Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Grundsicherungsträger der Stadt Zweibrücken empfiehlt dem Stadtrat den Änderungen im „SGB II- Bedarfs- und Leistungskatalog“ zuzustimmen.

 

 


Der Vorsitzende erläutert den Ausschussmitgliedern die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Infolge einer praxisgerechten Umsetzung bei der Leistungssachbearbeitung des Jobcenters  sowie durch neuerliche Beschlüsse des Bundessozialgerichts (BSG) zu kommunalen Leistungen im Bereich des SGB II haben sich bis zum Februar 2013 An­passungsnotwendigkeiten beim „SGB II Bedarfs- und Leistungskatalog“ ergeben, die entscheidend für die laufende Leistungsgewährung sind.

 

Neben Änderungen aufgrund der Rechtsprechung des BSG ergeben sich auch Anpassungs­notwendigkeiten aufgrund institutioneller Veränderungen vor Ort in Zweibrücken, die zur Änderung des Bearbeitungsablaufes bei der Gewährung bestimmter kommunaler Leistungen im Rahmen des SGB II führen.

 

Der Sozialausschuss fasst folgenden   e i n s t i m m i g e n

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

 

 

Verteiler: