergabe den geplanten Insolvenzantrag verschwiegen habe oder ob man ein solches Vorhaben vorab gar nicht veröffentlichen dürfe.

 

Herr Hanz erklärt, am 21. Januar sei der Antrag eingereicht worden. Am 4. Februar sei dem Antrag stattgegeben worden und damit habe das vorläufige Insolvenzverfahren begonnen. Vor diesem Tag habe man ein sog. „Schutzschirmverfahren“ geplant. Generell rate er als Insolvenzverwalter seinen Klienten, die mögliche Insolvenz erst bei Bewilligung des Verfahrens bekannt zu geben.

Die Frage von Ausschussmitglied Kaiser, ob es bezüglich der Insolvenz schon Reaktionen bezüglich dem Ausbau der B10 gegeben habe, verneint er.

Auf Rückfrage von Ausschussmitglied Nunold, wie es mit der Gewährleistung wäre, wenn der Auftrag an die Firma vergeben und erfüllt sei, verweist er auf die schriftliche Zusage der Sparkasse Südwestpfalz auch eine Gewährleistungsbürgschaft stellen würde. Führe man den Insolvenzplan durch, bleibe die Firma sowieso als solches auch erhalten, sodass sämtliche Gewährleistungsverpflichtungen durch diese ausgeführt werden könnten.

Hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der Zustimmung zum Insolvenzplan durch den vorläufigen Gläubigerausschuss, gibt er an, bislang hätten alle Mitglieder ihre Zustimmung signalisiert.

Am 1. April 2013 sei die Verfahrenseröffnung. Bei dieser solle dem Gericht der Insolvenzplan vorgelegt werden, welcher aber schon vorher mit ihm abgestimmt werden solle. Im Anschluss würden dann alle Gläubiger über den Insolvenzplan informiert.

 

Ausschussmitglied Zahler gibt an, die Stadt habe doch bislang keine schlechten Erfahrungen mit der Firma gemacht. Man solle der Aussage des Insolvenzverwalters vertrauen, dass der Auftrag auf alle Fälle erfüllt werde.

 

Ausschussmitglied Dettweiler verweist erneut auf seinen Antrag die Abstimmung in den Stadtrat am 27. Februar zu vertagen und erklärt, zu dieser Sitzung könnte der Insolvenzverwalter dann erneut über die Entwicklungen bzw. konkreteren Pläne berichten.

 

Herr Hanz gibt an, auch wenn der Insolvenzplan nicht zustande käme, würde es zu keiner Unternehmenszerschlagung kommen. Eine solche werde ganz sicher verhindert. Die Firma, die dann die Firma Theisinger und Probst erwerben werde, würde alle Aufträge zu Ende bringen. Aufgrund der Gespräche mit fast allen Lieferanten sei gesichert, dass man alle Produkte, die die Firma brauche, bekommen werde.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft der Sparkasse Südwestpfalz bedeute für die Stadt Zweibrücken,  dass die Ausführungen auch in einem Ausfall durch die Firma abgesichert seien. In diesem Fall dürfte diese Bürgschaft, die üblicherweise 5% der Auftragssumme betrage, genutzt werden. Der Teil des Auftrages, der durch Subunternehmer durchgeführt werde, stehe auf keinen Fall im Risiko, da im Falle eines Ablehnens des Insolvenzplanes der Käufer der Firma Theisinger und Probst den Auftrag an die Subunternehmer erteilen würde.

Er sichert zudem zu, dass im Falle eines Erwerbs der Firma Theisinger und Probst durch eine andere Firma, die mit Zweibrücken festgelegten Preise für die Baumaßnahme gleich bleiben würden.

 

Herr Boßlet erklärt, bei dieser Baumaßnahme würden 70-75% der Arbeiten durch Subunternehmen durchgeführt werden und er fragt sich, inwieweit diese Subunternehmer bereit seien, die Aufträge durchzuführen. Die Auftragshöhe i.H.v. 600.000,00 €, die durch die Subunternehmer erfüllt würde, sei seiner Meinung nach nur dann abgesichert, wenn die Subunternehmer von der Firma Theisinger und Probst ihr Geld erhalten würden. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 50.000,00 € reiche nicht aus, um die Baumaßnahme i.H.v. 1 Mio. € auszuführen.

 

Herr Hanz gibt an, mit den Nachunternehmern hätte man zum größten Teil bereits gesprochen und eine Zusage erhalten, dass diese für die Auftragserfüllung voll zur Verfügung stünden. Generell sei er aber auch der Meinung, dass sich die Unternehmer durch die Einreichung der Unterlagen für dieses Bauvorhaben klar gemacht hätten, dass sie für dieses Vorhaben als Nachunternehmer auch tatsächlich zur Verfügung stünden.

 

Herr Boßlet weist darauf hin, dass die Firma Theisinger und Probst habe ihre Eignung zum Angebot mit einer Präzertifizierung begründet. Grundsätzlich bestehe gemäß VOB die Möglichkeit, einen Leistungskatalog nach den Vergaberichtlinien aufzustellen oder eine solche Präzertifizierung vorzulegen. Aufgrund des Insolvenzantrages sei die Präzertifizierung der Firma zurückgezogen worden, womit er der Meinung sei, dass jetzt der Eignungsnachweis für die Angebotsabgabe fehle.

 

Herr Hanz gibt an, er habe eine rechtliche Prüfung durchführen lassen. Die Präzertifizierung habe  zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorgelegen. Diese sei lediglich aufgrund der Insolvenz zurückgezogen worden, nicht aber aufgrund nun fehlender Eignung. Die Eignung der Firma läge demnach noch immer vor und sei mit der vorgelegten Präzertifizierung nachgewiesen.

 

Ausschussmitglied Düker erklärt, die SPD-Fraktion schließe sich dem Antrag von Ausschussmitglied Dettweiler an.

 

Der Vorsitzende verweist darauf, dass man vertagen könnte, aber aufgrund der Mittelbindung nicht ewig Zeit habe. Die EU-Mittel, die bei dieser Maßnahme fließen würden, seien durch eine Vergabe an eine insolvente Firma nicht beeinflusst.

 

Herr Hanz bittet den Hauptausschuss, die Wichtigkeit des Auftrages für die Mitarbeiter der Firma zu beachten.

Den Hinweis von Ausschussmitglied Kroh, dass Zweibrücken schon einmal schlechte Erfahrungen mit einer insolventen Firma gemacht habe und man bei der neuen Firma dann neue Preise habe zahlen müssen, weist Herr Hanz zurück, da die Firma Theisinger und Probst die Aufträge von vornherein schon an Subunternehmen vergebe. Zudem seien solche Fälle durch das neue Insolvenzrecht nicht mehr möglich.

 

Der Hauptausschuss fasst   e i n st i m m i g   folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 12 Ausschussmitglieder teil. Ausschussmitglied Wilhelm nahm gem. § 22 GemO nicht teil.

 

 

Verteiler:

Amt 10

Amt 20

Amt 30

Amt 84

Amt 60