Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Grundsicherungsträger der Stadt Zweibrücken empfiehlt dem Stadtrat der Anwendung (Anwendungsstichtag: 1. April 2013) der zum Monat April 2013 neu ermittelten angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen des § 22 SGB II auf Grundlage des für das Jahr 2013 aktualisierten „Konzepts der kreisfreien Stadt Zweibrücken zu § 22 SGB II – Bedarfe für Unterkunft und Heizung“ zuzustimmen.

 


Der Vorsitzende erläutert den Ausschussmitgliedern die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Durch Beschlüsse des Bundessozialgerichtes zu kommunalen Leistungen im Bereich des SGB II ergeben sich jährliche Änderungs- und Anpassungsnotwendigkeiten im Bereich der Kosten der Unterkunft, die entscheidend für die laufende Leistungsgewährung sind.

 

Hierdurch hat sich die Notwendigkeit ergeben, die Richtlinien „SGB II Bedarfs- und Leis­tungskatalog“ zu modifizieren, damit eine rechtskonforme Leistungsgewährung weiterhin möglich ist.

 

Der Sozialausschuss fasst folgenden   e i n s t i m m i g e n

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

Verteiler: