Sitzung: 28.02.2013 Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Grundsicherungsträger der Stadt Zweibrücken empfiehlt dem Stadtrat der Anwendung (Anwendungsstichtag: 1. April 2013) der zum Monat April 2013 neu ermittelten angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen des § 22 SGB II auf Grundlage des für das Jahr 2013 aktualisierten „Konzepts der kreisfreien Stadt Zweibrücken zu § 22 SGB II – Bedarfe für Unterkunft und Heizung“ zuzustimmen.
Der Vorsitzende erläutert den Ausschussmitgliedern die vorliegende Beschlussvorlage.
Durch Beschlüsse des Bundessozialgerichtes zu kommunalen Leistungen im Bereich des SGB II ergeben sich jährliche Änderungs- und Anpassungsnotwendigkeiten im Bereich der Kosten der Unterkunft, die entscheidend für die laufende Leistungsgewährung sind.
Hierdurch hat sich die Notwendigkeit ergeben, die Richtlinien „SGB II Bedarfs- und Leistungskatalog“ zu modifizieren, damit eine rechtskonforme Leistungsgewährung weiterhin möglich ist.
Der Sozialausschuss fasst folgenden e i n s t i m m i g e n
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Verteiler: