Der Vorsitzende begrüßt den Revierförster, Herrn Rolland, zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt ihm das Wort.

 

Herr Rolland stellt sich zunächst vor und schildert seinen beruflichen Werdegang.

Sodann erläutert er den Begriff „Nachhaltigkeit“ im Bezug auf die Forstwirtschaft, was bedeute, dass grundsätzlich die Holznutzung in einem ausgeglichenen Verhältnis zu den nachwachsenden Beständen stehen müsse.

Diese ursprüngliche (historische) Definition habe sich jedoch bis zur Gegenwart dahinge­hend geändert, dass die Bedeutung des Waldes hinsichtlich seiner drei Funktionen (wirt­schaftliche Funktion für den Waldeigentümer, Schutzfunktion für den Natur-/ Landschafts­haushalt – d. h. Reinhaltung der Luft, Wasser- und Bodenschutz sowie Erholungsfunktion für die Bevölkerung) dem Begriff der „Nachhaltigkeit“ zugrunde gelegt werde.

 

In diesem Zusammenhang spricht Herr Rolland sodann speziell den Zweibrücker Stadt­wald an, wobei er eine Tischvorlage erläutert, die er vor der Sitzung an alle Ortsbeirats­mitglieder verteilt hat.

Die Tischvorlage ist der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beige­fügt.

Die Gesamtfläche des Zweibrücker Stadtwaldes betrage ca. 460 ha.

Die Baumartenzusammensetzung auf dieser Fläche sei wie folgt:

51% Buche, 17 % Eiche, 17 % sonstiges Laubholz (Kirschbäume, Ahornbäume, Eschen, Birken sowie Pappeln), 8 % Fichte, 3 % Douglasie, 3 % Lärche sowie jeweils 1 % Kiefer und Tanne.

Das durchschnittliche Alter des Zweibrücker Stadtwaldes betrage 68 Jahre.

Der gesamte Holzvorrat belaufe sich auf 113.000 Festmeter (245 Festmeter / ha).

Der Zuwachs betrage 3.547 Festmeter / Jahr (7,5 Festmeter / ha), wobei der Hiebsatz (geplante Holznutzung) 2.714 Festmeter / Jahr (5,8 Festmeter / ha) betrage.

Der Hiebsatz werde seitens der Forsteinrichtung auf eine Dauer von 10 Jahren geplant, wobei jeder Bestand explizit beschrieben werde und auch die Baumartenverteilung sowie das Alter der Bäume aufgeführt sei. Außerdem würden Planungen hinsichtlich der beab­sichtigten künftigen Entwicklung des Waldes (bezogen auf einen 10-Jahres-Zeitraum) erstellt.

In den vergangenen 10 Jahren (d. h. im Zeitraum von 2003 bis 2012) habe eine durch­schnittliche Holznutzung von 2.784 Festmeter / Jahr stattgefunden.

 

Im Anschluss an diese Daten bezüglich des Zweibrücker Stadtwaldes informiert Herr Rolland über den Bereich des Wattweiler Waldes, welcher über eine Holzbodenfläche von 100 ha verfüge.

Der gesamte Holzvorrat auf dieser Fläche betrage 24.400 Festmeter, wobei der jährliche Zuwachs 750 Festmeter betrage.

Hinsichtlich der Holznutzung während der vergangenen 5 Jahre (im Zeitraum von 2008 bis 2012) habe sich eine Zahl in Höhe von durchschnittlich 625 Festmeter / Jahr ergeben.

Dabei seien teilweise starke jährliche Schwankungen feststellbar. So habe beispielsweise die Nutzung im Jahr 2010 lediglich 35 Festmeter betragen, während im Jahr 2009 diesbe­züglich 1.113 Festmeter zu verzeichnen gewesen wären.

Sodann berichtet Herr Rolland, im laufenden Jahr 2013 seien bislang bereits ca. 190 Festmeter Holz eingeschlagen worden.

Des Weiteren sei ein Einschlag von Eichenstammholz im Bereich Olschbachtal und im September 2013 oder spätestens 2014 ein Einschlag von Lärchen- und Fichtenstammholz westlich des Wattweiler Tales (Bereich Sandrech / „Dackelfarm“ / Buchenwaldhof) vorge­sehen.

Außerdem werde in nächster Zeit ein sogenanntes „Verbissgutachten“ – auch waldbau­liches Gutachten genannt – erstellt, wobei auf bestimmten Flächen der Verbiss durch Schalenwild (Rehwild) festgestellt und anschließend beurteilt werde.

Im Rahmen der Aufforstung wäre darüber hinaus voraussichtlich noch während des lau­fenden Jahres – spätestens jedoch im Jahr 2014 – die Pflanzung von Douglasien im Be­reich einer größeren Freifläche des Waldes „In den Fichten“ (im Wattweilertal) vorge­sehen.

 

Anschließend erklärt Herr Rolland, auch in den Jahren 2014 / 2015 werde weiterer Holzeinschlag (Buchenstammholz und Buchenbrennholz) erfolgen.

Außerdem sei im Jahr 2014 oder spätestens 2015 die Durchführung einer Verkehrssiche­rungsmaßnahme im Bereich Wattweilertal beabsichtigt, wobei sowohl Bäume, deren Äste ins Lichtraumprofil hineinwachsen würden, als auch solche, von denen eine Verkehrsge­fährdung ausgehe, ermittelt würden.

 

Im Anschluss daran beantwortet Herr Rolland Fragen von Ortsbeiratsmitgliedern.

Ortsbeiratsmitglied Kunze erkundigt sich nach der Auswirkung von Sturmschäden in Waldbereichen auf die oben genannten Zahlen der Holznutzung.

 

Herr Rolland antwortet, Schäden infolge Windwurf als auch solche infolge Borkenkäfer­befall seien in den Zahlen bereits berücksichtigt. So wäre beispielsweise im Jahr 2009 ein Borkenkäferbefall für die hohe Zahl von 1.113 Festmetern im Wattweiler Wald mit ursäch­lich gewesen.

 

Ortsbeiratsmitglied Damm erkundigt sich, welcher Nutzung die sich stark vermehrenden Ahornbäume zugeführt würden. Er erachte deren stark ausgeprägtes Wurzelwerk im Be­reich von Straßenrändern bzw. Privatgrundstücken als problematisch.

Er frage sich, weshalb nicht einheimische Gehölze favorisiert würden.

 

Herr Rolland erklärt, der sogenannte „Bergahorn“ gehöre im Bereich Zweibrücken zur natürlichen Waldgesellschaft. Es würde sich also um keine aus anderen Kontinenten stammende Baumart handeln.

Ahornholz könne sowohl zur Herstellung von Möbeln, als auch als Brennholz genutzt werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Klein bittet um Informationen, ob der Brennholzbedarf je Stadtteil vor Ort gedeckt werden könne.

 

Herr Rolland erklärt, nach seiner Einschätzung sei dies der Regelfall.

 

Ortsbeiratsmitglied Rönisch erkundigt sich, ob beim Brennholzverkauf Wünsche hinsicht­lich einer bestimmten Holzart berücksichtigt werden könnten.


 

Herr Rolland antwortet, es sei sehr schwierig, solchen Wünschen zu entsprechen.

Sodann bemerkt Ortsbeiratsmitglied Rönisch, bezüglich Holzverkauf vor Ort habe früher der Grundsatz beim Forstamt bestanden, dass zuerst der Bedarf von Privatpersonen und erst danach derjenige von Gewerbetreibenden gedeckt werde.

Er frage sich, ob dieser Grundsatz auch in der Gegenwart noch gelte.

 

Herr Rolland bestätigt, dass im Prinzip auch heute noch nach diesem Grundsatz verfahren werde, wobei der Holzertrag des Zweibrücker Stadtwaldes im Regelfall nur für die Zwei­brücker Bürger bestimmt sei. Hiervon gebe es nur hinsichtlich Holzmengen Ausnahmen, für die im Bereich Zweibrücken keine Nachfrage mehr bestehe. Dieser Fall sei allerdings sehr selten.

 

Im Anschluss daran dankt Ortsvorsteher Kroh Herrn Rolland für seine Informationen.

 

 


 

 

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